Förderkriterien
Förderkriterien auf einen Blick
Wer kann sich bewerben?
Studierende und Doktorand*innen mit europäischer oder außereuropäischer Staatsbürgerschaft können sich bei uns für eine Erasmus+ Förderung bewerben, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 32 teilnehmenden Programmländern oder weltweit absolvieren wollen,
- ihnen noch ausreichend Erasmus+ Förderkontingent zur Verfügung steht,
- sie während des gesamten Praktikums an einer der am KOOR – Erasmus Konsortium BW teilnehmenden Hochschulen regulär immatrikuliert sind und dort ein Voll- oder Teilzeitstudium mit Abschluss anstreben.
- ihre Hochschule Konsortialpartner von KOOR – Erasmus Services BW ist.
Graduierte mit europäischer oder außereuropäischer Staatsbürgerschaft können sich bei uns für eine Erasmus+ Förderung bewerben, wenn...
- sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 32 teilnehmenden Programmländer oder weltweit absolvieren wollen,
- sie aus der vorangegangenen Studienphase noch Erasmus+ Fördertagekontingent zur Verfügung haben,
- sie sich noch während des Studiums für eine Förderung bewerben,
- sie nachweislich vor Beginn des Praktikums ihr Studium abgeschlossen haben,
- sie während des Praktikums exmatrikuliert sind bzw. keine offenen Studienleistungen mehr haben,
- das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet sein wird.
Bitte informieren Sie sich bei außereuropäischer Staatsangehörigkeit rechtzeitig, ob Sie ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis im Gastland benötigen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das jeweilige Konsulat oder die jeweilige Botschaft Ihres Ziellandes. Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bedingungen können bei der jeweiligen Arbeitsverwaltung des Ziellandes erfragt werden.
Welche Aufenthalte sind förderfähig?
Langzeitpraktika:
- umfassen mindestens 2 und maximal 12 Monate, hierbei wird jeder Monat mit 30 Tagen gezählt.
- Zielgruppe: Studierende, immatrikulierte Doktorand*innen, Graduierte
blended Langzeitpraktika:
- umfassen mindestens 2 und maximal 12 Monate physisch vor Ort, hierbei wird jeder Monat mit 30 Tagen gezählt.
- beinhalten eine virtuelle Phase (Homeoffice im Heimatland) von mindestens einem Tag
- Zielgruppe: Studierende, immatrikulierte Doktorand*innen, Graduierte
Kurzzeitpraktika:
- umfassen mindestens 5 und maximal 30 Tage physisch vor Ort
- Zielgruppe: immatrikulierte Doktorand*innen
blended Kurzzeitpraktika:
- umfassen mindestens 5 und maximal 30 Tage physisch vor Ort
- beinhalten eine virtuelle Phase (bspw. Onboarding, Schulung o.Ä.) von mindestens einem Tag
- Zielgruppe: immatrikulierte Doktorand*innen, Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen (mit Kind, mit GdB ab 20, mit chronischen Erkrankungen, Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende) sowie Studierende deren SPO ein Kurzzeitpraktikum von mindestens fünf und max. 30 Tagen vor Ort und mind. einem virtuellen Tag vorsieht.
Welche Zielländer werden gefördert?
Programmländer
- alle Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die zugehörigen Überseegebiete
- Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- Türkei
- Nordmazedonien
- Serbien
Partnerländer
Weltweit
Eine Auflistung der Erasmus+ Partnerländer finden sich hier
Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Förderung für Praktika in Russland derzeit und auf unabsehbare Zeit nicht möglich.
Welche Praktika werden gefördert?
- Ihre Praktikumsstelle muss in einem Programm- oder Partnerland stattfinden (siehe Zielländer).
- Praktika können z.B. in Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten, NGOs, Stiftungen, Verbände, Kammern, Schulen, Institute, Bildungszentzren, öffentlichen Einrichtungen und Krankenhäuser absolviert werden. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Europäische Institutionen (wie zum Beispiel Praktika in einer Fraktion oder bei einem Abgeordneten des EU-Parlaments) sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten bzw. die durch EU-Gelder finanziert werden.
- Gefördert werden Pflichtpraktika, Forschungspraktika, PJ-Tertiale, Unterrichtspraktika, freiwillige Praktika, Graduiertenpraktika sowie der praktische Teil von Abschlussarbeiten. Das reine Verfassen von Abschlussarbeiten ist nicht förderfähig.
Bei dem Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, d. h. die wöchentliche Arbeitszeit sollte 30-40 Stunden/Woche betragen.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Einrichtungen und Unternehmen von der Förderung ausgenommen sein können, beispielsweise aufgrund von Vorkommnissen in der Vergangenheit oder bei vorliegenden Sanktionen der Europäischen Kommission. Für nähere Informationen zu einzelnen Praktikumsstellen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Bis wann muss ich mich für eine Erasmus+ Förderung bewerben?
Es wird ab sofort nur noch im Projekt 2026 gefördert:
- Praktika in Programmländern mit Start ab sofort (unter Berücksichtigung der zweiwöchigen Bewerbungsfrist) bis einschließlich 31.12.2026: Registrierung aktuell möglich.
- Praktika in Partnerländern mit Start zwischen dem 01.09.2026 und dem 31.12.2026: Registrierung aktuell möglich.
- Für Praktika in Programm- und Partnerländern, die zwischen dem 01.01.2027 und dem 31.08.2027 starten, können Sie sich ab 02.11.2026 registrieren.
Ihre vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erasmus-Bewerbungsunterlagen müssen KOOR – Erasmus Services BW spätestens zwei Wochen vor Praktikumsbeginn vorliegen. Somit bezieht sich die Bewerbungsfrist nicht auf den Zeitpunkt der Registrierung, sondern auf das Hochladedatum des letzten Bewerbungsdokuments.
Bewerbende, die ein Praktikum an einer Schule oder Universität inkl. Universitätskliniken und universitäre Forschungseinrichtungen planen, erhalten ganzjährig eine einwöchige Bewerbungsfrist (gleicher Wochentag der Vorwoche) um eventuelle Schließzeiten in den (Semester-)Ferien zu umgehen. Bitte beachten Sie: Praktika an Sprachschulen fallen nicht unter diese Regelung. Für sie gilt die reguläre zweiwöchige Bewerbungsfrist.
* Update 13.08.2026 *
Wiederholte Förderung / Doppelförderung / Teilförderung / Urlaubszeiten & Feiertage
Wiederholte Förderung
Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:
- jeweils im Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengang bis zu zwölf Monate (=360 Tage),
- in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate (=720 Tage) und zusätzlich zwölf Monate (=360 Tage) im Promotionsstudium,
- die Förderung kann aufgeteilt werden und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal sechs Monate). Wenn Sie allerdings noch einen zweiten Bachelor absolvieren, haben Sie trotzdem für beide Bachelor zusammen 12 Monate (und nicht pro Bachelor, da der Bachelor an sich nur ein Studienzyklus ist).
- Praktika in Erasmus+ Partnerländern (WELTWEIT) können pro Studierendem und pro Projektjahr nur einmal gefördert werden.
Doppelförderung
Bitte beachten Sie folgende Regelungen zur Kombination einer Erasmus+-Praktikaförderung mit anderen Stipendien:
- Ausgeschlossen sind Praktika bei EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen. Eine vollständige Liste findet sich hier
- Der gleichzeitige Bezug eines Erasmus-Praktika-Stipendiums und eines anderen EU-Stipendiums ist nicht zulässig.
- Eine gleichzeitige Förderung aus mehreren Erasmus+-Programmen (z. B. durch eine ausländische Hochschule) ist ebenfalls ausgeschlossen.
- Der gleichzeitige Bezug eines DAAD-Stipendiums (z. B. PROMOS, HAW.International, Lehramt.International) und einer Erasmus+-Förderung ist grundsätzlich möglich, sofern die Regelungen des jeweiligen DAAD-Stipendienprogramms dies zulassen. Bitte klären Sie daher vorab mit dem jeweiligen DAAD-Stipendiengeber, ob eine gleichzeitige Förderung mit Erasmus+ möglich ist. Ist eine Kombination nicht zulässig, müssen Sie sich für eines der beiden Stipendien entscheiden.
- Der gleichzeitige Bezug eines Stipendiums einer privaten Stiftung oder eines Unternehmens ist aus Sicht von Erasmus+ möglich. Bitte klären Sie jedoch auch in diesem Fall vorab mit dem jeweiligen Stipendiengeber, ob eine Kombination mit einer Erasmus+-Förderung zulässig ist.
- Der gleichzeitige Bezug von (Auslands-)BAföG und einer Erasmus+-Förderung ist möglich. KOOR stellt Ihnen hierfür gerne eine Stipendienbescheinigung aus bzw. füllt das entsprechende Formular des BAföG-Amts für Sie aus.
Teilförderung
Teilförderungen sind nicht möglich. Der Zeitraum Ihres Praktikums muss mit dem Erasmus+ Förderzeitraum übereinstimmen (unabhängig davon, ob der Förderzeitraum insgesamt finanziell gefördert wird oder auch aus Zero-Grant Anteilen besteht). Der Erasmus+ Förderzeitraum kann sich nämlich wie folgt zusammensetzen:
- Reine finanzielle Unterstützung
- Reine Zero-Grant Förderung
- Kombination aus finanzieller Unterstützung und Zero-Grant Förderung
Damit ihr Praktikum gefördert werden kann, müssen Sie noch ausreichend Förderkontingent für den gesamten Praktikumszeitraum (somit auch Erasmus+ Förderzeitraum) zur Verfügung haben, da sowohl finanzielle als auch Zero-Grant Anteile auf das Förderkontingent angerechnet werden. Ebenso ist eine Teilförderung nach Praktikumsbeginn nicht möglich.
