Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Die Studien- und Prüfungsordnungen regeln den ordnungsgemäßen Ablauf des Studiums für jeden Studiengang. Dabei gibt es je einen allgemeinen Teil A, der für alle Bachelor-/Masterstudiengänge gleichermaßen Anwendung findet, und einen speziellen Teil B, der spezifische Regelungen nur für den jeweiligen Studiengang enthält.  An Prüfungen eines Studiengangs kann nur teilnehmen, wer in und für diesen Studiengang immatrikuliert und auch rückgemeldet ist, den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang nicht verloren hat und nicht von Amts wegen oder auf Antrag exmatrikuliert ist.

Prüfungsordnungen der HKA

Prüfungsamt

Rückmeldung & Exmatrikulation

Verzug von Prüfungsleistungen

Sie hinken mit Ihren Prüfungsleistungen dem (eigenen und rechtlich vorgegebenen) Zeitplan hinterher und stehen vor der Frage, was jetzt zu tun ist?

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Rückmeldung und Exmatrikulation

Ohne Rückmeldung in das nächste Semester können Sie nicht weiterstudieren. Welche Formalien Sie beachten müssen, finden Sie auf der Seite „Rückmeldung und Exmatrikulation“

Die Exmatrikulation bedeutet die Beendigung des Studiums an unserer Hochschule. Sie wird aufgrund rechtlicher Vorgaben von der Hochschule ausgesprochen oder auf Ihren Antrag hin.

Abschlussarbeiten

Diese Arbeit bildet den Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums.