
Stipendienleistungen
Studierende und Graduierte erhalten...
Regelförderungen und -leistungen
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt
- Reisekostenpauschale für Standardreisen
- akademische Anerkennung des Praktikums
Zusatzförderungen unter bestimmten Voraussetzungen
- ggf. Zusatzförderung für Behinderung, chronische Erkrankungen oder die Mitnahme von eigenen Kindern
- ggf. Zusatzförderung für Erwerbstätigkeit oder Erstakademiker*innen
- ggf. erhöhte Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen (green travel)
- ggf. Förderung zusätzlicher Reisetage
- ggf. Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien
- Zugang zu interkulturellem Online-Training
Ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für die Praktikumsaufenthaltstage
Tagessatz Erasmus+ Praktikum (maximal 135 Tage) | Monatssatz Erasmus+ Praktikum (maximal 4,5 Monate) | ||
Ländergruppe 1 | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Region 14: Faröer-Inseln, Schweiz, UK | 25,- EUR | 750,- EUR |
Ländergruppe 2 | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | 23,- EUR | 690,- EUR |
Ländergruppe 3 | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 23,- EUR | 690,- EUR |
Weltweit | alle übrigen Erasmus+ Partnerländer | 23,33 EUR | 700,- EUR |
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Auslands-BAföG
BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300 EUR/Monat anrechnungsfrei. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Stipendiums als Teil-, Voll- bzw. Aufstockungsstipendium oder als leistungs- oder begabungsabhängig vergebene Mobilitätsbeihilfe. Zuschüsse über 300 EUR/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet.
Reisekostenpauschale für Standardreisen
Ab dem Projekt 2025 erhalten alle Geförderten eine einmalige Reisekostenpauschale unabhängig vom Zielland und der Praktikumsdauer (Kurzzeit - und Langzeitpraktika). Diese basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Heimathochschule und Zielort laut Distance Calculator der Europäischen Kommission.
Distanz | Reisekostenzuschuss |
< 100 km | 28,- EUR |
100 - 499 km | 211,- EUR |
500 - 1.999 km | 309,- EUR |
2.000 - 2.999 km | 395,- EUR |
3.000 - 3.999 km | 580,- EUR |
4.000 - 7.999 km | 1.188,- EUR |
8.000 km oder mehr | 1.735,- EUR |
Als Standardverkehrsmittel gelten: der PKW in alleiniger Nutzung (Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge), das Flugzeug, die Fähre. Sollten Sie ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Fahrrad, Mitfahrgelegenheit, Fernbus, Zug), erhalten Sie einen erhöhten Reisekostenzuschuss für green travel.
Für Praktika, die im Projekt 2024 gefördert werden (Start vor dem 01.08.2025) gilt: Die Reisekostenpauschale kann nur für Geförderte in Partnerländern (Erasmus+ weltweit) und für Kurzzeitpraktika ausbezahlt werden.
Akademische Anerkennung Ihres Praktikums
Die Europäische Kommission misst der akademischen Anerkennung der Auslandspraktika einen hohen Stellenwert bei. Das Anerkennungsverfahren von Auslandspraktika finden Sie hier.
Die Europäische Kommission schreibt die Aufnahme des erfolgreich abgeschlossenen Auslandspraktikums in das Diploma Supplement des Studierenden oder in ein äquivalentes Dokument vor. Mit der Unterzeichnung der ECHE haben unsere Partnerhochschulen sich hierzu verpflichtet.
Sollte es hinsichtlich der akademischen Anerkennung bei Ihnen zu Schwierigkeiten kommen, so können Sie gerne mit KOOR – Erasmus Services BW Rücksprache halten. Wir können in einem solchen Fall den Ansprechpartner in Ihrem International Office und/oder Ihren Ansprechpartner im Fachbereich kontaktieren.
Studierende der Hochschule Karlsruhe haben zudem die Möglichkeit anonym ein Feedback bei der zentralen Studienberatung abzugeben.
Für Graduierte empfiehlt sich die Aufnahme des Auslandsaufenthaltes in den Europass-Mobilitätsnachweis.
Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)
Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
Erhöhte Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen (green travel)
Ab dem Projekt 2025 (alle Praktika, die ab dem 01.08.2025 starten) erhalten alle Geförderten, die mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Zug, Fernbus, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit) zum Zielort reisen (mindestens 51% der Hin- und/oder Rückreise), eine einmalige erhöhte Reisekostenpauschale unabhängig vom Zielland und der Praktikumsdauer (Kurzzeit - und Langzeitpraktika). Diese basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Heimathochschule und Zielort laut Distance Calculator der Europäischen Kommission.
Distanz | Erhöhter Reisekostenzuschuss für grünes Reisen |
< 100 km | 56,- EUR |
100 - 499 km | 285,- EUR |
500 - 1.999 km | 417,- EUR |
2.000 - 2.999 km | 535,- EUR |
3.000 - 3.999 km | 785,- EUR |
4.000 - 7.999 km | 1.188,- EUR |
8.000 km oder mehr | 1.735,- EUR |
Für Praktika, die im Projekt 2024 gefördert werden (Start vor dem 01.08.2025) gilt: Die erhöhte Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen kann nur für Geförderte in Partnerländern (Erasmus+ weltweit) und für Kurzzeitpraktika ausbezahlt werden.
Weitere Informationen zum nachhaltigen Reisen gibt es hier.
Förderung zusätzlicher Reisetage
Sowohl im Projekt 2024 als auch im Projekt 2025 werden je nach Transportmittel und Entfernung bis zu 6 Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen gefördert. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Berechnung der Anzahl der geförderten Reisetage sich in beiden Projekten etwas unterscheidet.
Projekt 2025 (Praktika, die ab dem 01.08.2025 beginnen)
Für Standardreisen (PKW in alleiniger Nutzung - Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge; Fähre; Flugzeug) können bis zu zwei Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen abhängig von der Entfernung (ab 500 km!) zwischen Heimathochschule und Zielort finanziell gefördert werden.
Entfernung | Standard (Flugzeug, PKW in alleiniger Nutzung, Fähre) |
10 – 99 km | - |
100 – 499 km | - |
500 – 999 km | 1 Reisetag |
1000 – 1499 km | 2 Reisetage |
1500 – 2000 km | 2 Reisetage |
> 2000 km | 2 Reisetage |
Für nachhaltiges Reisen (Fahrrad, Fernbus, Zug, Mitfahrgelegenheit) können bis zu sechs Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen finanziell gefördert werden, in Abhängigkeit von Entfernung und Transportmittel.
Entfernung | Nachhaltig (Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) | Entfernung | Nachhaltig (Fahrrad) |
10 – 99 km | 1 Reisetag | 10 – 49 km | 1 Reisetag |
100 – 499 km | 2 Reisetage | 50 – 99 km | 2 Reisetage |
500 – 999 km | 3 Reisetage | 100 – 149 km | 3 Reisetage |
1000 – 1499 km | 4 Reisetage | 150 – 199 km | 4 Reisetage |
1500 – 2000 km | 5 Reisetage | 200 – 250 km | 5 Reisetage |
> 2000 km | 6 Reisetage | > 250 km | 6 Reisetage |
Projekt 2024 (Praktika, die zwischen dem 01.08.2024 und 31.07.2025 beginnen)
Für Standardreisen (PKW in alleiniger Nutzung - Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge; Fähre; Flugzeug) können bei Anreise und Rückreise an unterschiedlichen Tagen als Praktikumsstart bzw. Praktikumsende zwei Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen gefördert werden.
Für nachhaltiges Reisen (Fahrrad, Fernbus, Zug, Mitfahrgelegenheit) können bis zu sechs Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen finanziell gefördert werden, in Abhängigkeit von Entfernung und Transportmittel.
Entfernung | Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft | Entfernung | Fahrrad |
< 500 km | 2 Reisetage | < 100 km | 2 Reisetage |
500 - 999 km | 3 Reisetage | 100 - 149 km | 3 Reisetage |
1000 - 1499 km | 4 Reisetage | 150 - 199 km | 4 Reisetage |
1500 - 2000 km | 5 Reisetage | 200 - 250 km | 5 Reisetage |
> 2000 km | 6 Reisetage | >250 km | 6 Reisetage |
Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien

KOOR – Erasmus Services BW bietet einen finanziellen Zuschuss zur Sprachenförderung in Höhe von max. 130,- Euro (einmalig 100,- Euro für einen Sprachkurs und einmalig 30,- Euro für Selbstlernmaterialien in der Landes- und/oder Arbeitssprache).
Voraussetzung dafür ist, dass im Sprachenportal der EU keine Sprachkurse in der Arbeits- oder Landessprache Ihres Ziellandes angeboten werden.
Interkulturelles Training: Hands-on Learning!

Mit dem Online Kurs Hands-on Learning! können Sie praktisch und theoretisch Ihre Kommunikations- und Beziehungsfähigkeiten im internationalen Kontext trainieren.

