Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Wer kann sich bewerben?

Studierende und Doktorand*innen können sich bei uns für eine Erasmus+ Förderung bewerben, wenn...

  • sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 32 teilnehmenden Programmländern oder weltweit absolvieren wollen,
  • ihnen noch ausreichend Erasmus+ Förderkontingent zur Verfügung steht,
  • sie während des gesamten Praktikums an einer der am KOOR – Erasmus Konsortium BW teilnehmenden Hochschulen regulär immatrikuliert sind,
  • ihre Hochschule Konsortialpartner von KOOR – Erasmus Services BW ist.

Graduierte können sich bei uns für eine Erasmus+ Förderung bewerben, wenn...

  • sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 32 teilnehmenden Programmländer oder weltweit  absolvieren wollen,
  • sie aus der vorangegangenen Studienphase noch Erasmus+ Förderkontingent zur Verfügung haben,
  • sie sich noch während des Studiums für eine Förderung bewerben,
  • sie während des Praktikums exmatrikuliert sind,
  • das Praktikum innerhalb von zwölf Monaten nach ihrem Abschluss beendet sein wird.

Wenn Sie eine außereuropäische Staatsbürgerschaft besitzen, müssen Sie für Ihren gesamten Studiengang an einer dieser Hochschulen eingeschrieben sein, d.h. Sie sind kein(e) Austauschstudent(in). Bitte informieren Sie sich bei außereuropäischer Staatsangehörigkeit rechtzeitig, ob Sie ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis im Gastland benötigen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das jeweilige Konsulat oder die jeweilige Botschaft Ihres Ziellandes. Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bedingungen können bei der jeweiligen Arbeitsverwaltung des Ziellandes erfragt werden.

Studierende, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben, dürfen das Praktikum nicht in ihrem Hauptwohnsitzland absolvieren.

Welche Aufenthalte sind förderfähig?

Langzeitpraktika:

  • umfassen mindestens 2 und maximal 12 Monate, hierbei wird jeder Monat mit 30 Tagen gezählt. 
  • Zielgruppe: Studierende, immatrikulierte Doktorand*innen, Graduierte

blended Langzeitpraktika:

  • umfassen mindestens 2 und maximal 12 Monate physisch vor Ort, hierbei wird jeder Monat mit 30 Tagen gezählt. 
  • beinhalten eine virutelle Phase (Homeoffice im Heimatland) von mindestens einem Tag
  • Zielgruppe: Studierende, immatrikulierte Doktorand*innen, Graduierte

Kurzzeitpraktika:

  • umfassen mindestens  5 und maximal 30 Tage physisch vor Ort
  • Zielgruppe: immatrikulierte Doktorand*innen

blended Kurzzeitpraktika:

  • umfassen mindestens  5 und maximal 30 Tage physisch vor Ort
  • beinhalten eine virutelle Phase (Homeoffice im Heimatland) von mindestens einem Tag
  • Zielgruppe: immatrikulierte Doktorand*innen, Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen (mit Kind, mit GdB ab 20, mit chronischen Erkrankungen, die einen finanziellen Mehrbedarf verursachen, Erstakademiker*innen und erwerbstätige Studierende) sowie Studierende deren SPO ein Kurzzeitpraktikum von mindestens fünf und max. 30 Tagen vor Ort und mind. einem virtuellen Tag (Home Office im Heimatland) vorsieht.

Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung, falls Sie Ihr Praktikum verlängern/verkürzen oder die Praktikumsstelle wechseln möchten. Dies ist nicht ohne Absprache möglich. Eine Praktikumsverlängerung muss spätestens einen Monat vor dem ursprünglichen Ende des Praktikums mitgeteilt werden.

Welche Zielländer werden gefördert?

Programmländer
  • alle Mitgliedsstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern sowie die zugehörigen Überseegebiete
  • Länder des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen)
  • Türkei
  • Nordmazedonien
  • Serbien
Partnerländer

Weltweit

Eine Auflistung der Erasmus+ Partnerländer finden sich hier

Welche Praktika werden gefördert?

  • Ihre Praktikumsstelle muss in einem Programm- oder Partnerland stattfinden (siehe Zielländer).
  • Praktika können z.B. in Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Universitäten, NGOs, Stiftungen, Verbände, Kammern, Schulen, Institute, Bildungszentzren, öffentlichen Einrichtungen und Krankenhäuser absolviert werden. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Europäische Institutionen (wie zum Beispiel Praktika in einer Fraktion oder bei einem Abgeordneten des EU-Parlaments) sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten bzw. die durch EU-Gelder finanziert werden.
  • Gefördert werden Pflichtpraktika, Forschungspraktika, PJ-Tertiale, Unterrichtspraktika, freiwillige Praktika, Graduiertenpraktika sowie der praktische Teil von Abschlussarbeiten. Das reine Verfassen von Abschlussarbeiten ist nicht förderfähig!
  • Bei dem Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum handeln, d. h. die wöchentliche Arbeitszeit sollte 30-40 Stunden/Woche betragen.
  • Praktika in einem Programmland, die ab 01.02.2023 starten und die mit 1.500 EUR netto oder mehr im Monat vergütet werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • NEU: Alle Praktika, die ab 01.08.2023 oder später starten und mit mehr als 2.000 EUR netto im Monat vergütet werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. 

Bis wann muss ich mich für eine Erasmus+ Förderung bewerben?

Sie können sich fortlaufend bewerben, allerdings müssen KOOR – Erasmus Services BW Ihre vollständigen Unterlagen spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn vorliegen.

Ein Monat vor Praktikumsbeginn entspricht dem gleichen Kalendertag des Vormonats: Wenn Sie Ihr Praktikum zum Beispiel am 15.12. beginnen, ist die Bewerbungsfrist der 15.11. (Wenn es den Kalendertag im Vormonat nicht gibt, so ist die Bewerbungsfrist am letzten Tag des Vormonats. Beispiel: Ist der Praktikumsbeginn am 31.03., so endet die Bewerbungsfrist am 28.02.)

Bewerbende, die ein Praktikum an einer Schule oder Universität inkl. Universitätskliniken und universitäre Forschungseinrichtungen planen, erhalten ganzjährig eine einwöchige Bewerbungsfrist (Gleicher Wochentag der Vorwoche) um eventuelle Schließzeiten in den (Semester-)Ferien zu umgehen.

Planen Sie bitte eine mehrwöchige Vorlaufzeit ein, da Sie verschiedene Unterschriften von Ihrer Hochschule und Ihrer Praktikumsstelle einholen müssen.

Wiederholte Förderung / Doppelförderung / Teilförderung

Wiederholte Förderung

Insgesamt können Studierende bis zu 36 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden:

  • jeweils im Bachelor-, Master- und Promotion-Studiengang bis zu zwölf Monate (=360 Tage),
  • in einzügigen Studiengängen (z.B. Medizin, Staatsexamen, alte Diplom-Studiengänge) bis zu 24 Monate (=720 Tage) und zusätzlich zwölf Monate (=360 Tage) im Promotionsstudium,
  • die Förderung kann aufgeteilt werden und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden (z.B. für zwei Mal sechs Monate). Wenn Sie allerdings noch einen zweiten Bachelor absolvieren, haben Sie trotzdem für beide Bachelor zusammen 12 Monate (und nicht pro Bachelor, da der Bachelor an sich nur ein Studienzyklus ist!).

Doppelförderung

  • Ausgeschlossen sind Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen. Eine erschöpfende Liste findet sich hier
  • Der gleichzeitige Erhalt eines Erasmus-Praktika-Stipendiums und eines anderen EU-Stipendiums ist nicht zulässig.
  • Der gleichzeitige Erhalt eines Erasmus-Stipendiums und eines anderen DAAD-Stipendiums (z. B. Bachelor-Plus, PROMOS, HAW International) schließt sich von Seiten des DAAD aus. Sollten Sie ein DAAD-Stipendium erhalten, so halten Sie bitte mit dem jeweiligen Ansprechpartner Rücksprache.

Teilförderung

Teilförderungen sind nicht möglich. Der Zeitraum Ihres Praktikums muss mit dem Erasmus+ Förderzeitraum übereinstimmen (unabhängig davon, ob der Förderzeitraum insgesamt finanziell gefördert wird oder auch aus Zero-Grant Anteilen besteht). Der Erasmus+ Förderzeitraum kann sich nämlich wie folgt zusammensetzen:

  • Reine finanzielle Unterstützung
  • Reine Zero-Grant Förderung
  • Kombination aus finanzieller Unterstützung und Zero-Grant Förderung

Damit ihr Praktikum gefördert werden kann, müssen Sie noch ausreichend Förderkontingent für den gesamten Praktikumszeitraum (somit auch Erasmus+ Förderzeitraum) zur Verfügung haben, da sowohl finanzielle als auch Zero-Grant Anteile auf das Förderkontingent angerechnet werden.  Ebenso ist eine Teilförderung nach Praktikumsbeginn nicht möglich.

 

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521, -2522, -2523, -2524, -2525, -2526
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr und Mo - Do von 13:00 bis 15:00 Uhr

erasmus.koor@h-ka.de

Hochschule Karlsruhe
Geb. F, Raum 302 & 303
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe