
Stipendienleistungen
Studierende und Graduierte erhalten...
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt
- akademische Anerkennung des Praktikums
- ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
- ggf. Sonderzuschüsse für eigene Kinder
- ggf. die Möglichkeit für Kurzzeitaufenthalte
- ggf. Zuschüsse für nachhaltiges Reisen
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sprachförderung mit einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS).
Fördersätze Erasmus+ Praktikum
Die Fördersätze sind gültig für alle Praktika, die ab dem 16.12.2021 starten.
Für alle Studierenden, die ihr Praktikum vor diesem Termin gestartet haben, gelten die alten Fördersätze:
- Ländergruppe 1 = 555,- EUR/Monat
- Ländergruppe 2 = 495,- EUR/Monat
- Ländergruppe 3 = 435,- EUR/Monat
| Tagessatz Erasmus+ Praktikum | Monatssatz Erasmus+ Praktikum | |
Ländergruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 20,00 EUR | 600,- EUR |
Ländergruppe 2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 18,00 EUR | 540,- EUR |
Ländergruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 16,00EUR | 480,- EUR |
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Auslands-BAföG
BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300 EUR/Monat anrechnungsfrei. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Stipendiums als Teil-, Voll- bzw. Aufstockungsstipendium oder als leistungs- oder begabungsabhängig vergebene Mobilitätsbeihilfe. Zuschüsse über 300 EUR/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet.
Akademische Anerkennung Ihres Praktikums
Die Europäische Kommission misst der akademischen Anerkennung der Auslandspraktika einen hohen Stellenwert bei. Das Anerkennungsverfahren von Auslandspraktika finden Sie hier.
Die Europäische Kommission schreibt die Aufnahme des erfolgreich abgeschlossenen Auslandspraktikums in das Diploma Supplement des Studierenden oder in ein äquivalentes Dokument vor. Mit der Unterzeichnung der ECHE haben unsere Partnerhochschulen sich hierzu verpflichtet.
Sollte es hinsichtlich der akademischen Anerkennung bei Ihnen zu Schwierigkeiten kommen, so können Sie gerne mit KOOR – Erasmus Services BW Rücksprache halten. Wir können in einem solchen Fall den Ansprechpartner in Ihrem International Office und/oder Ihren Ansprechpartner im Fachbereich kontaktieren.
Für Graduierte empfiehlt sich die Aufnahme des Auslandsaufenthaltes in den Europass-Mobilitätsnachweis.
Sonderförderung für Studierende mit Behinderung
Sonderförderung für Studierende mit Kind(ern)

Wenn Sie mit einem oder mehreren Ihrer Kinder ins Auslandsstudium gehen möchten, erhalten Sie zusätzliche Fördermittel. Neben dem Fördersatz der jeweiligen Ländergruppe, erhalten Sie ein Top-up in Höhe von 250,- Euro fürs erste Kind. Für jedes weitere Kind gibt es außerdem aus unseren eigenen Mitteln nochmals ein Top-Up in Höhe von 250,- EUR.
Die Elternschaft und Mitnahme des Kindes / der Kinder muss belegt werden. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist dann auszuschließen.
Kurzzeitaufenthalte
Als Person der Gruppe "fewer Opportunities", wozu Personen mit einem GdB ab 20, Personen mit chronischer Erkrankung oder Personen mit Kind(ern) zählen, haben Sie außerdem die Möglichkeit, einen Kurzzeitaufenthalt zu absolvieren. Die Möglichkeit der Kurzzeitaufenthalte ist dieser Personengruppe, sowie Personen mit triftigem Grund und Doktorand*innen vorbehalten.
Es gelten folgende Förderkriterien:
- Aufenthaltsdauer: mind. 5, max. 30 Tage physisch vor Ort im Zielland
- Förderung nach Tagessatz:
- 5. bis 14. Tag: 70 €/Tag
- 15. bis 30. Tag 50 €/Tag
- Fahrtkostenzuschuss an Personen der Gruppe Fewer Opportunities zwingend auszuzahlen
- Kombinierbar mit einer virtuellen Phase (=Blended Mobility)
- Arbeitsumfang: mind. 3 ECTS / wo keine ECTS vergeben werden, sollte sichergestellt sein, dass der Workload mind. 3 ECTS entspricht
Ausführlichere Informationen zu den Möglichkeiten einer Sonderförderung und eines Kurzzeitaufenthaltes finden Sie in unserem Youtube Video:
Erasmus+ Sonderförderung
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Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Reisekostenpauschale für Grünes Reisen

Ab dem Studienjahr 2020/2021 bzw. für alle Praktika, die bis 15.12.2021 beginnen, gewährt KOOR – Erasmus Services BW Ihnen zusätzlich eine Reisekostenpauschale in Höhe von 50,- Euro, sofern Sie sowohl die Hin- als auch die Rückreise ins bzw. vom Zielland mit dem Zug bewältigen. Voraussetzung sind die Einreichung von Originalbelegen und die Verfügung ausreichender Mittel.
Ab dem Studienjahr 2021/2022 bzw. für alle Praktika, die ab dem 16.12.2021 beginnen, wird eine Reisekostenpauschale für Grünes Reisen unabhängig vom "grünen" Verkehrsmittel (also Bus, Bahn, Fernbus, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit) gewährt - in einer Höhe von bis zu 100,- Euro!
Weitere Informationen zum nachhaltigen Reisen und der Zusammensetzung und den Bedingungen für die Reisekostenpauschale erhalten Sie hier.