Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Erasmus+ WELTWEIT

Erasmus+ Bewerbungen für Praktika außerhalb der EU/Erasmus+ Programmländern, die vor dem 01.08.2023 starten, können leider nicht mehr angenommen werden.

Startet Ihr Praktikum am 01.08.2023 oder später, dann bewerben Sie sich bitte ab 01.06.2023 hier

Bewerbungsablauf

Für die Erasmus+ Förderung für Aufenthalte außerhalb der EU/Erasmus-Programmländer steht KOOR - Erasmus Services BW nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt nach dem "First-Come-First-Serve-Prinzip". Hierfür ist das Eingangsdatum der vollständigen Bewerbungsunterlagen ausschlaggebend.

Die Stipendienbewerbung für Auslandspraktika erfolgt über Placement Online und für Auslandsstudiensemester über Mobility Online.

Förderbedingungen

Für Erasmus+ WELTWEIT gelten die gleichen Förderbedingungen wie für die Aufenthalte in Programmländern.

Förderbedingungen Auslandsstudiensemester

Förderbedinungen Auslandspraktikum

Förderleistungen

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten in Partnerländern ist wie folgt: 

  Tagessatz/Monatssatz
Projekt 2021/22
Tagessatz/Monatssatz 
Projekt 2022/23
Alle Länder außerhalb Europas (ausgenommen Überseegebiete von EU-Staaten) 23,33 / 700,00 EUR 23,33 / 700,00 EUR
Länder der Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat) 18,00 / 540,00 EUR 23,00 / 690,00 EUR
Länder der Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, UK) 20,00 / 600,00 EUR 25,00 / 750,00 EUR

Es findet keine Unterscheidung der Förderhöhe zwischen Studierenden und Graduierten statt.

Finanziell gefördert werden nur physische Zeiträume und pauschal pro Mobilität jeweils nur max. 4,5 Monate (135 Tage). Der darüber hinausgehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet. Zero Grant Tage werden ebenfalls vom Förderkontingent abgezogen. Die zusätzlichen Top-Ups werden ebenfalls nur für 4,5 Monate bzw. für 4,5 Monate plus max. 4 Reisetage im Falle einer nachhaltigen Hin- oder Rückreise ausbezahlt.. Virtuelle Zeiträume (Home-Office im Heimatland) sind nicht förderfähig.


Ein Reisekostenzuschuss wird nur für Studierende, die auch Anspruch auf Zusatzförderung* haben und ihren Aufenthalt außerhalb Region 13 und 14 durchführen, gewährt. Die Berechnung der Entfernungspauschale nimmt KOOR vor:

Distanz Reisekostenzuschuss
10 - 99 km 23,00 EUR
100 - 499 km 180,00 EUR
500 - 1.999 km 275,00 EUR
2.000 - 2.999 km 360,00 EUR
3.000 - 3.999 km 530,00 EUR
4.000 - 7.999 km 820,00 EUR
8.000 km oder mehr 1.500,00 EUR

* erwerbstätige Studierende, Erstakademiker*innen, Studierende mit einem GdB ab 20, mit Kind(ern), sowie Studierende mit einer nachweislich Mehrkosten verursachenden chronischen Erkrankung

 

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521, -2522, -2523, -2524, -2525, -2526
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr und Mo - Do von 13:00 bis 15:00 Uhr

erasmus.koor@h-ka.de

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Geb. F, Raum 302 & 303
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe