Sie studieren an einer der bei KOOR – Erasmus Services BW teilnehmenden Hochschulenund wurden für einen Studienplatz an einer Gasthochschule nominiert? Hier erfahren Sie alles über das Erasmus+ geförderte Auslandsstudium und wie Sie sich dafür bewerben.
Erasmus+ Bewerbungen für Auslandsstudiensemester im akademischen Jahr 2025/26 sind ab 05.05.2025 möglich
Sie haben Fragen rund um Ihre Erasmus+ Bewerbung? In unserer Online-Sprechstunde immer dienstags zwischen 11 und 12 Uhr beraten wir Sie gerne!
Die Vorteile für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudiensemester auf einem Blick
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Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
Lernvereinbarung zwischen Heimathochschule und Gasthochschule
Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Förderung auslandsbedingter Mehrkosten bis zu 600,- EUR/Monat
Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung und/oder Kind(ern)
Zusatzförderung für Erstakademiker:innen und erwerbstätige Studierende (ab SoSe 23)
Zuschüsse für grünes Reisen
KOOR - Erasmus Services BW verwaltet die Auslandsstudiensemester für folgende Hochschulen:
Akademie Der Bildenden Künste München
Akademie für Darstellende Kunst BaWü (ADK Ludwigsburg)
Evangelische Hochschule für Kirchenmusik Tübingen
Hochschule Furtwangen
Hochschule Pforzheim
Popakademie Mannheim
Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe
Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
Das Auslandsstudienprogramm im Rahmen von Erasmus+ richtet sich an Studierende, die ein oder zwei Semester an einer Gasthochschule im europäischen Ausland studieren und dadurch ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen erweitern möchten. Eine Übersicht der einzelnen Partnerhochschulen finden Sie auf den Internetseiten der International Offices Ihrer Heimathochschule.
Die Rechte und Pflichten der geförderten Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus-Studierendencharta geregelt.