Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Studieren kostet Geld

Verwaltungskosten und Studierendenwerksbeitrag, Miete, Essen, Bücher und weitere Studienmaterialien; Handy, Sport und auch mal ausgehen – studieren kostet Geld, keine Frage. Bei den Überlegungen zu einem Studium stellt sich daher auch die Frage, wie die damit verbundenen Kosten zu bewältigen sind.

Je nachdem, ob man ein eigenes Auto besitzt oder mit dem ÖPNV unterwegs ist, ob man im Wohnheim lebt oder privat ein Zimmer gefunden hat, schwanken die monatlichen Gesamtkosten zwischen ca. 650 und 820 Euro, wobei die Miete in der Regel den größten Einzelposten darstellt. Wer sich noch genauer informieren will, kann dies hier tun. In Karlsruhe muss man mit durchschnittlich 700 bis 800 Euro pro Monat rechnen. 

Für alle Studierenden an Karlsruher Hochschulen fallen der Studierendenwerksbeitrag in Höhe von aktuell 108,70 € pro Semester sowie ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 70 € pro Semester und ein Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft (AStA) in Höhe von 16 € pro Semester an. Diese Kosten sind fristgerecht bei der Immatrikulation bzw. der Rückmeldung zu zahlen.

Zweitstudium, Urlaubssemester und Praxissemester

Studierende in Baden-Württemberg zahlen Studiengebühren in Höhe von 650 € pro Semester, wenn diese ein Zweitstudium neu aufnehmen bzw. sich für dieses Studium zurückmelden möchten. Als Zweitstudium gilt ein Hochschulstudium dann, wenn ein erster Hochschulabschluss in Deutschland erworben wurde. Ein konsekutives Masterstudium direkt im Anschluss an ein Bachelorstudium gilt dabei in der Regel nicht als Zweitstudium.

Studierende im Urlaubssemester und im praktischen Studiensemester werden von den Gebühren befreit.

Wie finanziere ich mich?

BAföG, Stipendien, Nebenjob und Co

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt unter dem Namen "BAföG", ist ein staatliches Bildungsförderprogramm, das neben Schülern und Personen in der beruflichen Weiterbildung insbesondere den Studierenden zugutekommt.

BAföG wird zur Hälfte als zinsloses Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss gewährt. Gefördert werden deutsche Studierende und diesen gleichgestellte im Bachelorstudium. Auch das sich daran anschließende Masterstudium kann gefördert werden, jedoch in der Regel kein Aufbau- und Ergänzungsstudium. Weitere Voraussetzungen zum BAföG-Bezug sind

  • das Einkommen der Eltern,
  • das Alter (Antragstellung ist in der Regel bis zur Vollendung des 45. Lebensjahrs möglich),
  • die Eignung durch Nachweis bisher erbrachter Studienleistungen nach dem vierten Semester


Informationen finden Sie unter:

BAföG-Amt Studierendenwerk Karlsruhe

BAföG-Informationen Deutsches Studentenwerk

BAföG-Beauftragte in den Studiengängen der HKA

Informationen zu den geplanten BAföG-Änderungen ab WS 2022/23:

BAföG-Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Stipendien

Um mit einem Stipendium gefördert werden zu können, sollte man nicht nur gute bis sehr gute Leistungen vorweisen, sondern sich auch politisch oder sozial engagieren. Das kann auch in Gremien der Hochschule, etwa in der Fachschaft oder beim AStA, der Fall sein. Natürlich muss man nicht immer eine 1 vorm Komma haben oder an einer Universität studieren: Seit einiger Zeit legen die Stiftungen für Studierende der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften neue Förderprogramme auf. Häufig fördern Stiftungen Studierende nicht nur finanziell, sondern auch ideell durch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Sommerakademien oder den Aufbau wertvoller Kontakte. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten in der Stipendienberatung der Hochschule.

Stipendieninfoveranstaltung

Gemeinsam mit den Stipendiat:innen organisiert die Zentrale Studienberatung 2023 die nächste virtuelle Infoveranstaltung "Stipendium!" der nationalen Begabtenförderungswerke und des Deutschlandstipendiums.

Die Veranstaltung richtet sich an Studierende, die am Beginn ihres Bachelorstudiums oder vor der Aufnahme ihres Masterstudiums stehen, sowie interessierte Schülerinnen und Schüler. Auch Fördermöglichkeiten für die Promotion werden vorgestellt. Nach einem gemeinsamen Einführungsvortrag stehen die Stipendiat:innen der einzelnen Stiftungen bzw. Vertreter:innen der Programme für individuelle Fragen gerne zur Verfügung.
Wichtig: Man muss kein Überflieger sein, um mit einem Stipendium gefördert werden zu können!

