
Förderkriterien
Wer kann sich bewerben?
Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit der Staatsangehörigkeit eines am Programm teilnehmenden Landes, die während ihres gesamten Auslandsstudiums an einer bei KOOR – Erasmus Services BW teilnehmenden Hochschulen eingeschrieben sind.
Studierende mit außereuropäischer Staatsbürgerschaft müssen für Ihren gesamten Studiengang an einer dieser Hochschulen eingeschrieben sein. Austauschstudierende sind somit ausgeschlossen. Bitte informieren Sie sich bei außereuropäischer Staatsangehörigkeit rechtzeitig, ob Sie ein Visum im Gastland benötigen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das jeweilige Konsulat oder die jeweilige Botschaft Ihres Ziellandes.
Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben, dürfen das/die Auslandssemester nicht in ihrem Hauptwohnsitzland absolvieren.
Welche Aufenthalte sind förderfähig?
Langzeitaufenthalte:
- umfassen mindestens 2 und maximal 12 Monate, hierbei wird jeder Monat mit 30 Tagen gezählt.
- Zielgruppe: Studierende, Doktorand*innen
blended Langzeitaufenhalte:
- umfassen mindestens 2 und maximal 12 Monate physisch vor Ort, hierbei wird jeder Monat mit 30 Tagen gezählt.
- beinhalten eine virutelle Phase (Homeoffice im Heimatland) von mindestens einem Tag
- Zielgruppe: Studierende, Doktorand*innen
Kurzzeitaufenthalte:
- umfassen mindestens 5 und maximal 30 Tage physisch vor Ort
- Zielgruppe: Doktorand*innen
blended Kurzzeitaufenthalte:
- umfassen mindestens 5 und maximal 30 Tage physisch vor Ort
- bbeinhalten eine virutelle Phase (Homeoffice im Heimatland) von mindestens einem Tag
- Zielgruppe: Doktorand*innen, Studierende mit geringeren Chancen oder trifitgem Grund. Eine Auflistung der möglichen Gründe finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, rein virtuelle Aufenthalte sind nicht förderfähig.
Studium kombiniert mit Praktikum
Ein Studium im Ausland kann eine Praktikumsphase beinhalten, sofern das Praktikum unter Aufsicht der Gasthochschule stattfindet. Ein kombinierter Aufenthalt kann je nach Kontext auf unterschiedliche Weise organisiert werden, d. h. die Aktivitäten können nacheinander oder aber gleichzeitig stattfinden. Praktika unter 60 Tagen Dauer sind unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Einreichung einer Studies combined with Traineeship Bewerbung (Learning Agreement for Studies)
- Praktikum muss als Kurs mit ECTS im Learning Agreement for Studies verankert werden.
- keine Gehaltsobergrenze
- Vollzeitpraktikum wird nicht vorausgesetzt
Praktika über 2 Monate Dauer, müssen mit einer separaten Erasmus+ Praktikabewerbung gefördert werden, auch wenn sie über die Gasthochschule betreut werden. Bitte beachten Sie dann die Förderkriterien für das Erasmus+ Praktikumsstipendium.
Der gleichzeitige Erhalt einer Erasmus-Praktika-Förderung und einer Erasmus-Studien-Förderung muss ausgeschlossen werden.
Bis wann muss ich mich für eine Erasmus+ Förderung bewerben?
Sie können sich fortlaufend bewerben, allerdings müssen KOOR – Erasmus Services BW Ihre vollständigen Unterlagen spätestens eine Woche vor Beginn des Studienaufenthalts vorliegen.
Planen Sie bitte eine mehrwöchige Vorlaufzeit ein, da Sie verschiedene Unterschriften von der Gast- und Heimathochschule einholen müssen.
Wiederholte Förderung / Doppelförderung
Eine wiederholte Förderung ist möglich, wenn diese pro Studienphase (Bachelor/Master/PhD) eine Dauer von 12 Monaten (inklusive Erasmus-Praktikum) nicht überschreitet. Bei einzügigen Studiengängen (Diplom/Magister/Staatsexamen) liegt die Grenze bei 24 Monaten. Die bereits geförderten Monate im Lifelong Learning Programme werden hierbei auf das Kontingent angerechnet.
Es darf keine Doppelförderung durch die EU geben, d. h. Sie dürfen neben dem Erasmus-Stipendium nicht gleichzeitig ein weiteres EU-Stipendium in Anspruch nehmen.
Der gleichzeitige Erhalt eines Erasmus-Stipendiums und eines anderen DAAD-Stipendiums (z. B. des Bachelor Plus-Stipendiums) schließt sich von Seiten des DAAD aus. Sollten Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, so halten Sie bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner Rücksprache.
Welche Zielländer werden gefördert?
Erasmus+ Programmländer:
- alle Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die zugehörigen Überseegebiete
- Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- Türkei
- Nordmazedonien
- Serbien
Erasmus+ Partnerländer Weltweit werden hier gelistet
Studienaufenthalte in UK
Regelung bei Studienaufenthalten unter 6 Monaten:
- Für Studierende mit EU-Staatsbürgerschaft ist kein Visum erforderlich. Hier reicht die Einreise mit einem elektronischen Reisepass (ePass).
- Bei Studierenden mit außereuropäischer Staatsbürgerschaft ist das benötigte Visum abhängig von der Nationalität und kann auf folgender Website geprüft werden: Check if you need a UK visa.
Die Zahlung der Immigration Health Surcharge ist bei Studienaufenthalten unter 6 Monaten nicht nötig (unabhängig davon, ob man die europäische oder nicht europäische Staatsbürgerschaft hat).
Regelung bei Studienaufenthalten über 6 Monaten:
Studierende mit oder ohne EU-Staatsbürgerschaft, die länger als sechs Monate an einer britischen Universität studieren wollen, benötigen ab 01.01.2021 ein Studierendenvisum (die sogenannte „Student route“). Dieses Visum kostet £ 348 wenn es von außerhalb Großbritanniens beantragt wird und £ 475 wenn es innerhalb Großbritanniens verlängert oder beantragt werden soll. Das Visum kann frühestens 6 Monate vor Aufenthaltsstart beantragt werden. Nach Einreichung des vollständigen Antrags dauert eine Entscheidung rund drei Wochen.
Zudem ist für alle Nationalitäten die Zahlung der Immigration Health Surcharge notwendig.