Förderung von Urlaubszeiten und Feiertagen
KOOR berücksichtigt maximal zwei private Urlaubstage pro Praktikumsmonat. Diese zählen zum Praktikums- und damit auch zum Erasmus+-Förderzeitraum. Private Urlaubstage, die darüber hinausgehen, werden nicht als Praktikumszeit angerechnet und zählen somit auch nicht zum Erasmus+-Förderzeitraum – unabhängig davon, ob dieser finanziell gefördert oder als Zero-Grant ausgewiesen wird.
Eine Ausnahme bildet der Betriebsurlaub. Dieser kann die Grenze von zwei Tagen pro Monat überschreiten und wird dennoch vollständig als Praktikums- und Förderzeitraum anerkannt. Werden bereits mehr als zwei Tage Betriebsurlaub pro Monat angerechnet, können darüber hinaus keine zusätzlichen privaten Urlaubstage berücksichtigt werden.
Zur Veranschaulichung einige Beispiele:
- Beispiel 1: Ihr Praktikum dauert genau 60 Tage. Davon entfallen vier Tage auf privaten Urlaub (zwei Tage pro Monat). Der Praktikumszeitraum bleibt bei 60 Tagen.
- Beispiel 2: Ihr Praktikum dauert genau 60 Tage. Davon entfallen sechs Tage auf privaten Urlaub. Da nur vier Urlaubstage anerkannt werden können, reduziert sich der anrechenbare Praktikumszeitraum auf 58 Tage. Die Mindestförderdauer von 60 Tagen wird damit nicht erreicht und das Praktikum ist insgesamt nicht förderfähig.
- Beispiel 3: Ihr Praktikum dauert genau 60 Tage. Davon entfallen zehn Tage auf Betriebsurlaub. Da Betriebsurlaub vollständig angerechnet wird, bleibt der Praktikumszeitraum bei 60 Tagen und die Förderfähigkeit besteht weiterhin.
Bitte beachten Sie, dass sich alle Angaben zur Praktikumsdauer auf Kalendertage beziehen, nicht auf Arbeits- oder Werktage. Feiertage werden unabhängig von Urlaubszeiten grundsätzlich als Teil des Praktikums- bzw. Förderzeitraums angerechnet.
Kurzzeitpraktika
Der Schwerpunkt von Erasmus+ bei Auslandspraktika liegt auf längerfristigen Mobilitäten (60 bis 360 Tage). Diese ermöglichen den eigentlichen Mehrwert eines Erasmus+-Aufenthalts besonders gut: fachliches Lernen, persönliche Entwicklung, sprachliche und interkulturelle Kompetenzen sowie ein nachhaltiges Eintauchen in die Arbeits- und Lebenswelt des Gastlandes.
Kurzzeitaufenthalte sollen daher gezielt Studierenden zugutekommen, für die eine längerfristige Mobilität nicht oder nur schwer realisierbar ist. Deshalb gelten für Kurzzeitpraktika besondere Voraussetzungen.
Zielgruppe
- Studierende mit Anspruch auf eine Zusatzförderung, z. B. bei einem GdB ab 20, mit Kind(ern), bei einer chronischen Erkrankung mit auslandsbedingtem finanziellem Mehrbedarf oder als Erstakademiker*in
- Doktorand*innen
- Studierende, deren Studien- und Prüfungsordnung (SPO) ein Kurzzeitpraktikum vorsieht
Ein entsprechender Nachweis über die jeweilige Voraussetzung muss zusammen mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.
Rahmenbedingungen
- Zielländer: nur in Erasmus+ Programmländern möglich
- Aufenthaltsdauer: mind. 5, max. 30 Tage physisch vor Ort im Zielland
- Virtuelle Komponente: Kurzzeitaufenthalt muss durch eine obligatorische virtuelle Komponente (von mindestens einem Tag Dauer) ergänzt werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Dokrorand*innen.
- Arbeitsumfang: mind. 3 ECTS / wo keine ECTS vergeben werden, sollte sichergestellt sein, dass der Workload mind. 3 ECTS entspricht
Stipendienleistungen
- Förderung nach Tagessatz:
- 1. bis 14. Tag: 79 €/Tag
- 15. bis 30. Tag 56 €/Tag
- Reisekostenzuschuss
- Zusatzförderung für Fewer Opportunities
- Zusätzliche Reisetage