STIBET-Stipendien für internationale Studierende

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das kombinierte Stipendien- und Förderprogramm STIBET, das der verbesserten Betreuung und Förderung internationaler Studierender sowie der Schaffung gastfreundlicher und leistungsfördernder Rahmenbedingungen für internationale Studierende an deutschen Hochschulen dient. Die STIBET-Stipendien sind ein Teil dieses Programms. Wenn Sie in einem Bachelor- oder Masterstudiengang an der HKA studieren und die unten genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bewerben.
Es gibt 2 Arten von Stipendien:
+ Abschlusstipendien zur Erreichung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen max 2 Semestern sowie die Konzentration auf das Studium und den Studienabschluss (auch für ohne eigenes Verschulden in Not geratene Studierende)
+ Engagement-Stipendien (z.B. für die Tätigkeit als Buddy)
Ein Rechtsanspruch auf ein STIBET-Stipendium besteht nicht.

Bewerbungsfrist für das Studienabschlussstipendium ist jeweils am Ende eines Monats und ist abhängig von der Verfügbarkeit der Mittel. Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen in einem PDF Dokument per Mail an lea.scholzspam prevention@h-ka.de.

  • Bewerbungsformular
  • Immatrikulationsnachweis der HKA
  • Aktuelles Transkript + Notenblatt
  • Nachweis über Beginn und Ende der Abschlussarbeit (ausgestellt von Professor/Fakultät)
  • Nur für Bewerber mit finanzieller Notlage: Bitte legen Sie einen Nachweis vor (Kontoauszüge der letzten 3 Monate und Erklärung)
  • Optional: Anschreiben

Solidaritätsfond

Das Studierendenwerk Karlsruhe hält einen Solidaritätsfonds bereit! Darin steht jährlich ein Betrag von 10.000 EUR zur Verfügung, um vorübergehend in Not geratene Studierende zu unterstützen. Die Beihilfe können Studierende erhalten, die an einer Karlsruher oder Pforzheimer Hochschule immatrikuliert sind, unverschuldet vorübergehend in Not geraten sind und denen Mittel aus anderen Förderprogrammen nicht zur Verfügung stehen. Mehr Infos und das Antragsformular finden Sie hier

Kredite

Wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen oder in Frage kommen, kann ein verzinsliches Kreditangebot für Studierende eine Lösung sein. Zur Vollfinanzierung eines Studiums sind sie in der Regel jedoch nicht geeignet, da ein übermäßiges Verschuldungsrisiko besteht. Bevor ein Kredit beantragt wird, sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Stellen Sie zunächst einen Haushaltsplan auf und ermitteln Sie Ihren monatlichen Finanzierungsbedarf.
  • Vergleichen Sie die Angebote, z. B. über den jährlich erscheinenden CHE-Studienkredittest
  • Prüfen Sie, ob das Angebot eine Verschuldungsobergrenze hat.
  • Gehen Sie gut vorbereitet in das zum Kreditabschluss notwendige Bankberatungsgespräch. Kreditkonditionen sind bei privaten Anbietern nicht selten verhandelbar.
  • Achten Sie auf Flexibilität, damit Sie im Falle eines Auslandssemesters, aber auch bei Fachwechsel und/oder Studienortwechsel nicht ohne Förderung zurechtkommen müssen.
  • Zur Zinskalkulation sind Verträge mit festen Zinsen attraktiver als mit variablen. Auch sollten die Auszahlbeträge fest sein und die Zinsen gestundet werden können, damit Sie nicht am Studienende mit weniger Geld auskommen müssen als zu Studienbeginn.
  • Besonders wichtig ist die Frage nach der Karenzzeit: Wie lange nach Beendigung der Förderung haben Sie Zeit, bis Sie mit der Rückzahlung beginnen müssen?
  • Für die Rückzahlung ist der Effektivzinssatz entscheidend, nicht der oftmals veröffentlichte und etwas niedriger liegende Nominalzinssatz.


Nebenjob

Das Studium an der Hochschule Karlsruhe ist ein Vollzeitstudium. Trotzdem ist für viele Studierende ein Nebenjob eine gängige Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Um sozialversicherungsrechtlich als Studierender zu gelten, darf während des Semesters nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Ab Einkommen über 450 € monatlich (bzw. 520 € ab Oktober 2022) werden Sozialabgaben fällig und zudem Einkünfte auf das BAföG angerechnet, das sich dadurch verringert. Pflichtpraktika, die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen sind, sind davon ausgenommen.

Eine typische Beschäftigung ist die der studentischen Hilfskraft (sog. HiWi). Einen Überblick zu Stellenangeboten in und außerhalb der Hochschule liefert das Online-Career-Center. Auch das Studierendenwerk Karlsruhe bietet eine Jobbörse. Einen guten Überblick zu Regelungen rund ums Jobben als Studierender bietet das Deutsche Studentenwerk.

Wohngeld

Wer als Studierender keinen BAföG-Anspruch hat oder ihn verloren hat bzw. nur ein Darlehen nach BAföG erhält, ist grundsätzlich wohngeldberechtigt. Das gilt auch, wenn Studierende Kinder haben und mit diesen in einem Haushalt leben. Allerdings dürfen die Kinder dann keine anderen sozialen Hilfen des Staats erhalten, Kindergeld ist hiervon ausgenommen.

Die Chancen auf Wohngeld stehen in diesen Fällen nicht schlecht, sofern man nicht aus finanziellen Gründen kein BAföG erhält und über regelmäßiges monatliches Einkommen von etwa 300 bis 400 € verfügt. Die Antragstellung erfolgt bei derjenigen Behörde, die für den Ort, in dem man lebt, zuständig ist. Wohnt man z. B. in Karlsruhe im Stadtgebiet, ist das Liegenschaftsamt zuständig, lebt man im Landkreis Karlsruhe, so ist das Landratsamt Ansprechpartner.

Vergünstigungen und besondere Hilfen

Schwangerschaft und Erziehungszeiten

In Schwangerschafts- und Erziehungszeiten bestehen für Studierende mit geringem Einkommen spezielle Hilfen. Einen generellen Überblick und auch Beratung bietet beispielsweise pro familia. Spezifisch für Karlsruher Studierende auch im Hinblick auf Betreuungsmöglichkeiten informiert das Studierendenwerk.

BAföG-Empfänger können auf Antrag einen monatlichen Zuschuss für die Betreuung eines bzw. mehrerer Kinder unter 10 Jahren erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Auch eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer ist möglich.

Vergünstigungen

Glücklicherweise gibt es als Studierender auch finanzielle Vorteile:

  • Wer seinen Erstwohnsitz nach Karlsruhe verlegt, bekommt einmalig ein Semesterticket gratis, Einkaufsgutscheine im Wert von 50 Euro, einen Gutschein für ein Fahrrad-Abo und hat zudem die Möglichkeit, an der Verlosung um ein „Studi-Bike” teilzunehmen.
  • Bei Vorlage des Studierendenausweises, der Campus-Card, erhält man ermäßigten Eintritt in Museen, Theatern, Kinos oder Schwimmbädern.
  • Abos für Zeitungen oder Fachmagazine sind oft deutlich ermäßigt.
  • BAföG-Empfänger sind auf Antrag vom gesetzlichen Rundfunkbeitrag (GEZ) befreit.
  • PC-Software ist oft zu reduzierten Studierendenpreisen zu haben, so z. B. ein Angebot des Rechenzentrums der Hochschule.
  • Das Semesterticket bietet die Möglichkeit, günstig ein halbes Jahr lang das gesamte Netz des KVV zu nutzen. Ebenso ist es möglich, ein Anschlussticket für die angrenzenden Verkehrsverbünde zu erwerben.  Von 18:00 bis 06:00 Uhr sowie ganztägig an Wochenenden und Feiertagen fahren Studierende auch ohne Semesterticket kostenlos
  • Das KVV JugendticketBW bietet als Jahresticket allen Studierenden unter 27 Jahren die Fahrt mit den Verkehrsmitteln des ÖPNV in ganz Baden-Württemberg.
  • Der Internationale Studierendenausweis kann online beantragt werden und berechtigt in über 130 Ländern zu Vergünstigungen bei Flügen, Unterkünften und Eintrittspreisen.

Kosten für Studierende aus Staaten außerhalb der EU

++ Das MWK hat nun ein Stipendienprogramm für ukrainische Studierende aufgelegt. Nähere Informationen erhalten Sie hier oder durch das International Office. ++

Die staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg erheben von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten bei der Neuimmatrikulation für Bachelor- und Masterstudiengänge Studiengebühren in Höhe von 1500 € pro Semester.

Die Gebühren müssen nicht gezahlt werden,

  • wenn Sie bereits in einem Studiengang an der Hochschule eingeschrieben sind (Bestandsschutz), wobei Hochschulwechsler bzw. Studiengangwechsler die Gebühr entrichten müssen,
  • wenn Sie ihre Hochschulreife in Deutschland erworben haben (sog. Bildungsinländer),
  • wenn Sie anerkannter Flüchtling sind, eine Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, eine Gestattung oder eine Duldung nachweisen können,
  • wenn Sie Teilnehmer an Landes- und Hochschulaustauschprogrammen sind,
  • wenn Sie Ehegatte oder Kind eines EU-Bürgers sind,
  • wenn Sie sich fünf Jahre im Inland aufgehalten haben und in dieser Zeit erwerbstätig waren,
  • wenn sich mindestens ein Elternteil während der letzten sechs Jahre vor Beginn des Studiums insgesamt drei Jahre im Inland aufgehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig war,
  • wenn ein Bachelor- und ein Masterstudiengang oder ein Staatsexamens- oder Diplomstudiengang in Deutschland abgeschlossen wurde. Dann wird aber eine Zweitstudiengebühr in Höhe von 650 € fällig.

Während eines Urlaubssemesters und während eines praktischen Studiensemesters fallen ebenfalls keine Studiengebühren an. Wenn Sie mit dem Zulassungsbescheid einen Gebührenbescheid erhalten haben, können Sie noch bis zum Immatrikulationsende eine Befreiung beantragen.

Die Ausschreibung für das Sommersemester 2024 finden Sie hier

Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular und die geforderten Unterlagen bis spätestens 05. Februar 2024 per E-Mail an das International Office: iospam prevention@h-ka.de.
Für das Sommersemester 2024 wird ausnahmsweise Ihr Transcript of Records vom IO bereitgestellt. Sie müssen daher kein ToR beifügen.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Satzung über die Befreiung von der Gebühr für internationale Studierende.