Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für die Praktikumsaufenthaltstage

Finanziell gefördert werden nur physische Zeiträume und pauschal pro Mobilität jeweils nur max. 4,5 Monate (135 Tage). Der darüber hinaus gehende Zeitraum wird als Zero Grant berechnet. Zero Grant Tage werden ebenfalls vom Förderkontingent abgezogen. Die zusätzlichen Top-Ups werden ebenfalls nur für 4,5 Monate ausbezahlt.
Virtuelle Zeiträume (Home-Office im Heimatland) sind nicht förderfähig.

    Tagessatz Erasmus+ Praktikum (maximal 135 Tage) Monatssatz Erasmus+ Praktikum (maximal  4,5 Monate)

Ländergruppe 1

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

Region 14: Faröer-Inseln, Schweiz, UK
Region 13: Andorra, Monaco,  San Marino, Vatikanstaat

25,- EUR 750,- EUR

Ländergruppe 2

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

23,- EUR 690,- EUR

Ländergruppe 3

Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen,
Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn
23,- EUR 690,- EUR
Weltweit alle übrigen Erasmus+ Partnerländer 23,33 EUR 700,- EUR

 

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Auslands-BAföG

BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300 EUR/Monat anrechnungsfrei. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Stipendiums als Teil-, Voll- bzw. Aufstockungsstipendium oder als leistungs- oder begabungsabhängig vergebene Mobilitätsbeihilfe. Zuschüsse über 300 EUR/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet.

Reisekostenpauschale für Standardreisen

Ab dem Projekt 2025 erhalten alle Geförderten eine einmalige Reisekostenpauschale unabhängig vom Zielland und der Praktikumsdauer (Kurzzeit - und Langzeitpraktika). Diese basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Heimathochschule und Zielort laut Distance Calculator der Europäischen Kommission. 

DistanzReisekostenzuschuss
< 100 km28,- EUR
100 - 499 km211,- EUR
500 - 1.999 km309,- EUR
2.000 - 2.999 km395,- EUR
3.000 - 3.999 km580,- EUR
4.000 - 7.999 km1.188,- EUR
8.000 km oder mehr1.735,- EUR

Als Standardverkehrsmittel gelten: der PKW in alleiniger Nutzung (Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge), das Flugzeug, die Fähre. Sollten Sie ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Fahrrad, Mitfahrgelegenheit, Fernbus, Zug), erhalten Sie einen erhöhten Reisekostenzuschuss für green travel.

Für Praktika, die im Projekt 2024 gefördert werden (Start vor dem 01.08.2025) gilt: Die Reisekostenpauschale kann nur für Geförderte in Partnerländern (Erasmus+ weltweit) und für Kurzzeitpraktika ausbezahlt werden.

Akademische Anerkennung Ihres Praktikums

Die Europäische Kommission misst der akademischen Anerkennung der Auslandspraktika einen hohen Stellenwert bei. Das Anerkennungsverfahren von Auslandspraktika finden Sie hier.

Die Europäische Kommission schreibt die Aufnahme des erfolgreich abgeschlossenen Auslandspraktikums in das Diploma Supplement des Studierenden oder in ein äquivalentes Dokument vor. Mit der Unterzeichnung der ECHE haben unsere Partnerhochschulen sich hierzu verpflichtet.  

Sollte es hinsichtlich der akademischen Anerkennung bei Ihnen zu Schwierigkeiten kommen, so können Sie gerne mit KOOR – Erasmus Services BW Rücksprache halten. Wir können in einem solchen Fall den Ansprechpartner in Ihrem International Office und/oder Ihren Ansprechpartner im Fachbereich kontaktieren.
Studierende der Hochschule Karlsruhe haben zudem die Möglichkeit anonym ein Feedback bei der zentralen Studienberatung abzugeben. 

Für Graduierte empfiehlt sich die Aufnahme des Auslandsaufenthaltes in den Europass-Mobilitätsnachweis

Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, weshalb Studierenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert wird. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education finden Sie hier.

Monatliche Zusatzförderung

Wenn Sie eine Behinderung von mindestens 20 Prozent haben oder eine chronische Erkrankung, die nachweislich zu Mehrkosten während Ihres Auslandsaufenthalts führt oder mit eigenen Kindern ins Ausland* reisen, können Sie einen pauschalen Zuschuss zum monatlichen Länderfördersatz in Höhe von 250,- Euro pro Monat erhalten. Die monatliche Zusatzförderung wird nur für finanziell geförderte Zeiträume gewährt also für max. 135 Aufenthaltstage und für bis zu vier Reisetage im Falle von grünem Reisen.
Als Nachweis dient der Behindertenausweis oder eine Bescheinigung des Arztes aus der hervorgeht, dass Mehrkosten entstehen oder die Geburtsurkundes der Kinder. 

