Die Studien- und Prüfungsordnungen regeln den ordnungsgemäßen Ablauf des Studiums für jeden Studiengang. Dabei gibt es je einen allgemeinen Teil A, der für alle Bachelor-/ Masterstudiengänge gleichermaßen Anwendung findet, und einen speziellen Teil B, der spezifische Regelungen nur für den jeweiligen Studiengang enthält. An Prüfungen eines Studiengangs kann nur teilnehmen, wer in und für diesen Studiengang immatrikuliert und auch rückgemeldet ist, den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang nicht verloren hat und nicht von Amts wegen oder auf Antrag exmatrikuliert ist.
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