
Stipendienleistungen
Studierende erhalten...
Regelförderungen und -leistungen
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihr Auslandsstudium
- Reisekostenpauschale für Standardreisen
- akademische Anerkennung des Auslandsstudiums
Zusatzförderungen unter bestimmten Voraussetzungen
- ggf. Zusatzförderung bei einer Behinderung (ab GdB 20), chronischen Erkrankung und/oder Kind(ern)
- ggf. Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
- ggf. erhöhte Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen (green travel)
- ggf. Förderung zusätzlicher Reisetage
- ggf. Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien
- Zugang zu interkulturellem Online-Training
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einen Kurzzeitaufenthalt (zwischen 5 und 30 Tagen) gefördert zu bekommen. Mehr Infos hier.
Fördersätze Erasmus+ Studium ab Wintersemester 25/26
Finanziell gefördert werden nur physische Zeiträume und pauschal pro Mobilität jeweils nur max. 4,5 Monate (135 Tage). Der darüber hinausgehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet. Zero Grant Tage werden ebenfalls vom Förderkontingent abgezogen. Die zusätzlichen Top-Ups werden ebenfalls nur für 4,5 Monate bzw. für 4,5 Monate plus max. 6 Reisetage. Virtuelle Zeiträume (Online-Vorlesungen im Heimatland) sind nicht förderfähig.
Tagessatz Erasmus+ Studium (maximal 135 Tage) | Monatssatz Erasmus+ Studium (maximal 4,5 Monate) | ||
Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Region 14: Faröer-Inseln, Schweiz, UK | 20,- EUR | 600,- EUR |
Ländergruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 18,- EUR | 540,- EUR |
Ländergruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 18,- EUR | 540,- EUR |
Weltweit | alle übrigen Erasmus+ Parnterländer | 23,33 EUR | 700,- EUR |
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Reisekostenpauschale für Standardreisen
Ab dem Projekt 2025 erhalten alle Geförderten eine einmalige Reisekostenpauschale unabhängig vom Zielland und der Auslandsstudiendauer (Kurzzeit - und Langzeitstudienaufenthalte). Diese basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Heimathochschule und Gasthochschule laut Distance Calculator der Europäischen Kommission.
Distanz | Reisekostenzuschuss |
< 100 km | 28,- EUR |
100 - 499 km | 211,- EUR |
500 - 1.999 km | 309,- EUR |
2.000 - 2.999 km | 395,- EUR |
3.000 - 3.999 km | 580,- EUR |
4.000 - 7.999 km | 1.188,- EUR |
8.000 km oder mehr | 1.735,- EUR |
Als Standardverkehrsmittel gelten: der PKW in alleiniger Nutzung (Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge), das Flugzeug, die Fähre. Sollten Sie ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Fahrrad, Mitfahrgelegenheit, Fernbus, Zug), erhalten Sie einen erhöhten Reisekostenzuschuss für green travel.
Akademische Anerkennung Ihres Auslandsstudiums
Die Europäische Kommission misst der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen einen hohen Stellenwert bei.
Im Learning Agreement for Studies wird genau festgehalten, wie die akademischen Leistungen anerkannt werden. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn das von der Gasthochschule vorausgesetzte Leistungsniveau nicht erreicht oder die für eine Anerkennung erforderlichen Bedingungen der teilnehmenden Einrichtungen nicht erfüllt wurden. Abgesehen davon müssen alle im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Leistungen angerechnet werden.
Sollte es hinsichtlich der akademischen Anerkennung bei Ihnen zu Schwierigkeiten kommen, so können Sie gerne mit KOOR – Erasmus Services BW Rücksprache halten. Wir können in einem solchen Fall den Ansprechpartner in Ihrem International Office und/oder Ihren Ansprechpartner im Fachbereich kontaktieren.
Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)
Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
Kurzzeitaufenthalte
Doktorand*innen sowie Studierende mit einem triftigem Grund haben die Möglichkeit einen Kurzzeitaufenthalt mit Erasmus+ fördern zu lassen.
Es gelten folgende Förderkriterien:
- nur in Erasmus+ Programmländern möglich
- Aufenthaltsdauer: mind. 5, max. 30 Tage physisch vor Ort im Zielland
- Förderung nach Tagessatz:
- 5. bis 14. Tag: 79 €/Tag
- 15. bis 30. Tag 56 €/Tag
- Fahrtkostenzuschuss an Personen der Gruppe Fewer Opportunities zwingend auszuzahlen
- Kurzzeitaufenthalt muss durch eine obligatorische virtuelle Komponente (von mindestens einem Tag Dauer) ergänzt werden, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Ausgenommen von dieser Regelungen sind Dokrorand*innen.
- Arbeitsumfang: mind. 3 ECTS / wo keine ECTS vergeben werden, sollte sichergestellt sein, dass der Workload mind. 3 ECTS entspricht.
Erhöhte Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen (green travel)
Ab dem Projekt 2025 (alle Studienaufenthalte, die ab dem 01.08.2025 starten) erhalten alle Geförderten, die mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Zug, Fernbus, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit) zum Zielort reisen (mindestens 51% der Hin- und/oder Rückreise), eine einmalige erhöhte Reisekostenpauschale unabhängig vom Zielland und der Auslandsstudienaufenthaltsdauerdauer (Kurzzeit - und Langzeitaufenthalte). Diese basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Heimathochschule und Gasthochschule laut Distance Calculator der Europäischen Kommission.
Distanz | Erhöhter Reisekostenzuschuss für grünes Reisen |
< 100 km | 56,- EUR |
100 - 499 km | 285,- EUR |
500 - 1.999 km | 417,- EUR |
2.000 - 2.999 km | 535,- EUR |
3.000 - 3.999 km | 785,- EUR |
4.000 - 7.999 km | 1.188,- EUR |
8.000 km oder mehr | 1.735,- EUR |
Weitere Informationen zum nachhaltigen Reisen gibt es hier.
Förderung zusätzlicher Reisetage
Auch im Projekt 2025 (Aufenthalte, die ab dem 01.08.2025 beginnen) werden je nach Transportmittel und Entfernung bis zu 6 Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen gefördert.
Für Standardreisen (PKW in alleiniger Nutzung - Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge; Fähre; Flugzeug) können bis zu zwei Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen abhängig von der Entfernung (ab 500 km!) zwischen Heimathochschule und Zielort finanziell gefördert werden.
Entfernung | Standard (Flugzeug, PKW in alleiniger Nutzung, Fähre) |
10 – 99 km | - |
100 – 499 km | - |
500 – 999 km | 1 Reisetag |
1000 – 1499 km | 2 Reisetage |
1500 – 2000 km | 2 Reisetage |
> 2000 km | 2 Reisetage |
Für nachhaltiges Reisen (Fahrrad, Fernbus, Zug, Mitfahrgelegenheit) können bis zu sechs Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen finanziell gefördert werden, in Abhängigkeit von Entfernung und Transportmittel.
Entfernung | Nachhaltig (Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) | Entfernung | Nachhaltig (Fahrrad) |
10 – 99 km | 1 Reisetag | 10 – 49 km | 1 Reisetag |
100 – 499 km | 2 Reisetage | 50 – 99 km | 2 Reisetage |
500 – 999 km | 3 Reisetage | 100 – 149 km | 3 Reisetage |
1000 – 1499 km | 4 Reisetage | 150 – 199 km | 4 Reisetage |
1500 – 2000 km | 5 Reisetage | 200 – 250 km | 5 Reisetage |
> 2000 km | 6 Reisetage | > 250 km | 6 Reisetage |
Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien

KOOR – Erasmus Services BW bietet für Aufenthalte ab Sommersemester 2023 einen finanziellen Zuschuss zur Sprachenförderung in Höhe von max. 130,- Euro (einmalig 100,- Euro für einen Sprachkurs und einmalig 30,- Euro für Selbstlernmaterialien in der Landes- und/oder Arbeitssprache).
Voraussetzung dafür ist, dass im Sprachenportal der EU keine Sprachkurse in der Arbeits- oder Landessprache Ihres Ziellandes angeboten werden.
Interkulturelles Training: Hands-on Learning!

Mit dem Online Kurs Hands-on Learning! können Sie praktisch und theoretisch Ihre Kommunikations- und Beziehungsfähigkeiten im internationalen Kontext trainieren.

