Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences

Fördersätze Erasmus+ Studium ab Sommersemester 2023

Finanziell gefördert werden nur physische Zeiträume und pauschal pro Mobilität jeweils nur max. 4,5 Monate (135 Tage). Der darüber hinausgehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet. Zero Grant Tage werden ebenfalls vom Förderkontingent abgezogen. Die zusätzlichen Top-Ups werden ebenfalls nur für 4,5 Monate bzw. für 4,5 Monate plus max. 4 Reisetage im Falle einer nachhaltigen Hin- oder Rückreise ausbezahlt.. Virtuelle Zeiträume (Online-Vorlesungen im Heimatland) sind nicht förderfähig.

    Tagessatz Erasmus+ Studium (maximal 135 Tage) Monatssatz Erasmus+ Studium (maximal 4,5 Monate)
Ländergruppe 1
 

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, 
Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich (bis 30.09.2022)

Region 14: Faröer-Inseln, Schweiz, UK

20,- EUR 600,- EUR
Ländergruppe 2
 

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien,
Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Region 13: Andorra, Monaco,  San Marino, Vatikanstaat

18,- EUR 540,- EUR
Ländergruppe 3
 
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen,
Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
16,33 EUR 490,- EUR
Weltweit alle übrigen Erasmus+ Parnterländer 23,33 EUR 700,- EUR

 

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.

Akademische Anerkennung Ihres Auslandsstudiums

Die Europäische Kommission misst der Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen einen hohen Stellenwert bei.

Im Learning Agreement for Studies wird genau festgehalten, wie die akademischen Leistungen anerkannt werden. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn das von der Gasthochschule vorausgesetzte Leistungsniveau nicht erreicht oder die für eine Anerkennung erforderlichen Bedingungen der teilnehmenden Einrichtungen nicht erfüllt wurden. Abgesehen davon müssen alle im Ausland erbrachten Studienleistungen auf die zum Erwerb des Studienabschlusses an der Heimathochschule erforderlichen Leistungen angerechnet werden.

Sollte es hinsichtlich der akademischen Anerkennung bei Ihnen zu Schwierigkeiten kommen, so können Sie gerne mit KOOR – Erasmus Services BW Rücksprache halten. Wir können in einem solchen Fall den Ansprechpartner in Ihrem International Office und/oder Ihren Ansprechpartner im Fachbereich kontaktieren.

Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, weshalb Studierenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert wird. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education finden Sie hier.

Monatliche Zusatzförderung

Wenn Sie eine Behinderung von mindestens 20 Prozent haben oder eine chronische Erkrankung, die nachweislich zu Mehrkosten während Ihres Auslandsaufenthalts führt oder mit eigenen Kindern ins Ausland* reisen, können Sie einen pauschalen Zuschuss zum monatlichen Länderfördersatz in Höhe von 250,- Euro pro Monat erhalten. Die monatliche Zusatzförderung wird nur für finanziell geförderte Zeiträume gewährt also für max. 135 Aufenthaltstage und für bis zu vier Reisetage im Falle von grünem Reisen.
Als Nachweis dient der Behindertenausweis oder eine Bescheinigung des Arztes aus der hervorgeht, dass Mehrkosten entstehen oder die Geburtsurkundes der Kinder. 

*Reisen Sie mit mehreren eigenen Kindern, wird jedes Kind mit 250,- EUR pro Monat bezuschusst. 
 

Die monatliche Zusatzförderung ist nicht mit dem Realkostenantrag für das selbe Kriterium kombinierbar.

Realkostenantrag

Über einen eigenständigen Antrag können Sie Ihre auslandsbedingten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 15.000 EUR geltend machen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn bei KOOR angekündigt werden.
Bitte halten Sie frühzeitig Rücksprache mit uns, sollten Sie den Realkostenantrag stellen wollen.

Vorbereitende Reisen

Üer einen eigenständigen Antrag haben Sie die Möglichkeit die Kosten einer Vorbereitungsreise zur Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Zugänglichkeit zum Arbeitsplatz etc.) bis zu einer Höhe von 15.000,- EUR geltend zu machen. Die Pauschale kann ebenfalls für eine mitfahrende Begleitperson beantragt werden. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Reisebeginn bei KOOR - Erasmus Services BW angekünditgt werden. Die Erasmus+ Förderzusage ist Voraussetzung für den Antrag. 

Als Nachweis dient der Behindertenausweis oder eine Bescheinigung des Arztes aus der hervorgeht, dass Mehrkosten entstehen oder die Geburtsurkunde der Kinder. 

Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende

Monatliche Zusatzförderung für Erstakademiker*innen i.H.v. 250,- EUR pro Monat

Antragsberechtigt sind Studierende, deren Erziehungsberechtigte oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für das jeweilige Elternteil, bei dem der/die Studierende aufgewachsen ist. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Als Nachweis muss bei Bedarf das Formular „Nachweis Erstakademiker*innen“ eingereicht werden.

Monatliche Zusatzförderung für erwerbstätige Studierende i.H.v. 250,- EUR pro Monat

Antragsberechtigt sind Studierende für die folgende Kriterien zutreffen:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Praktikum in Deutschland mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat.
  • Durchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt vor Start des Auslandsaufenthalts. Die Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres vor Mobilitätsbeginn stattgefunden haben.
  • Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.
  • Die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit / ein Praktikum im Ausland oder einen dualen / berufsbegleitenden Studiengang mit einem festen Gehalt ausführen, sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Als Nachweis müssen bei Bedarf Gehaltsnachweise und Arbeits-/Praktikumszeugnisse eingereicht werden.

Die monatlichen Zusatzförderungen werden nur für finanziell geförderte Zeiträume gewährt also für max. 135 Aufenthaltstage und für bis zu vier Reisetage im Falle von grünem Reisen.

Wie beantrage ich eine Zusatzförderung?

Die Zusatzförderungen sind nach Ihrer Erstregistrierung über eine Ehrenwörtliche Erklärung zu beantragen. Ein Beispielformular finden Sie hier. Bitte beachten Sie folgendes:

  1. Sie erhalten erst nach Ihrer Erstregistrierung Zugriff auf das Formular Ehrenwörtliche Erklärung. 
  2. Das Formular wird in Mobility Online hochgeladen und muss auch eingereicht werden, wenn Sie keine Zusatzförderungen beantragen.
  3. Alle Nachweise, die zu einer Beantragung von Zusatzförderungen berechtigen, sind bis zum Stipendienabschluss aufzubewahren und auf Nachfrage vorzulegen.
  4. Sollten auf Nachfrage keine aussagekräftigen Nachweise vorgelegt werden können, muss die Zusatzförderung an KOOR zurückbezahlt werden. 

Weitere Infos finden Sie im DAAD Leitfaden für Studierende "Soziale teilhabe und Chancengerechtigkeit".

Kurzzeitaufenthalte

Studierende, die Anspruch auf eine Zusatzförderung haben, Doktorand*innen sowie Personen mit triftigem Grund haben die Möglichkeit einen Kurzzeitaufenthalt mit Erasmus+ fördern zu lassen. 

Es gelten folgende Förderkriterien:

  • Aufenthaltsdauer: mind. 5, max. 30 Tage physisch vor Ort im Zielland
  • Förderung nach Tagessatz:
    • 5. bis 14. Tag: 70 €/Tag
    • 15. bis 30. Tag 50 €/Tag
  • Fahrtkostenzuschuss an Personen der Gruppe Fewer Opportunities zwingend auszuzahlen
  • Kurzzeitaufenthalt muss mit einer virtuellen Phase  von mindestens einem Tag Dauer kombiniert werden. Ausgenommen von dieser Regelungen sind Doktorand*innen.
  • Arbeitsumfang: mind. 3 ECTS / wo keine ECTS vergeben werden, sollte sichergestellt sein, dass der Workload mind. 3 ECTS entspricht

Gerne beraten wir Sie bei Bedarf individuell

Zuschuss für grünes Reisen

Aufenthalte bis einschließlich Wintersemester 2022/23 gilt:

  • Studierende, die mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) zum Zielort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, einen einmaligen Zuschuss von 50,- EUR. 
  • Studierende, die sowohl Hin- als auch Rückfahrt mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen und dies anhand von Belegen nachweisen, erhalten eine Zuschuss von insgesamt 100,- EUR.

 

Ab Sommersemester 2023 erhalten Studierende, die mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) zum Zielort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, einen einmaligen Zuschuss von 50,- EUR.


Weitere Informationen zum nachhaltigen Reisen gibt es hier. 

Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien

KOOR – Erasmus Services BW bietet für Aufenthalte ab Sommersemester 2023 einen finanziellen Zuschuss zur Sprachenförderung in Höhe von max. 130,- Euro (einmalig 100,- Euro für einen Sprachkurs und einmalig 30,- Euro für Selbstlernmaterialien in der Landes- und/oder Arbeitssprache).

Voraussetzung dafür ist, dass im Sprachenportal der EU keine Sprachkurse in der Arbeits- oder Landessprache Ihres Ziellandes angeboten werden.

Interkulturelles Training: Hands-on Learning!

Mit dem Online Kurs Hands-on Learning! können Sie praktisch und theoretisch Ihre Kommunikations- und Beziehungsfähigkeiten im internationalen Kontext trainieren.

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521, -2522, -2523, -2524, -2525, -2526
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr und Mo - Do von 13:00 bis 15:00 Uhr

erasmus.koor@h-ka.de

Hochschule Karlsruhe
Geb. F, Raum 302 & 303
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe