Bewerben für Bachelor
Meister:innen und Gesell:innen
Bewerberinnen und Bewerber, die die Meisterprüfung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf oder eine Fachschule im Sinne § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg erfolgreich abgeschlossen haben und die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an einer Hochschule nachweisen, erhalten außerdem eine Hochschulzugangsberechtigung.
Auch Gesellen, die eine zweijährige Berufsausbildung und eine dreijährige Berufserfahrung in einem fachlich entsprechenden Bereich absolviert haben, erhalten die Qualifikation für ein Hochschulstudium. Auch benötigen sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Professorin bzw. beim Professor des betreffenden Studiengangs. Darüber hinaus muss eine Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte an der Hochschule Konstanz oder eine vergleichbare Prüfung mit Erfolg abgelegt werden. Die Hochschule meldet die Interessierten zu dieser Prüfung an. Die Prüfungen an der Hochschule Konstanz finden einmal jährlich statt.
Die Note der Hochschulzugangsberechtigung ergibt sich aus dem Meisterprüfungs- oder Eignungsprüfungszeugnis, aus der auch die Einzelnoten für die Gewichtung der Messzahl zu entnehmen sind. Das Datum der Hochschulzugangsberechtigung wird aus dieser Urkunde entnommen. Die notwendige studienfachliche Beratung sollte bei den Professorinnen und Professoren, die in den einzelnen Studiengängen dafür zuständig sind, erfolgen.