*Reisen Sie mit mehreren eigenen Kindern, wird jedes Kind mit 250,- EUR pro Monat bezuschusst. 
 

Die monatliche Zusatzförderung ist nicht mit dem Realkostenantrag für das selbe Kriterium kombinierbar.

Realkostenantrag

Über einen eigenständigen Antrag können Sie Ihre auslandsbedingten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 15.000 EUR geltend machen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn bei KOOR angekündigt werden.
Bitte halten Sie frühzeitig Rücksprache mit uns, sollten Sie den Realkostenantrag stellen wollen.

Vorbereitende Reisen

Üer einen eigenständigen Antrag haben Sie die Möglichkeit die Kosten einer Vorbereitungsreise zur Erkundung der Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Zugänglichkeit zum Arbeitsplatz etc.) bis zu einer Höhe von 15.000,- EUR geltend zu machen. Die Pauschale kann ebenfalls für eine mitfahrende Begleitperson beantragt werden. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Reisebeginn bei KOOR - Erasmus Services BW angekünditgt werden. Die Erasmus+ Förderzusage ist Voraussetzung für den Antrag. 

Als Nachweis dient der Behindertenausweis oder eine Bescheinigung des Arztes aus der hervorgeht, dass Mehrkosten entstehen oder die Geburtsurkunde der Kinder. 

Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende

Monatliche Zusatzförderung für Erstakademiker*innen i.H.v. 250,- EUR pro Monat

Antragsberechtigt sind Studierende, deren Erziehungsberechtigte oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für das jeweilige Elternteil, bei dem der/die Studierende aufgewachsen ist. Der Abschluss einer Berufsakademie, der zu einem dem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt, ist als akademischer Abschluss zu werten. Ein Meisterbrief ist in diesem Kontext nicht mit einem akademischen Abschluss gleichzusetzen.
Im Ausland absolvierte Studiengänge eines Elternteils, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (bspw. Physiotherapie), gelten als akademischer Abschluss, so dass kein Anspruch auf den Aufstockungsbetrag besteht.

Als Nachweis muss bei Bedarf das Formular „Nachweis Erstakademiker*innen“ eingereicht werden.

Monatliche Zusatzförderung für erwerbstätige Studierende i.H.v. 250,- EUR pro Monat

Antragsberechtigt sind Studierende für die folgende Kriterien zutreffen:

  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Praktikum in Deutschland mit einem Netto-Verdienst von über 450 Euro und unter 850 Euro in jedem Monat.
  • Durchgängig über mindestens sechs Monate beschäftigt vor Start des Auslandsaufenthalts. Die Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres vor Mobilitätsbeginn stattgefunden haben.
  • Es kann sich um ein einziges Beschäftigungsverhältnis handeln oder um mehrere, die unmittelbar aufeinander folgen. Eine Unterbrechung im Rahmen der regulären Urlaubszeit während der Beschäftigung stellt kein Problem dar.
  • Die Tätigkeit wird nicht weitergeführt während des Auslandsaufenthalts, so dass es zu einem Verdienstausfall kommt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
  • Studierende, die eine selbstständige Tätigkeit / ein Praktikum im Ausland oder einen dualen / berufsbegleitenden Studiengang mit einem festen Gehalt ausführen, sind von der Beantragung ausgeschlossen.

Als Nachweis müssen bei Bedarf Gehaltsnachweise eingereicht werden.

Die monatlichen Zusatzförderungen werden nur für finanziell geförderte Zeiträume gewährt also für max. 135 Aufenthaltstage und für bis zu 6 Reisetage.

Wie beantrage ich eine Zusatzförderung?

Die Zusatzförderungen sind nach Ihrer Erstregistrierung über eine Ehrenwörtliche Erklärung zu beantragen. Ein Beispielformular finden Sie hier. Bitte beachten Sie folgendes:

  1. Sie erhalten erst nach Ihrer Erstregistrierung Zugriff auf das Formular Ehrenwörtliche Erklärung. 
  2. Das Formular wird in Placement Online hochgeladen und muss auch eingereicht werden, wenn Sie keine Zusatzförderungen beantragen.
  3. Alle Nachweise, die zu einer Beantragung von Zusatzförderungen berechtigen, sind bis zum Stipendienabschluss aufzubewahren und auf Nachfrage vorzulegen.
  4. Sollten auf Nachfrage keine aussagekräftigen Nachweise vorgelegt werden können, muss die Zusatzförderung an KOOR zurückbezahlt werden. 

Weitere Infos finden Sie im DAAD Leitfaden für Studierende "Soziale teilhabe und Chancengerechtigkeit".

Erhöhte Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen (green travel)

Ab dem Projekt 2025 (alle Praktika, die ab dem 01.08.2025 starten) erhalten alle Geförderten, die mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel (Zug, Fernbus, Fahrrad, Mitfahrgelegenheit) zum Zielort reisen (mindestens 51% der Hin- und/oder Rückreise), eine einmalige erhöhte Reisekostenpauschale unabhängig vom Zielland und der Praktikumsdauer (Kurzzeit - und Langzeitpraktika). Diese basiert auf der einfachen Entfernung zwischen Heimathochschule und Zielort laut Distance Calculator der Europäischen Kommission. 

DistanzErhöhter Reisekostenzuschuss für grünes Reisen
< 100 km56,- EUR
100 - 499 km285,- EUR
500 - 1.999 km417,- EUR
2.000 - 2.999 km535,- EUR
3.000 - 3.999 km785,- EUR
4.000 - 7.999 km1.188,- EUR
8.000 km oder mehr1.735,- EUR

Für Praktika, die im Projekt 2024 gefördert werden (Start vor dem 01.08.2025) gilt: Die erhöhte Reisekostenpauschale für nachhaltiges Reisen kann nur für Geförderte in Partnerländern (Erasmus+ weltweit) und für Kurzzeitpraktika ausbezahlt werden.
Weitere Informationen zum nachhaltigen Reisen gibt es hier. 

Förderung zusätzlicher Reisetage

Sowohl im Projekt 2024 als auch im Projekt 2025 werden je nach Transportmittel und Entfernung bis zu 6 Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen gefördert.  Bitte beachten Sie jedoch, dass die Berechnung der Anzahl der geförderten Reisetage sich in beiden Projekten etwas unterscheidet. 

Projekt 2025 (Praktika, die ab dem 01.08.2025 beginnen)

Für Standardreisen (PKW in alleiniger Nutzung - Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge; Fähre; Flugzeug) können bis zu zwei Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen abhängig von der Entfernung (ab 500 km!) zwischen Heimathochschule und Zielort finanziell gefördert werden.

EntfernungStandard (Flugzeug, PKW in alleiniger Nutzung, Fähre)
10 – 99 km-
100 – 499 km-
500 – 999 km1 Reisetag
1000 – 1499 km2 Reisetage
1500 – 2000 km2 Reisetage
> 2000 km2 Reisetage

Für nachhaltiges Reisen (Fahrrad, Fernbus, Zug, Mitfahrgelegenheit) können bis zu sechs Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen finanziell gefördert werden, in Abhängigkeit von Entfernung und Transportmittel.

EntfernungNachhaltig (Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft)EntfernungNachhaltig (Fahrrad)
10 – 99 km1 Reisetag10 – 49 km1 Reisetag
100 – 499 km2 Reisetage50 – 99 km2 Reisetage
500 – 999 km3 Reisetage100 – 149 km3 Reisetage
1000 – 1499 km4 Reisetage150 – 199 km4 Reisetage
1500 – 2000 km5 Reisetage200 – 250 km5 Reisetage
> 2000 km6 Reisetage> 250 km6 Reisetage

Projekt 2024 (Praktika, die zwischen dem 01.08.2024 und 31.07.2025 beginnen)

Für Standardreisen (PKW in alleiniger Nutzung - Verbrennermotoren und Elektrofahrzeuge; Fähre; Flugzeug) können bei Anreise und Rückreise an unterschiedlichen Tagen als Praktikumsstart bzw. Praktikumsende zwei Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen gefördert werden.

Für nachhaltiges Reisen (Fahrrad, Fernbus, Zug, Mitfahrgelegenheit) können bis zu sechs Reisetage zusätzlich zu den Aufenthaltstagen finanziell gefördert werden, in Abhängigkeit von Entfernung und Transportmittel.

EntfernungBahn, Fernbus, FahrgemeinschaftEntfernungFahrrad
< 500 km2 Reisetage< 100 km2 Reisetage
500 - 999 km3 Reisetage100 - 149 km3 Reisetage
1000 - 1499 km4 Reisetage150 - 199 km4 Reisetage
1500 - 2000 km5 Reisetage200 - 250 km5 Reisetage
> 2000 km6 Reisetage>250 km6 Reisetage

 

Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien

KOOR – Erasmus Services BW bietet einen finanziellen Zuschuss zur Sprachenförderung in Höhe von max. 130,- Euro (einmalig 100,- Euro für einen Sprachkurs und einmalig 30,- Euro für Selbstlernmaterialien in der Landes- und/oder Arbeitssprache).

Voraussetzung dafür ist, dass im Sprachenportal der EU keine Sprachkurse in der Arbeits- oder Landessprache Ihres Ziellandes angeboten werden.

Interkulturelles Training: Hands-on Learning!

Mit dem Online Kurs Hands-on Learning! können Sie praktisch und theoretisch Ihre Kommunikations- und Beziehungsfähigkeiten im internationalen Kontext trainieren.

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr

erasmus.koor@h-ka.de

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Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe