Bewerbungsablauf
Ihr Studienaufenthalt muss den formalen Förderbedingungen des Austauschprogramms Erasmus+ entsprechen.
Ein Studienaustausch kann nur dann durchgeführt werden, wenn zwischen Heimat- und Gasthochschule ein Inter-Institutional Agreement geschlossen wurde, das für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist. Informationen zu den Partnerhochschulen erhalten Sie von Ihrer Heimathochschule.
Die bei KOOR – Erasmus Services BW teilnehmenden Hochschulen treffen im Hinblick auf die Zulässigkeit des Studienaufenthaltes eine Vorauswahl der Bewerber:innen in Übereinstimmung mit den geltenden Studien- und Prüfungsordnungen der Fachbereiche. Die relevanten Bestimmungen der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie auf der Webseite Ihrer Universität/Hochschule oder beim Sekretariat Ihres Studienganges.
Erasmus+ Studium: Bewerbungsablauf
- Sie haben Ihre Zusage für einen Studienplatz im Ausland an einer Partnerhochschule erhalten? Dann registrieren Sie sich in unserem Online-Portal „Mobility Online“.
- Sie bestätigen Ihre Registrierung mit dem Link, der Ihnen per Mail direkt nach der Registrierung zugesandt wird, erstellen sich einen Login-Namen und ein Passwort.
- Sie laden Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, die unterschriebene Versicherungserklärung (Vorlage in Mobility Online) sowie die ausgefüllte Ehrenwörtliche Erklärung für die Zusatzförderung (Vorlage in Mobility Online) und die Ehrenwörtliche Erklärung für das grüne Reisen (Vorlage in Mobility Online) in Mobility Online hoch. Zudem machen Sie Angaben zum Kurskatalog der Gasthochschule und zu den Folgen bei einer nichtbestandenen Prüfung.
- Ihre Bewerbung für das Erasmus+ Stipendium wird durch uns formell geprüft.
- Sie erhalten Zugriff auf die Erstellung des digitalen Learning Agreements bzw. auf den Upload des auf der OLA Website erstellten Learning Agreements, je nach dem mit welchem System Ihre Heimathochschule arbeitet (Sie sehen nur die für Sie relevanten Schritte im Mobility Online der KOOR). Für die Erstellung des digitalen Learning Agreements über Mobility Online finden Sie hier eine kurze Anleitung
- Beim Erstellen des Learning Agreements hilft unsere Checkliste. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die korrekte Person aus dem Fachbereich angeben. Informationen hierzu erhalten Sie bei Bedarf von Ihrem International Office.
- Ihr vollständig unterschriebenes Learning Agreement muss uns fristgerecht (1 Woche vor Beginn des Auslandsstudiums) in Mobility Online vorliegen.
- Wir prüfen Ihre Learning Agreement auf Vollständigkeit.
- I.d.R. absolvieren Sie einen Online-Sprachtest in Ihrer künftigen Unterrichtssprache. Da das neue Sprachportal noch nicht voll funktionsfähig ist, ist der Test momentan nicht verpflichtend. Sie können jedoch bereits die neue Plattform freiwillig für verschiedene Sprachtests und Sprachkurse nutzen, das Angebot wird ständig erweitert.
- Sie erhalten Ihren Stipendienvertrag, das sogenannte Grant Agreement, per Mail. Hier sind alle förderungsrelevanten Informationen wie zum Beispiel Förderdauer und -höhe, aufgeführt.
- Sie drucken das Grant Agreement aus und senden es uns in einfacher Ausführung mit Ihrer Unterschrift im Original (Nassunterschrift) auf dem postalischen Weg zurück.
- Sie erhalten die Auszahlung der ersten Stipendienrate (80% des Gesamtstipendiums).
- Im besten Fall teilen Sie uns innerhalb der ersten Wochen Ihres Auslandsaufenthalts Änderungen der Kurswahl an der Gasthochschule an der Heimat- oder Gasthochschule mit. Wie bereits das digitale Learning Agreement Before erstellen Sie dafür das digitale Learning Agreement Changes im Mobiliy Online der KOOR oder laden das auf der OLA Website erstellte LA Changes bei uns hoch (Sie sehen wieder nur die für Sie relevanten Schritte in unserem System).
- Vier Wochen vor Ende Ihres Studienaufenthalts erhalten Sie per E-Mail die Aufforderung zur Einreichung der Abschlussunterlagen.
- Sie füllen den kurzen Erfahrungsbericht in Mobility Online aus.
- Sie laden die Confirmation of Stay (Vorlage in Mobility Online), das Transcript of Records der Gasthochschule sowie die Bescheinigung zur Anerkennung an der Heimathochschule (Vorlage in Mobility Online) fristgerecht (bis 10 Wochen nach Ende des Auslandsaufenthalts) in Mobility Online hoch.
- Sie beantworten die Umfrage der Europäischen Kommission im Beneficiary Tool (Einladung erfolgt per Mail).
- Nach Prüfung durch KOOR – Erasmus Services BW auf Vollständigkeit erhalten Sie die Restrate in Höhe von 20% des Gesamtstipendiums.