Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern

Das Programm bietet folgende Leistungen:

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.

Zuschuss zu Aufenthaltskosten

Zielland Betrag (Kosten je Einheit)  in EUR pro Tag*
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 180 Euro
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 160 Euro
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 140 Euro


*Es werden maximal 10 Tage finanziell gefördert.

Zuschuss zu Fahrtkosten

Entfernungen werden mit Hilfe des EU Distance Calculators berechnet. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück. 

Entfernung gemäß Distanzrechner Zuschuss pro Teilnehmer Zuschuss bei "grünem" Reisen
< 100 km 23 EUR -
100 - 499 km 180 EUR 210 EUR
500 - 1.999 km 275 EUR 320 EUR
2.000 - 2.999 km 360 EUR 410 EUR
3.000 - 3.999 km 530 EUR 610 EUR
4.000 - 7.999 km 820 EUR -
8.000 km und mehr 1500 EUR -


Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren. 

An-/Abreisen mit einem nachhaltigen Transportmittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) werden mit dem erhöhten Zuschuss für grünes Reisen honoriert. Der Zuschuss für grünes Reisen wird mit der „Ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reisen“ beantragt und gemeinsam mit der ersten Stipendienrate ausbezahlt. KOOR kann stichprobenartig Originalbelege anfordern. Weitere Infos zum Grünes Reisen finden Sie hier.

Sonderförderung für Personal mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)

Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, weshalb Lehrenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert wird. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education finden Sie hier.

Über einen eigenständigen Antrag können Hochschulmitarbeitende mit einem GdB von mindestens 20 Prozent oder chronischen Erkrankungen oder Kind(ern) ihre auslandsbedingten Mehrkosten bis zu einer Höhe von 15.000 EUR geltend machen. Der Antrag muss spätestens drei Monate vor Aufenthaltsbeginn bei KOOR angekündigt werden.

Bitte halten Sie frühzeitig Rücksprache mit uns, sollten Sie den Realkostenantrag stellen wollen.

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521, -2522, -2523, -2524, -2525, -2526
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr und Mo - Do von 13:00 bis 15:00 Uhr

erasmus.koor@h-ka.de

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Geb. F, Raum 302 & 303
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe