Hochschule KarlsruheHochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
Hochschule KarlsruheHochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
Bewerben Voraussetzungen Bewerbungsverfahren

Wie schreibe ich mich an der Hochschule ein?

Wenn Sie Ihre Online-Bewerbung eingereicht haben, setzt die Hochschule die Bewerbung auf den Status "gültig" und führt das Zulassungsverfahren durch.

Zulassung

Wenn die Bewerbungsfrist in den zulassungsbeschränkten Studiengängen 1. Fachsemester abgelaufen ist, erhalten die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern ein Zulassungsangebot über das Hochschulstart-Bewerbungsportal hochschulstart.de. Dieses Zulassungsangebot wird als Statusänderung per E-Mail versandt. Dazu ist es gut, wenn Sie vorab dem Erhalt von E-Mails zugestimmt haben.

In den zulassungsfreien Studiengängen werden zeitnah die Zulassungsangebote direkt von der Hochschule erteilt, sofern alle erforderlichen Unterlagen (z. B. Hochschulzugangsberechtigung) vorliegen.

Zulassungsbescheid und Immatrikulation

Wenn Sie das Zulassungsangebot der HKA angenommen haben, steht Ihnen im HKA-Bewerberportal der Zulassungsbescheid zur Verfügung und Sie können diesen abrufen und ausdrucken. Darin finden Sie wichtige Informationen rund um Ihre Immatrikulation. Zum Schluss füllen Sie online im HKA-Bewerberportal noch den Immatrikulationsantrag aus, drucken ihn aus und senden ihn unterschrieben fristgerecht an die

Hochschule Karlsruhe
Postfach 2440
76012 Karlsruhe

Weitere Informationen zur Immatrikulation und dem Studienbeginn finden Sie auf unserer Seite Einstieg ins Studium.

Studienplatzvergabe

In den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen werden

  • 5 % der zur Verfügung stehenden Studienplätze auf der Härtefallliste,
  • 8 % auf der Ausländerliste und
  • 2 % auf der Zweitstudienbewerberliste

vergeben. Von den noch zu vergebenen Studienplätzen werden 10 % der Wartezeitliste und 90 % der Eignungsliste zugeteilt.

Die Rangfolge auf der Eignungsliste ergibt sich durch die Messzahl, die hauptsächlich durch die Gewichtung von verschiedenen Noten der Hochschulzugangsberechtigung und der Bonierung bei der Vorlage einer adäquaten Lehre ausgerechnet wird. Die Kriterien zur Berechnung der Messzahl sind in der Zulassungssatzung des betreffenden Studiengangs festgelegt.

Losverfahren

Falls nach Abschluss des offiziellen Bewerbungsverfahrens noch Studienplätze frei sind, findet ein Losverfahren statt. Darüber informieren wir Sie dann – in der Regel kurz vor Semesterstart Ende Februar und Ende September –  auf unserer Webstartseite.

Motivation Ansprechpartner