Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt Sie gerne bei einem reibungslosen Studienablauf.

Nachfolgend finden Sie einige grundsätzliche Informationen zum Studium mit Handicap.

Kontakt

Prof. Dipl.-Volksw. Franz Nees
Fakultät für Informatik und Wirtschaftsinformatik
Beauftrage*r für Studierende mit Behinderung

Tel.: +49 721 925-2924
franz.neesspam prevention@h-ka.de

Sprechzeiten :
nach Vereinbarung,
Terminevereinbarung unter Durchwahl 2966

Raum E-108

Zeitplan zur Studienvorbereitung

Bei der Vorbereitung auf ein Studium ist es wichtig möglichst früh mit der Orientierung zu beginnen. Dies sollte mindestens ein Jahr vor Studienaufnahme geschehen. Folgender Zeitplan orientiert sich im Wesentlichen an Informationen des Deutschen Studentenwerks:

  1. Beschaffung von Informationen zum späteren Berufswunsch, zu passenden Studiengängen und zur Studienorganisation.
  2. Kontaktaufnahme mit der Hochschule, um Fragen der Studienorganisation zu klären, aber auch der Bewerbungsmodalitäten sowie der Chancen auf Zulassung.
  3. Informationen zu Anträgen auf Nachteilsausgleich bei der Bewerbung um einen Studienplatz einholen und ggf. Anträge vorbereiten.
  4. Wie sind die Bedingungen vor Ort (z. B. Barrierefreiheit, Wohnsituation)? Dies lässt sich am besten durch einen Besuch an der Hochschule klären.
  5. ggf. Klärung der Organisation von Pflege, Studienassistenz sowie der Mobilität.
  6. Überprüfen der Möglichkeiten zur Studienfinanzierung, etwa beim BAföG-Amt des Studierendenwerks Karlsruhe, behinderungsbedingte Mehrbedarfe bei der Agentur für Arbeit oder beim Sozialhilfeträger (je nach Zuständigkeit) sowie ggf. Bewerbung um ein Stipendium bei einer Stiftung.

Bewerbung um einen Studienplatz

An der Hochschule Karlsruhe stehen jeweils fünf Prozent der Studienplätze in Bachelor- und Masterstudiengängen für sogenannte Härtefälle zur Verfügung. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine schwer kranke Person, bei der eine Verschlechterung des Krankheitsverlaufs diagnostiziert wurde, ihr Studium durch einen verzögerten Studienbeginn nicht beenden könnte.

Eine Schwerbehinderung allein rechtfertigt keine Zulassung als Härtefall, die Noten des Hochschulreifezeugnisses bzw. des Bachelorabschlusses werden ebenfalls berücksichtigt.

Bitte überlegen Sie sich genau, ob Ihre persönliche Situation ein Härtefall ist, bevor Sie einen Antrag stellen. Ihre Darstellung im Antrag muss durch Belege glaubhaft gemacht werden (z. B. ärztliches Attest, Schwerbehindertenausweis usw.)

Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit zu stellen: Wer geltend macht, aus nicht selbst zu vertretenden Umständen daran gehindert gewesen zu sein, einen für die Berücksichtigung der Wartezeit besseren Wert zu erreichen, wird mit dem nachgewiesenen Wert an der Vergabe der Studienplätze beteiligt (vgl. § 27, Absatz 2 Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg).

Weitere allgemeine Informationen zu Bewerbung und Zulassung an deutschen Hochschulen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks.

Nachteilsausgleich im Studium

Die Hochschule Karlsruhe sieht in ihrer Studien- und Prüfungsordnung, Teil A für Bachelorstudiengänge (§16, 2) bzw. Teil A für Masterstudiengänge (§14, 3) die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs bei Prüfungen und Studienleistungen vor:

„Macht jemand glaubhaft, dass wegen länger andauernder oder ständiger Behinderung oder chronischer Erkrankung es nicht möglich ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, so wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestattet, die Prüfungsleistung innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines fachärztlichen Attests verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen und Prüfungsvorleistungen.“

Studierende, die Nachteilsausgleiche benötigen, sollten rechtzeitig mit dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bzw. dem jeweiligen Prüfungsausschuss Kontakt aufnehmen, um gemeinsam eine individuelle Lösung zur Prüfungsmodifikation zu finden. Dies sollte möglichst früh im Semester geschehen.

Beispiele für Nachteilsausgleiche können sein:

  • mündliche statt schriftliche Prüfungen
  • Zeitverlängerung bei Prüfungen und Hausarbeiten
  • Nutzung technischer Hilfsmittel
  • Verlängerung von Gesamtstudienzeiten
  • Unterstützung praktischer Arbeiten (Labore) durch Studienassistenzen und/oder technische Hilfsmittel
  • individuelle Handhabung von Richtlinien zu Praktika und Exkursionen…

Studienfinanzierung

BAföG

Auf Antrag können Studierende mit Handicap beim BAföG unter folgenden Gesichtspunkten besonders berücksichtigt werden:

  • Verhindern persönliche Gründe wie Krankheit und/oder Behinderung die rechtzeitige Studienaufnahme, so kann BAföG altersunabhängig gewährt werden, unter der Voraussetzung, dass das Studium unverzüglich nach Wegfall des Hinderungsgrunds aufgenommen wird.
  • Bei der Einkommensermittlung der Eltern/des Ehepartners kann ein Härtefreibetrag gewährt werden, so dass die Förderung evt. höher ausfällt.
  • Die Förderungshöchstdauer verlängert sich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Behinderung Ursache einer Studienzeitverlängerung ist und die Hochschule eine Studienerfolgsprognose stellen kann.
  • Bei der Darlehensrückzahlung finden behinderungsbedingte Zusatzkosten auf Antrag Berücksichtigung. Dadurch erhöht sich die Einkommensgrenze, ab der die Rückzahlung des Darlehens beginnt.

Stipendien

Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gibt es eine Reihe von Stipendien zur Unterstützung während des Studiums. Das Deutsche Studentenwerk hat eine Übersicht zu den Fördermöglichkeiten zusammengestellt.

Mehrbedarf beeinträchtigter Studierender

Für Studierende mit Handicap fallen regelmäßig Mehrkosten an, die durch die regulären Studienfinanzierungsmöglichkeiten wie BAföG, aber auch Eigenmittel, nicht gedeckt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelfall zu prüfen sind, können Sozialhilfeleistungen (Eingliederungshilfe, ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt und medizinische Hilfsmittel der Krankenkasse) in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks.

Finanzierung Studium im Ausland

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert vorbereitende Reisen von schwerbehinderten Studierenden in Länder, die am Programm Erasmus+ teilnehmen. Zusätzlich kann eine Begleitperson als Assistenz gefördert werden.

Auslandspraktikum? Mit Handicap und finanzieller Unterstützung kein Hindernis!

Sie studieren an der HKA und haben eine chronische Erkrankung, die zu einem auslandsbedingten finanziellen Mehrbedarf führt? Oder Sie verfügen über eine Behinderung mit einem GdB ab 20? Lassen Sie dies kein Hindernis für einen Auslandsaufenthalt sein!

Über das Erasmus+ Programm erhalten Sie zusätzlich zum monatlichen Regelfördersatz auch Sondermittel in Form eines monatlichen Pauschalbetrags für Ihr Auslandspraktikum. Alternativ können Sie auch einen Individualantrag stellen mit dem Sie individuelle Kosten geltend machen können.

Informieren Sie sich frühzeitig! Mehr Informationen zu den Konditionen und Bewerbungsfristen finden Sie hier.

Gerne berät Sie KOOR – Erasmus Services BW persönlich per Mail. Oder Sie statten uns einen Besuch in unseren Büros in F302 / F303 ab. Wir freuen uns auf Sie!

Barrierefreiheit an der Hochschule und in Karlsruhe

An der Hochschule Karlsruhe sind die Zugänge zu den Gebäuden in den letzten Jahren barrierefrei gestaltet worden. Fast alle Gebäude (Ausnahme: Gebäude R) verfügen über einen Fahrstuhl. Zudem sind in allen Gebäuden behindertengerechte Toiletten vorhanden. Beim Gebäudemanagement der Hochschule (Gebäude A, EG, gegenüber AStA) können Studierende mit Behinderung einen Code-Schlüssel ausleihen, mit dem sich die Eingangstüren der Gebäude elektronisch öffnen lassen. Eine Übersicht der Zugänge für behinderte Studierende finden Sie im Gebäudeplan der Hochschule.

Die Hochschule ist zudem bemüht, schrittweise digitale Barrierefreiheit umzusetzen und damit gesetzlichen Regelungen Rechnung zu tragen.

Die Stadt Karlsruhe ist bestrebt, eine umfassende Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen zu ermöglichen. Sie hat hierzu Informationen zur Barrierefreiheit  online gestellt.

Barrierefrei sind die meisten innerstädtischen Straßenbahn- und Buslinien, die auch zur Hochschule führen (insbesondere die Straßenbahnlinien 2, 3 und 6).

Zusätzlich sind sämtliche innerstädtischen Haltestellen barrierefrei. Auf den elektronischen Fahrgastinformationsanzeigern werden alle Niederflurfahrzeuge symbolisch mit einem Rollstuhl dargestellt.

Chronische Erkrankungen

Schätzungsweise 20 % der Bundesbürger sind chronisch krank, haben also eine Krankheit, die nicht ausheilt oder deren Ursache nicht beseitigt werden kann. Viele chronisch kranke Studierende sind sich über deren Rechte (z. B. Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs) oftmals gar nicht bewusst.

Nachfolgende Auflistung soll Einblicke darüber geben, welche Krankheiten als chronische Erkrankungen gelten. Die Auflistung zielt dabei nicht auf Vollständigkeit.

  • Aufmerksamkeitsstörungen (z. B. ADHS)
  • Persönlichkeits- /Entwicklungsstörungen (z. B. Borderline, Asperger)
  • psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen)
  • Teilleistungsstörungen (z. B. Legasthenie, Dyskalkulie)
  • HIV/Aids
  • Krebs
  • Hepatitis
  • Diabetes
  • Morbus Crohn
  • Colitis ulcerosa
  • Rheuma
  • Arthrose
  • Epilepsie
  • Asthma bronchiale
  • Multiple Sklerose
  • Mukoviszidose
  • Herzerkrankungen (z.B. Herzinsuffizienz, Herzfehler)
  • Bluthochdruck
  • Niereninsuffizienz
  • Allergien

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bereits 2004 eine Chroniker-Richtlinie festgelegt, in der definiert wird, wer als chronisch krank gilt (letzte Aktualisierung 2018).

Termine und Veranstaltungen

ACCESS@KIT: Orientierungsveranstaltung für blinde und sehbehinderte Studieninteressierte am 7. - 8. Mai 2024

Jährlich bietet das ACCESS@KIT des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) blinden und sehbehinderten Oberstufenschülern/-innen und Schulabsolventen/-innen aus ganz Deutschland eine Orientierungsveranstaltung an. Über zwei Tage können Fragen rund um ein Studium unter den speziellen Bedingungen der Sehbehinderung/Blindheit angesprochen werden. Zu den unterschiedlichen Themenkomplexen referieren u.a. Orientierungs- und Mobilitätstrainer:innen, die Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, Jurist:innen, Expert:innen des Studierendenwerks, Mitarbeiter:innen unterschiedlicher Einrichtungen am KIT sowie KIT-Studierende mit Sehbehinderung und Blindheit aus höheren Semestern.

Termin: 7. – 8. Mai 2024
Ort: Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zielgruppe: blinde und sehbehinderte Studieninteressierte aus ganz Deutschland
Veranstalter: Karlsruher Institut für Technologie