Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Fördersätze Erasmus+ Praktikum für alle Praktika ab 01.02.2023

Finanziell gefördert werden nur physische Zeiträume und pauschal pro Mobilität jeweils nur max. 4,5 Monate (135 Tage). Der darüber hinaus gehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet. Zero Grant Tage werden ebenfalls vom Förderkontingent abgezogen. Die zusätzlichen Top-Ups werden ebenfalls nur für 4,5 Monate bzw. für 4,5 Monate plus max. 4 Reisetage im Falle einer nachhaltigen Hin- oder Rückreise ausbezahlt. Virtuelle Zeiträume (Home-Office im Heimatland) sind nicht förderfähig.

    Tagessatz Erasmus+ Praktikum (maximal 135 Tage) Monatssatz Erasmus+ Praktikum (maximal  4,5 Monate)

Ländergruppe 1

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, 
Luxemburg, Norwegen, Schweden

Region 14: Faröer-Inseln, Schweiz, UK

25,- EUR 750,- EUR

Ländergruppe 2

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien,
Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Region 13: Andorra, Monaco,  San Marino, Vatikanstaat

23,- EUR 690,- EUR

Ländergruppe 3

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen,
Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
21,33 EUR 640,- EUR
Weltweit alle übrigen Erasmus+ Parnterländer 23,33 EUR 700,- EUR

 

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Auslands-BAföG

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300 EUR/Monat anrechnungsfrei. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Stipendiums als Teil-, Voll- bzw. Aufstockungsstipendium oder als leistungs- oder begabungsabhängig vergebene Mobilitätsbeihilfe. Zuschüsse über 300 EUR/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet.

Akademische Anerkennung Ihres Praktikums

Die Europäische Kommission misst der akademischen Anerkennung der Auslandspraktika einen hohen Stellenwert bei. Das Anerkennungsverfahren von Auslandspraktika finden Sie hier.

Die Europäische Kommission schreibt die Aufnahme des erfolgreich abgeschlossenen Auslandspraktikums in das Diploma Supplement des Studierenden oder in ein äquivalentes Dokument vor. Mit der Unterzeichnung der ECHE haben unsere Partnerhochschulen sich hierzu verpflichtet.  

Sollte es hinsichtlich der akademischen Anerkennung bei Ihnen zu Schwierigkeiten kommen, so können Sie gerne mit KOOR – Erasmus Services BW Rücksprache halten. Wir können in einem solchen Fall den Ansprechpartner in Ihrem International Office und/oder Ihren Ansprechpartner im Fachbereich kontaktieren.
Studierende der Hochschule Karlsruhe haben zudem die Möglichkeit anonym ein Feedback bei der zentralen Studienberatung abzugeben. 

Für Graduierte empfiehlt sich die Aufnahme des Auslandsaufenthaltes in den Europass-Mobilitätsnachweis

Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, weshalb Studierenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert wird. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education finden Sie hier.

Monatliche Zusatzförderung

Wenn Sie eine Behinderung von mindestens 20 Prozent haben oder eine chronische Erkrankung, die nachweislich zu Mehrkosten während Ihres Auslandsaufenthalts führt oder mit eigenen Kindern ins Ausland* reisen, können Sie einen pauschalen Zuschuss zum monatlichen Länderfördersatz in Höhe von 250,- Euro pro Monat erhalten. Die monatliche Zusatzförderung wird nur für finanziell geförderte Zeiträume gewährt also für max. 135 Aufenthaltstage und für bis zu vier Reisetage im Falle von grünem Reisen.
Als Nachweis dient der Behindertenausweis oder eine Bescheinigung des Arztes aus der hervorgeht, dass Mehrkosten entstehen oder die Geburtsurkundes der Kinder. 

*Reisen Sie mit mehreren eigenen Kindern, wird jedes Kind mit 250,- EUR pro Monat bezuschusst. 
 

Die monatliche Zusatzförderung ist nicht mit dem Realkostenantrag für das selbe Kriterium kombinierbar.

Realkostenantrag

Über einen eigenständigen Antrag können Sie Ihre auslandsbedingten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 15.000 EUR geltend machen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn bei KOOR angekündigt werden.
Bitte halten Sie frühzeitig Rücksprache mit uns, sollten Sie den Realkostenantrag stellen wollen.

Vorbereitende Reisen

Üer einen eigenständigen Antrag haben Sie die Möglichkeit die Kosten einer Vorbereitungsreise zur Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Zugänglichkeit zum Arbeitsplatz etc.) bis zu einer Höhe von 15.000,- EUR geltend zu machen. Die Pauschale kann ebenfalls für eine mitfahrende Begleitperson beantragt werden. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Reisebeginn bei KOOR - Erasmus Services BW angekünditgt werden. Die Erasmus+ Förderzusage ist Voraussetzung für den Antrag. 

Als Nachweis dient der Behindertenausweis oder eine Bescheinigung des Arztes aus der hervorgeht, dass Mehrkosten entstehen oder die Geburtsurkunde der Kinder. 

Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende

Monatliche Zusatzförderung für Erstakademiker*innen i.H.v. 250,- EUR pro Monat

Antragsberechtigt sind Studierende, deren Erziehungsberechtigte oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für das jeweilige Elternteil, bei dem der/die Studierende aufgewachsen ist. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Als Nachweis muss bei Bedarf das Formular „Nachweis Erstakademiker*innen“ eingereicht werden.

Monatliche Zusatzförderung für erwerbstätige Studierende i.H.v. 250,- EUR pro Monat

Antragsberechtigt sind Studierende für die folgende Kriterien zutreffen:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Praktikum in Deutschland mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat.
  • Durchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt vor Start des Auslandsaufenthalts. Die Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres vor Mobilitätsbeginn stattgefunden haben.
  • Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.
  • Die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit / ein Praktikum im Ausland oder einen dualen / berufsbegleitenden Studiengang mit einem festen Gehalt ausführen, sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Als Nachweis müssen bei Bedarf Gehaltsnachweise und Arbeits-/Praktikumszeugnisse eingereicht werden.

Die monatlichen Zusatzförderungen werden nur für finanziell geförderte Zeiträume gewährt also für max. 135 Aufenthaltstage und für bis zu vier Reisetage im Falle von grünem Reisen.

Wie beantrage ich eine Zusatzförderung?

Die Zusatzförderungen sind nach Ihrer Erstregistrierung über eine Ehrenwörtliche Erklärung zu beantragen. Ein Beispielformular finden Sie hier. Bitte beachten Sie folgendes:

  1. Sie erhalten erst nach Ihrer Erstregistrierung Zugriff auf das Formular Ehrenwörtliche Erklärung. 
  2. Das Formular wird in Placement Online hochgeladen und muss auch eingereicht werden, wenn Sie keine Zusatzförderungen beantragen.
  3. Alle Nachweise, die zu einer Beantragung von Zusatzförderungen berechtigen, sind bis zum Stipendienabschluss aufzubewahren und auf Nachfrage vorzulegen.
  4. Sollten auf Nachfrage keine aussagekräftigen Nachweise vorgelegt werden können, muss die Zusatzförderung an KOOR zurückbezahlt werden. 

Weitere Infos finden Sie im DAAD Leitfaden für Studierende "Soziale teilhabe und Chancengerechtigkeit".

Kurzzeitaufenthalte

Studierende, die Anspruch auf eine Zusatzförderung haben, Doktorand*innen sowie Studierende, deren SPO ein Kurzzeitpraktikum vorsieht, haben die Möglichkeit einen Kurzzeitaufenthalt mit Erasmus+ fördern zu lassen. 

Es gelten folgende Förderkriterien:

  • nur in Erasmus+ Programmländern möglich
  • Aufenthaltsdauer: mind. 5, max. 30 Tage physisch vor Ort im Zielland
  • Förderung nach Tagessatz:
    • 5. bis 14. Tag: 70 €/Tag
    • 15. bis 30. Tag 50 €/Tag
  • Fahrtkostenzuschuss an Personen der Gruppe Fewer Opportunities zwingend auszuzahlen
  • Kurzzeitaufenthalt muss mit einer virtuellen Phase  von mindestens einem Tag Dauer kombiniert werden. Ausgenommen von dieser Regelungen sind Dokrorand*innen.
  • Arbeitsumfang: mind. 3 ECTS / wo keine ECTS vergeben werden, sollte sichergestellt sein, dass der Workload mind. 3 ECTS entspricht
     

Gerne beraten wir Sie bei Bedarf individuell. 

Zuschuss für grünes Reisen

Für Praktika, die bis 31.01.2023 starten gilt:

  • Studierende, die mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) zum Zielort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, einen einmaligen Zuschuss von 50,- EUR. 
  • Studierende, die sowohl Hin- als auch Rückfahrt mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen und dies anhand von Belegen nachweisen, erhalten eine Zuschuss von insgesamt 100,- EUR.

 

Für Praktika, die ab 01.02.2023 starten gilt: Studierende, die mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) zum Zielort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, einen einmaligen Zuschuss von 50,- EUR.

Weitere Informationen zum nachhaltigen Reisen gibt es hier. 

Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien

KOOR – Erasmus Services BW bietet einen finanziellen Zuschuss zur Sprachenförderung in Höhe von max. 130,- Euro (einmalig 100,- Euro für einen Sprachkurs und einmalig 30,- Euro für Selbstlernmaterialien in der Landes- und/oder Arbeitssprache).

Voraussetzung dafür ist, dass im Sprachenportal der EU keine Sprachkurse in der Arbeits- oder Landessprache Ihres Ziellandes angeboten werden.

Interkulturelles Training: Hands-on Learning!

Mit dem Online Kurs Hands-on Learning! können Sie praktisch und theoretisch Ihre Kommunikations- und Beziehungsfähigkeiten im internationalen Kontext trainieren.

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521, -2522, -2523, -2524, -2525, -2526
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr und Mo - Do von 13:00 bis 15:00 Uhr

erasmus.koor@h-ka.de

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Geb. F, Raum 302 & 303
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe