Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Aktuelles Inspiration & Vorbereiten E+ Praktikum

Sie studieren an einer der bei KOOR – Erasmus Services BW teilnehmenden Hochschulen  und interessieren sich für eine Praktikumsförderung? Dann sind Sie hier genau richtig. Das Erasmus+ Praktika-Programm richtet sich an Studierende und Graduierte, die ein Praktikum im europäischen oder außereuropäischen Ausland absolvieren möchten.

 

Wichtige Hinweise

  • Von einer Förderung über KOOR – Erasmus Services BW ausgeschlossen sind: Austauschstudierende, die für ein oder zwei Semester an einer Konsortialpartnerhochschule studieren.
  • Studierende in Doppelabschlussprogrammen können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Graduierte müssen vor Exmatrikulation bzw. Studienabschluss eine Bewerbungsabsicht eingereicht haben oder sich noch vor Studienende bei KOOR beworben haben. Mehr Informationen finden Sie hier.

* Update 14.09.2026 *

Bitte beachten Sie:

  • Weder Stipendien noch eine Erasmus+ Förderung sind garantiert. Die Erasmus+ Förderung kann nur vorbehaltlich verfügbarer Mittel erfolgen; ein Rechtsanspruch auf die Erasmus+ Förderung im Allgemeinen oder in einem bestimmten Projektjahr besteht nicht. Eine Bewerbung lohnt sich dennoch. Planen Sie zusätzlich alternative Finanzierungsmöglichkeiten ein und stellen Sie Ihre Finanzierung möglichst auf mehrere Säulen. 

    Tipps zu Finanzen im Praktikum         Wichtig zu wissen: Was die Erasmus+ Förderung nicht leistet

  • KOOR vermittelt keine Praktikumsstellen. Vor der Registrierung für die Erasmus+ Förderung muss Ihnen daher bereits mindestens eine formlose Praktikumszusage vorliegen.

    * Update 02.10.2026 *

Projekt 2025 - Bewerbungsportal Placement Online

  • Eine Registrierung für Neubewerbungen im Projekt 2025 und damit in Placement Online ist nicht mehr möglich.
  • Placement Online steht nur noch Studierenden offen, die bereits einen Account haben, im Projekt 2025 gefördert werden und ihre Förderung noch abschließen müssen.

 

Projekt 2025 - Bereits in Placement Online registriert?

Hier geht es zum Log-in

Projekt 2026 - Bewerbungsportal Mobility Online

Ab sofort können Bewerbungen für Praktika in Programm- und Partnerländern nur noch über das Projekt 2026 eingereicht werden. 

  • Partnerländer: Praktika mit Beginn zwischen 01.09.2026 und 31.12.2026 (Praktika mit Beginn bis einschließlich 31.08.2026 sind nicht mehr möglich)
  • Programmländer: Praktika mit Beginn ab sofort (unter Berücksichtigung der geltenden Bewerbungsfrist) bis einschließlich 31.12.2026.

Hier geht es zur Registrierung über Mobility Online

Achtung: Bewerbungen für Praktika mit Beginn zwischen 01.01.2027 und 31.08.2027 in Partner- und Programmländer sind erst ab dem 02.11.2026 möglich. 

Hinweis: Die Registrierung für neue Bewerbungsrunden wird jeweils um 00:01 Uhr am angegebenen Starttag freigeschaltet.

Projekt 2026 - Bereits in Mobility Online registriert?

Hier geht es zum Log-in 

 

Die Vorteile eines Erasmus geförderten Praktikums im Überblick

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Student/Studentin
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und Studierende mit Kind(ern)
  • Zusatzförderung für Erstakademiker*innen
  • Zusätzliche Reisetage für grünes Reisen

Wichtig zu wissen: Was die Erasmus+ Förderung nicht leistet

Die Erasmus+ Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten Ihres Auslandspraktikums – keine Vollfinanzierung. Damit Sie Ihre Finanzierung realistisch planen können, sollten Sie Folgendes beachten:

  • Die Förderung deckt nicht automatisch alle Kosten. Reise, Unterkunft und Lebenshaltungskosten können je nach Zielland deutlich höher sein als die Erasmus+ Förderung. Planen Sie daher ausreichend Eigenmittel ein.
  • Die Förderung ist nicht garantiert. Eine Erasmus+ Förderung kann nur vorbehaltlich der verfügbaren Mittel bewilligt werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder auf eine bestimmte Förderhöhe besteht nicht.
  • Die Förderung ersetzt kein Praktikumsgehalt. Wenn Ihr Praktikum unvergütet ist oder die Vergütung gering ausfällt, benötigen Sie möglicherweise weitere Finanzierungsquellen.
  • Nicht jede Dauer und jeder Zeitraum kann vollständig gefördert werden. Die förderfähige Dauer kann von der tatsächlichen Praktikumsdauer abweichen. Informieren Sie sich daher vor Beginn über die aktuell geltenden Förderbedingungen.
  • Erasmus+ hat formale Vorgaben. Für die Förderung sind bestimmte Vereinbarungen, Nachweise und Fristen einzuhalten. Änderungen während des Praktikums müssen gegebenenfalls mitgeteilt und genehmigt werden.
  • Eine vorzeitige Beendigung oder Abweichung vom vereinbarten Aufenthalt kann Auswirkungen auf die Förderung haben. Unter bestimmten Umständen kann eine bereits ausgezahlte Förderung teilweise zurückgefordert werden.
  • Andere Förderungen können nicht immer uneingeschränkt kombiniert werden. Prüfen Sie deshalb frühzeitig, ob und wie sich Erasmus+ beispielsweise mit BAföG, PROMOS oder anderen Stipendien kombinieren lässt.

Unsere Empfehlung: Planen Sie Ihre Finanzierung möglichst auf mehrere Säulen. Neben Erasmus+ können beispielsweise Praktikumsvergütung, Auslands-BAföG, weitere Stipendien, öffentliche Förderungen oder eigene Rücklagen zur Finanzierung beitragen. Mehr Informationen zu Finanzen rund um das Auslandspraktikum finden Sie hier. 

* Update 01.10.2026 *

Bewerbungsfrist

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen für das Erasmus+ Stipendium müssen uns zwei Wochen vor Praktikumsstart vorliegen.

*für Praktika an Schulen und Universitäten inkl. Universitätskliniken und universitäre Forschungseinrichtungen gilt die verkürzte Frist von einer Woche

Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten liegt uns am Herzen.

Rechte und Pflichten der Erasmus+-Geförderten

Die Rechte und Pflichten von Erasmus+-Geförderten sind in der

Erasmus-Studierendencharta geregelt.

Sie informiert über die Ansprüche, Verantwortlichkeiten und Qualitätsstandards im Rahmen des Erasmus+-Programms.

E+ Studium E+ Personal Über uns

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr

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