Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Erklärungen der Studierenden zur Teilnahme an Prüfungen während der Corona-Pandemie

Bitte beachten Sie: Zur Teilnahme an den Präsenzprüfungen ist es bis auf weiteres zwingend erforderlich, dass jede(r) Studierende bei jeder Prüfung eine Erklärung abgibt; die Vorlage hierzu finden Sie nach Anmeldung im Intranet hier.

Prüfungsordnungen

Die Studien- und Prüfungsordnungen regeln den ordnungsgemäßen Ablauf des Studiums für jeden Studiengang. Dabei gibt es je einen allgemeinen Teil A, der für alle Bachelor-/ Masterstudiengänge gleichermaßen Anwendung findet, und einen speziellen Teil B, der spezifische Regelungen nur für den jeweiligen Studiengang enthält.  An Prüfungen eines Studiengangs kann nur teilnehmen, wer in und für diesen Studiengang immatrikuliert und auch rückgemeldet ist, den Prüfungsanspruch für diesen Studiengang nicht verloren hat und nicht von Amts wegen oder auf Antrag exmatrikuliert ist.       

Mehr zu Verlust des Prüfungsanspruchs                                            Zu den Prüfungsordnungen
 

Mehr zu Immatrikulation, Rückmeldung und Exmatrikulation

Verzug von Prüfungsleistungen

Sie hinken mit Ihren Prüfungsleistungen dem (eigenen und rechtlich vorgegebenen)  Zeitplan hinterher? Was ist zu tun?

Mehr zu Verzug von Prüfungsleistungen

Rückmeldung und Exmatrikulation

Ohne Rückmeldung in das nächste Semester können Sie nicht weiterstudieren. Welche Formalien Sie beachten müssen, finden Sie auf der Seite „Rückmeldung und Exmatrikulation“

Die Exmatrikulation bedeutet die Beendigung des Studiums an unserer Hochschule. Sie wird aufgrund rechtlicher Vorgaben von der Hochschule ausgesprochen oder auf Ihren Antrag hin.

Abschlussarbeiten

Diese Arbeit bildet den Abschluss des Bachelor- und Masterstudiums. Sie können ins Berufsleben starten

Downloads

Sie finden im Downloadbereich die aktuell relevanten Studien- und Prüfungsordnungen sowie Anträge und Formulare.

Zu den Studien- und Prüfungsordnungen