Stipendienleistungen
Studierende erhalten...
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihr Auslandsstudium
- akademische Anerkennung ihres Auslandsstudiums
- ggf. Zusatzförderung bei einer Behinderung (ab GdB 20), chronischen Erkrankung und/oder Kind(ern)
- ggf. Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
- ggf. die Möglichkeit für Kurzzeitaufenthalte
- ggf. Zuschüsse für nachhaltige Reisen
- ggf. Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien
- Zugang zu interkulturellem Online-Training
Fördersätze Erasmus+ Studium ab Wintersemester 24/25
Finanziell gefördert werden nur physische Zeiträume und pauschal pro Mobilität jeweils nur max. 4,5 Monate (135 Tage). Der darüber hinausgehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet. Zero Grant Tage werden ebenfalls vom Förderkontingent abgezogen. Die zusätzlichen Top-Ups werden ebenfalls nur für 4,5 Monate bzw. für 4,5 Monate plus max. 6 Reisetage. Virtuelle Zeiträume (Online-Vorlesungen im Heimatland) sind nicht förderfähig.
Tagessatz Erasmus+ Studium (maximal 135 Tage) | Monatssatz Erasmus+ Studium (maximal 4,5 Monate) | ||
Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Region 14: Faröer-Inseln, Schweiz, UK | 20,- EUR | 600,- EUR |
Ländergruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 18,- EUR | 540,- EUR |
Ländergruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 18,- EUR | 540,- EUR |
Weltweit | alle übrigen Erasmus+ Parnterländer | 23,33 EUR | 700,- EUR |
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Akademische Anerkennung Ihres Auslandsstudiums
Die Europäische Kommission misst der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen einen hohen Stellenwert bei.
Im Learning Agreement for Studies wird genau festgehalten, wie die akademischen Leistungen anerkannt werden. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn das von der Gasthochschule vorausgesetzte Leistungsniveau nicht erreicht oder die für eine Anerkennung erforderlichen Bedingungen der teilnehmenden Einrichtungen nicht erfüllt wurden. Abgesehen davon müssen alle im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Leistungen angerechnet werden.
Sollte es hinsichtlich der akademischen Anerkennung bei Ihnen zu Schwierigkeiten kommen, so können Sie gerne mit KOOR – Erasmus Services BW Rücksprache halten. Wir können in einem solchen Fall den Ansprechpartner in Ihrem International Office und/oder Ihren Ansprechpartner im Fachbereich kontaktieren.
Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)
Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
Kurzzeitaufenthalte
Doktorand*innen sowie Studierende mit einem triftigem Grund haben die Möglichkeit einen Kurzzeitaufenthalt mit Erasmus+ fördern zu lassen.
Es gelten folgende Förderkriterien:
- nur in Erasmus+ Programmländern möglich
- Aufenthaltsdauer: mind. 5, max. 30 Tage physisch vor Ort im Zielland
- Förderung nach Tagessatz:
- 5. bis 14. Tag: 79 €/Tag
- 15. bis 30. Tag 56 €/Tag
- Fahrtkostenzuschuss an Personen der Gruppe Fewer Opportunities zwingend auszuzahlen
- Kurzzeitaufenthalt muss durch eine obligatorische virtuelle Komponente (von mindestens einem Tag Dauer) ergänzt werden, die eine gemeinsame Online-Lernerfahrung und Teamarbeit ermöglicht. Ausgenommen von dieser Regelungen sind Dokrorand*innen.
- Arbeitsumfang: mind. 3 ECTS / wo keine ECTS vergeben werden, sollte sichergestellt sein, dass der Workload mind. 3 ECTS entspricht.
Zuschuss für grünes Reisen
Für Praktika, die bis 31.07.2024 starten, gilt: Studierende, die mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) zum Zielort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, einen einmaligen Zuschuss von 50,- EUR.
Für Praktika, die ab 01.08.2024 starten, gilt: es können bis zu 6 zusätzlich geförderte Reisetage abhängig von der Wahl des Transportmittels und der zurückgelegten Strecke gewährt werden.
Weitere Informationen zum nachhaltigen Reisen gibt es hier.
Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien
KOOR – Erasmus Services BW bietet für Aufenthalte ab Sommersemester 2023 einen finanziellen Zuschuss zur Sprachenförderung in Höhe von max. 130,- Euro (einmalig 100,- Euro für einen Sprachkurs und einmalig 30,- Euro für Selbstlernmaterialien in der Landes- und/oder Arbeitssprache).
Voraussetzung dafür ist, dass im Sprachenportal der EU keine Sprachkurse in der Arbeits- oder Landessprache Ihres Ziellandes angeboten werden.
Interkulturelles Training: Hands-on Learning!
Mit dem Online Kurs Hands-on Learning! können Sie praktisch und theoretisch Ihre Kommunikations- und Beziehungsfähigkeiten im internationalen Kontext trainieren.