
E+ Personal: Stipendienleistungen
Zuschuss zu Aufenthaltskosten
Zielland | Betrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 180 Euro |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 Euro |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 Euro |
Es werden maximal 10 Tage finanziell gefördert.
Zuschuss zu Fahrtkosten
Entfernungen werden mit Hilfe des EU Distance Calculators berechnet.
Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
Entfernung gemäß Distanzrechner | Zuschuss pro Teilnehmer | Zuschuss bei "grünem" Reisen |
10 - 99 km | 23 EUR | - |
100 - 499 km | 180 EUR | 210 EUR |
500 - 1.999 km | 275 EUR | 320 EUR |
2.000 - 2.999 km | 360 EUR | 410 EUR |
3.000 - 3.999 km | 530 EUR | 610 EUR |
4.000 - 7.999 km | 820 EUR | - |
8.000 km und mehr | 1500 EUR | - |
Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Personal mit Behinderung kann einen Antrag auf zusätzliche Fördermittel stellen. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine Bewerbungsfrist von mehr als zwei Monaten einzuhalten ist.
Gerne können Sie sich an uns wenden, um Ihre individuelle Situation mit uns zu besprechen.
Antragsberechtigt sind Teilnehmer und Teilnehmerinnen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt.
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.

