Stipendienleistungen
Studierende und Graduierte erhalten...
- ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse für ihren Praktikumsaufenthalt
- akademische Anerkennung des Praktikums
- ggf. Zusatzförderung für Behinderung, chronische Erkrankungen oder die Mitnahme von eigenen Kindern
- ggf. Zusatzförderung für Erwerbstätigkeit oder Erstakademiker*innen
- ggf. die Möglichkeit für Kurzzeitaufenthalte
- ggf. Zuschüsse für nachhaltiges Reisen
- ggf. Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien
- Zugang zu interkulturellem Online-Training
Fördersätze Erasmus+ Praktikum für alle Praktika ab 01.02.2023
Tagessatz Erasmus+ Praktikum (maximal 135 Tage) | Monatssatz Erasmus+ Praktikum (maximal 4,5 Monate) | ||
Ländergruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Region 14: Faröer-Inseln, Schweiz, UK | 25,- EUR | 750,- EUR |
Ländergruppe 2 | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Region 13: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat | 23,- EUR | 690,- EUR |
Ländergruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 21,33 EUR | 640,- EUR |
Weltweit | alle übrigen Erasmus+ Parnterländer | 23,33 EUR | 700,- EUR |
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Auslands-BAföG
BAföG-berechtigte Studierende sollen auch für den Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ BAföG in Anspruch nehmen. Mit der seit 2011 geltenden BAföG-Regelung bleiben (EU-) Zuschüsse bis höchstens 300 EUR/Monat anrechnungsfrei. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung des Stipendiums als Teil-, Voll- bzw. Aufstockungsstipendium oder als leistungs- oder begabungsabhängig vergebene Mobilitätsbeihilfe. Zuschüsse über 300 EUR/Monat werden auf Leistungen aus dem BAföG angerechnet.
Akademische Anerkennung Ihres Praktikums
Die Europäische Kommission misst der akademischen Anerkennung der Auslandspraktika einen hohen Stellenwert bei. Das Anerkennungsverfahren von Auslandspraktika finden Sie hier.
Die Europäische Kommission schreibt die Aufnahme des erfolgreich abgeschlossenen Auslandspraktikums in das Diploma Supplement des Studierenden oder in ein äquivalentes Dokument vor. Mit der Unterzeichnung der ECHE haben unsere Partnerhochschulen sich hierzu verpflichtet.
Sollte es hinsichtlich der akademischen Anerkennung bei Ihnen zu Schwierigkeiten kommen, so können Sie gerne mit KOOR – Erasmus Services BW Rücksprache halten. Wir können in einem solchen Fall den Ansprechpartner in Ihrem International Office und/oder Ihren Ansprechpartner im Fachbereich kontaktieren.
Studierende der Hochschule Karlsruhe haben zudem die Möglichkeit anonym ein Feedback bei der zentralen Studienberatung abzugeben.
Für Graduierte empfiehlt sich die Aufnahme des Auslandsaufenthaltes in den Europass-Mobilitätsnachweis.
Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)
Zusatzförderung für Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende
Kurzzeitaufenthalte
Studierende, die Anspruch auf eine Zusatzförderung haben, Doktorand*innen sowie Studierende, deren SPO ein Kurzzeitpraktikum vorsieht, haben die Möglichkeit einen Kurzzeitaufenthalt mit Erasmus+ fördern zu lassen.
Es gelten folgende Förderkriterien:
- nur in Erasmus+ Programmländern möglich
- Aufenthaltsdauer: mind. 5, max. 30 Tage physisch vor Ort im Zielland
- Förderung nach Tagessatz:
- 5. bis 14. Tag: 70 €/Tag
- 15. bis 30. Tag 50 €/Tag
- Fahrtkostenzuschuss an Personen der Gruppe Fewer Opportunities zwingend auszuzahlen
- Kurzzeitaufenthalt muss mit einer virtuellen Phase von mindestens einem Tag Dauer kombiniert werden. Ausgenommen von dieser Regelungen sind Dokrorand*innen.
- Arbeitsumfang: mind. 3 ECTS / wo keine ECTS vergeben werden, sollte sichergestellt sein, dass der Workload mind. 3 ECTS entspricht
Zuschuss für grünes Reisen
Für Praktika, die bis 31.01.2023 starten gilt:
- Studierende, die mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) zum Zielort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, einen einmaligen Zuschuss von 50,- EUR.
- Studierende, die sowohl Hin- als auch Rückfahrt mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen und dies anhand von Belegen nachweisen, erhalten eine Zuschuss von insgesamt 100,- EUR.
Für Praktika, die ab 01.02.2023 starten gilt: Studierende, die mindestens eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) zum Zielort mit nachhaltigen Verkehrsmitteln zurücklegen, einen einmaligen Zuschuss von 50,- EUR.
Weitere Informationen zum nachhaltigen Reisen gibt es hier.
Bezuschussung von Sprachkursen und/oder Selbstlernmaterialien
KOOR – Erasmus Services BW bietet einen finanziellen Zuschuss zur Sprachenförderung in Höhe von max. 130,- Euro (einmalig 100,- Euro für einen Sprachkurs und einmalig 30,- Euro für Selbstlernmaterialien in der Landes- und/oder Arbeitssprache).
Voraussetzung dafür ist, dass im Sprachenportal der EU keine Sprachkurse in der Arbeits- oder Landessprache Ihres Ziellandes angeboten werden.
Interkulturelles Training: Hands-on Learning!
Mit dem Online Kurs Hands-on Learning! können Sie praktisch und theoretisch Ihre Kommunikations- und Beziehungsfähigkeiten im internationalen Kontext trainieren.