Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Voraussetzungen

Wie oft kann ich innerhalb des Programms gefördert werden?
Pro Studienphase (z. B. Bachelor oder Master) steht Ihnen ein Förderkontigent in Höhe von 360 Tagen zur Verfügung, das Sie beliebig aufteilen können (Studierendenaustausch sowie Auslandspraktika). Wenn Sie innerhalb Ihres Bachelorstudiengangs also beispielsweise bereits 9 Monate (270 Tage) an einer Partneruniversität in Schweden studiert haben, stehen Ihnen innerhalb des Bachelors noch 3 Monate (90 Tage) für ein Erasmus-Auslandspraktikum oder einen weiteren Studienaufenthalt zur Verfügung. [Innerhalb einzügiger Studiengänge z. B. Staatsexamen besteht ein Förderkontingent in Höhe von 720 Tagen.]

Wie lang sollte mein Praktikum mindestens dauern?
Die Mindestförderdauer für ein Langzeitpraktikum liegt bei zwei Monaten = 60 Tagen. Wochenenden werden bei der Berechnung des Zeitraums mitgezählt.
Unter Umständen können auch Kurzzeitpraktika mit Erasmus+ gefördert werden (mindestens 5 und maximal 30 Tage vor Ort, plus eine virtuelle Phase)

Kann auch ein freiwilliges Praktikum gefördert werden?
Ja, in diesem Fall muss Ihr Fachbereichskoordinator lediglich das entsprechende Kästchen im Learning Agreement ausfüllen, in dem u. a. bestätigt wird, dass Ihr Praktikum in das Diploma Supplement aufgenommen wird.

Wie berechnet sich die Höhe des Stipendiums?
Zur Berechnung der Stipendienhöhe wird die Anzahl der Fördertage mit dem Tagessatz der jeweiligen Ländergruppe multipliziert. Das Gesamtergebnis wir mathematisch auf- oder abgerundet. Bitte beachten Sie, dass wir maximal 4,5 Monate (=135 Tage) fianziell fördern. Sollte der Aufenthalt länger als 4,5 Monate dauern, werden wir für die restliche Zeit einen Zero Grant erstellen.

Ich habe bereits einen Studienabschluss. Gelte ich somit als Graduierter?
Sie gelten nur als Graduierte/r, wenn Sie zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns exmatrikuliert sind. Wenn Sie einen Bachelorabschluss besitzen und im Rahmen Ihres Masterstudiengangs ein Auslandspraktikum absolvieren, gelten Sie als Student/Studentin.

Kann auch ein Teilzeitpraktikum gefördert werden?
Nein, über Erasmus sind lediglich Vollzeitpraktika förderfähig, die einen wöchentlichen Arbeitsumfang zwischen 30 und 40 Stunden haben.

Kann ich ein Praktikumsgehalt beziehen und trotzdem die Erasmus+ Förderung erhalten?
Praktika in einem Programmland, die ab 01.02.2023 starten und die mit 1.500 EUR netto oder mehr im Monat vergütet werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Beachten Sie: Praktika in Frankreich, die länger als zwei Monate dauern, müssen laut einer gesetzlichen Bestimmung vergütet werden und zwar vom ersten Tag des ersten Monats an. Für Praktika an französischen Hochschulen gelten ebenfalls diese Bestimmungen.

Für Praktika in den Partnerländern gibt es keine Gehaltsgrenze,  d.h. wenn Sie ein Praktikumsentgelt für ein Praktikum außerhalt der Programmländer beziehen, hat dies keinen Einfluss auf Ihre Förderung.

 

Bewerbungsablauf

Bis wann muss ich die Bewerbungsunterlagen bei KOOR – Erasmus Services BW einreichen bzw. im Bewerbungsportal hochladen?
Sie können sich fortlaufend bei KOOR – Erasmus Services BW bewerben. Ihre individuelle Bewerbungsfrist endet einen Monat vor Praktikumsbeginn. (Ausgenommen sind Praktika bei Bildungseinrichtungen. Hier gilt unsere verkürzte Bewerbungsfrist von einer Woche).
Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist - eine Teilförderung Ihres Praktikums ist leider nicht möglich. Die Frist bezieht sich auf den Upload der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bewerbungsunterlagen in Placement Online. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Gegebenenfalls muss der Start des Praktikums verschoben werden. 

Ist eine Teil-Förderung des Praktikums möglich, beispielsweise wenn ich die Bewerbungsfrist versäumt habe?
Eine Teilförderung des Praktikums ist leider nicht möglich. 

Habe ich einen Rechtsanspruch auf ein Erasmus-Stipendium?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Erasmus-Stipendium. Die fristgerechte Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Sie im Erasmus-Praktika-Programm berücksichtigt werden können. Eine weitere Voraussetzung ist eine ausreichende Mitteldeckung.

Wo finde ich die für meine Bewerbung nötigen Unterlagen?
Alle Bewerbungsunterlagen werden Ihnen nach der Anmeldung im Portal Placement Online mit den von Ihnen eingetragenen Daten zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Dokumente, Vorlagen anderer Einrichtungen können nicht akzeptiert werden.

An welche Adresse muss ich das Grant Agreement senden?
Bitte senden Sie das Grant Agreement an folgende Adresse: Hochschule Karlsruhe, KOOR – Erasmus Services BW, Moltkestraße 30, 76133 Karlsruhe.

Welche Dokumente müssen im Original eigereicht werden?
Das Grant Agreement sowie die Ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reisen (falls zutreffend) müssen im Original unterschrieben und eingereicht werden. Alle anderen Dokument können in Kopie (als Scan) vorliegen.

Wie lange dauert es bis die 1. Stipendien-Rate auf meinem Konto eingeht?
Sobald die Zahlungsanweisung erstellt wurde, wird diese an die interne Finanzverwaltung weitergeleitet. Die Überweisung des Geldes erfolgt dann über die Landesoberkasse Baden-Württemberg. Aus diesem Grund kann der Prozess bis zu zehn Geschäftstage dauern.

Im Praktikum

Wie muss ich vorgehen, wenn ich das Praktikum verlängern möchte?
Verlängerungen müssen KOOR – Erasmus Services BW spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Praktikumsende angekündigt werden. Die Zusage einer Verlängerung der Erasmus-Förderung ist von den verfügbaren Mitteln und Projektlaufzeiten abhängig.

Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich meine Praktikumsstelle wechseln möchte oder das Praktikum abbrechen möchte?
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall so früh wie möglich. Im Falle eines Wechsels der Praktikumsstelle kann die Förderung nicht auf eine andere Praktikumsstelle übertragen werden, es muss eine Neubewerbung erfolgen und ggf. müssen Teile des Stipendiums zurückerstattet werden.

(Technische) Fragen zum Bewerbungsportal Placement Online

Kann ich neue Personen in der Registrierungsmaske anlegen?
Wenn Sie eine bereits verfügbare Gastinstitution ausgewählt haben, werden Ihnen alle mit dieser Institution verknüpften Ansprechpartner vorgeschlagen. Sie können entweder eine dieser Personen auswählen oder eine neue Person anlegen.

Ich habe meinen Benutzernamen vergessen. An wen kann ich mich wenden?
Bitte kontaktieren Sie uns, den Benutzernamen können wir im System recherchieren. Ein Auslesen des Passworts ist jedoch aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Sie können im Log-in-Bereich des Portals ein neues Passwort anfordern.

Wie lange dauert es nach meiner Registrierung etwa bis ich eine Antwort erhalte?
Im Regelfall dauert es etwa einen Arbeitstag, bis Ihre Bewerbung im System formell geprüft wird.

Können Daten in meiner Bewerbung auch nach der formellen Prüfung noch geändert werden?
Nach der formellen Prüfung durch KOOR – Erasmus Services BW können Sie Ihre Bewerbungsdaten nicht mehr selbst ändern. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail, damit wir die Daten aktualisieren können.

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521, -2522, -2523, -2524, -2525, -2526
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr und Mo - Do von 13:00 bis 15:00 Uhr

erasmus.koor@h-ka.de

Hochschule Karlsruhe
Geb. F, Raum 302 & 303
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe