Hochschule KarlsruheHochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Bewerben Voraussetzungen

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Die Qualifikation für das Hochschulstudium wird nachgewiesen durch:

  • die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife 
  • die Verleihung der Fachhochschulreife in einem Berufskolleg nach § 12 des Schulgesetzes
  • den erfolgreichen Abschluss der letzten Klasse einer Fachoberschule
  • den Nachweis einer gleichwertigen Vorbildung
  • die Hochschulzugangsberechtigung für besonders qualifizierte Berufstätige (Berufs HZVO)

Zur Bewerbung wird das Abschlusszeugnis benötigt, ein Halbjahreszeugnis oder Zwischenzeugnis reicht nicht aus.

Zulassungsvoraussetzung ist zudem die Teilnahme und der Nachweis über einen Orientierungstest, beispielsweise  was-studiere-ich.de.

Ein Vorpraktikum ist für die Studiengänge Architektur und Maschinenbau notwendig.

Individuelle Voraussetzungen

Besondere Regelungen bei der Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gelten für nachfolgende Gruppen von Personen.

Bildungsinländer:innen

Sie kommen nicht aus der EU, haben aber die Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erlangt oder eine Hochschulzugangsberechtigung durch den Abschluss an einer deutschen Schule im Ausland erhalten? In diesem Fall werden Sie im Zulassungsverfahren wie Deutsche behandelt (sogenannte „Bildungsinländer”).

Deutsche Bewerber:innen mit ausländischer HZB

Sie besitzen die deutsche Staatangehörigkeit und haben im Ausland eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erworben? Dann müssen Sie diese durch das Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen. Diese Anerkennung benötigen Sie für die Bewerbung, da sie beim Bewerbungsprozess hochgeladen werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Aus dem Ausland bewerben.

Bewerber:innen aus der EU

Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem EU-Land erworben? Dann können Sie Ihre Bewerbung an der HKA ohne vorherige Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung vornehmen. Die Prüfung der Zulassungsvoraussetzung erfolgt durch unser International Office.

Nachweis von Deutschkenntnissen

Die wichtigsten Prüfungen, mit denen ausländische Bewerberinnen und Bewerber ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können sind:

  • DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
  • TestDaF 4
  • Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • DSD II (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
  • ÖSD Zertifikat C2

Andere Zertifikate des Goetheinstituts reichen nicht aus.

Rechtsgrundlage ist § 60 LHG i. V. m. der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen und Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums über die Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsnachweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Aus dem Ausland bewerben.

Bewerber:innen aus Nicht-EU-Ländern

Sie sind eine Studienbewerberin bzw. -bewerber aus einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört? Dann müssen Sie Ihre im Heimatland erbrachte Hochschulzugangsberechtigung über das ASK-Konstanz (Ausländerstudienkolleg Konstanz) anerkennen lassen. Das Ausländerstudienkolleg legt auch fest, ob für Sie eine Feststellungsprüfung und eine Sprachprüfung notwendig ist.

Nachweis von Deutschkenntnissen

Die wichtigsten Prüfungen, mit denen ausländische Bewerberinnen und Bewerber ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können sind:

  • TestDaF (mit einem Durchschnitt mit mindestens TDN 4 in allen vier Prüfungsteilen)
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang - DSH (DSH2 oder DSH3)
  • Telc C1 Hochschule
  • Großes Deutsches Sprachdiplom C2 (Goetheinstitut)
  • Großes und kleines Sprachdiplom (Goetheinstitut)

Andere Zertifikate des Goetheinstituts reichen nicht aus.

Rechtsgrundlage ist § 60 LHG i. V. m. der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen und Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums über die Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsnachweisen. Weitere Infos und Formulare finden Sie auf der Homepage des ASK-Konstanz.

Regelung für vietnamesische, indische und chinesische Studienbewerber

Als Studienbewerberin bzw. -bewerber aus China, Indien oder Vietnam müssen Sie dem ASK-Konstanz auch die Bescheinigung (APS) der Akademischen Prüfstelle der deutschen Botschaft (Botschaft Peking, Botschaft New Delhi, Botschaft Hanoi) über die erbrachten Leistungen vorlegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Aus dem Ausland bewerben.

Meister:innen und Gesell:innen

Bewerberinnen und Bewerber, die die Meisterprüfung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf oder eine Fachschule im Sinne § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg erfolgreich abgeschlossen haben und die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an einer Hochschule nachweisen, erhalten außerdem eine Hochschulzugangsberechtigung.

Auch Gesellen, die eine zweijährige Berufsausbildung und eine dreijährige Berufserfahrung in einem fachlich entsprechenden Bereich absolviert haben, erhalten die Qualifikation für ein Hochschulstudium. Auch benötigen sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Professorin bzw. beim Professor des betreffenden Studiengangs. Darüber hinaus muss eine Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte an der Hochschule Konstanz oder eine vergleichbare Prüfung mit Erfolg abgelegt werden. Die Hochschule meldet die Interessierten zu dieser Prüfung an. Die Prüfungen an der Hochschule Konstanz finden einmal jährlich statt.

Die Note der Hochschulzugangsberechtigung ergibt sich aus dem Meisterprüfungs- oder Eignungsprüfungszeugnis, aus der auch die Einzelnoten für die Gewichtung der Messzahl zu entnehmen sind. Das Datum der Hochschulzugangsberechtigung wird aus dieser Urkunde entnommen. Die notwendige studienfachliche Beratung sollte bei den Professorinnen und Professoren, die in den einzelnen Studiengängen dafür zuständig sind, erfolgen.

Kontakt

Studierendenbüro
Claus-Dieter Harlacher

Tel.: +49 (0)721 925-1070
claus_dieter.harlacherspam prevention@h-ka.de

Gebäude R, Erdgeschoss
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe

Bewerbungsverfahren Motivation Ansprechpartner