Sie studieren an einer der bei KOOR – Erasmus Services BW teilnehmenden Hochschulen und interessieren sich für eine Praktikumsförderung? Dann sind Sie hier genau richtig. Das Erasmus+ Praktika-Programm richtet sich an Studierende und Graduierte, die ein Praktikum im europäischen oder außereuropäischen Ausland absolvieren möchten.
Bitte beachten Sie: Von einer Förderung über KOOR – Erasmus Services BW ausgeschlossen sind:
Austauschstudierende, die für ein oder zwei Semester an einer Konsortialpartnerhochschule studieren.
Studierende in Doppelabschlussprogrammen, die bereits eine Erasmus-Förderung der ausländischen Hochschule für ihren Aufenthalt beim Konsortialpartner erhalten.
Bitte beachten Sie, dass eine Erasmus+ Förderung nur vorbehaltlich verfügbarer Mittel erfolgen kann und kein Anspruch auf die Förderung in einem bestimmten Projektjahr besteht.
Projekt 2026 - Bewerbungsportal Mobility Online
Ab sofort können Bewerbungen für Praktika in Programm- und Partnerländern nur noch über das Projekt 2026 eingereicht werden.
Partnerländer: Praktika mit Beginn zwischen 01.09.2026 und 31.12.2026 (Praktika mit Beginn bis einschließlich 31.08.2026 sind nicht mehr möglich)
Programmländer: Praktika mit Beginn ab sofort (unter Berücksichtigung der geltenden Bewerbungsfrist) bis einschließlich 31.12.2026.
Die Vorteile eines Erasmus geförderten Praktikums im Überblick:
skynesher
EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Student/Studentin
Akademische Anerkennung des Praktikums
Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und Studierende mit Kind(ern)
Zusatzförderung für Erstakademiker:innen und erwerbstätige Studierende
Zusätzliche Reisetage für grünes Reisen
Bewerbungsfrist
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für das Erasmus+ Stipendium müssen uns zwei Wochen vor Praktikumsstart vorliegen.
*für Praktika an Schulen und Universitäten inkl. Universitätskliniken und universitäre Forschungseinrichtungen gilt die verkürzte Frist von einer Woche