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Wie kann ich mich auf einen Studienplatz bewerben?
Die Bewerbung für das 1. Fachsemester an der Hochschule Karlsruhe (Die HKA) erfolgt ausschließlich online. Das Bewerbungsverfahren für zulassungsfreie Studiengänge unterscheidet sich von dem für zulassungsbeschränkte. Eine Anleitung für die beiden Verfahren und die Liste der Studiengänge, für die Sie sich aktuell bewerben können, finden Sie über die nachfolgenden Links. Falls Sie keine Anleitung benötigen, können Sie auch direkt in das Bewerberportal einsteigen.
Wie kann ich mich auf einen Studienplatz bewerben?
Die Bewerbung für das 1. Fachsemester an der Hochschule Karlsruhe (Die HKA) erfolgt ausschließlich online. Das Bewerberportal öffnet für das Wintersemester 2024/25 am 29. April 2024.
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Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
In unserem Tutorial zeigen wir Ihnen am Beispiel des Studiengangs Wirtschaftsinformatik, wie Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang an der HKA bewerben können.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge 1. Fachsemester
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2024/25 endete am 15. Juli 2024. Eine Bewerbung ist erst wieder zum Sommersemester 2025 möglich. Für nachfolgende zulassungsbeschränkte Studiengänge können Sie sich ab Ende Oktober 2024 bewerben:
Höheres Fachsemester
Das Bewerberportal ist im Zeitraum vom 29. April 2024 bis 7. Oktober 2024 für das Wintersemester 2024/25 geöffnet.
Diese Bewerbungen erfolgen direkt auf dem HKA-Bewerberportal (keine Registrierung über Hochschulstart notwendig). Bewerbungsanträge für höhere Fachsemester müssen ausgedruckt und mit den erforderlichen Unterlagen, die im Laufe des Bewerbungsprozesses aufgeführt werden, postalisch bis zum Ende der Bewerbungsfrist an die Hochschule gesandt werden.
Adresse der HKA
Hochschule Karlsruhe
Studierendenbüro
Postfach 2440
76012 Karlsruhe
Besucheradresse
Moltkestraße 30
Gebäude R, Erdgeschoss
76133 Karlsruhe
Zweitstudium
Eine Bewerbung für ein Zweitstudium läuft entsprechend der oben genannten Bewerbungsschritte für das 1. Fachsemester in einen zulassungsfreien bzw. zulassungsbeschränkten Studiengang ab. Zusätzlich benötigen wir noch das Bachelorabschlusszeugnis des Erststudiums und ein Motivationsschreiben, in welchem Sie darlegen, weshalb Sie sich für diesen Studiengang interessieren. Informationen zum Zweitstudium und zur Zweitstudiengebühr erhalten Sie auf den Seiten zur Studienfinanzierung.