
E+ Personal: Stipendienleistungen
Zuschuss zu Aufenthaltskosten
Zielland | Betrag (Kosten je Einheit) in EUR pro Tag* |
Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Nicht assoziierte Partnerländer (Erasmus+ WELTWEIT) der Region 13 und 14: Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat, Färöer, Schweiz, Vereinigtes Königreich | 180 Euro |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakai, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern | 160 Euro |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 140 Euro |
Nicht assoziierte Partnerländer (Erasmus+ WELTWEIT) aus den Regionen 1 bis 12 | 190 Euro |
*Es werden maximal 10 Tage finanziell gefördert.
Zuschuss zu Fahrtkosten
Entfernungen werden mit Hilfe des EU Distance Calculators berechnet. Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück.
Entfernung gemäß Distanzrechner | Zuschuss pro Teilnehmer | Zuschuss bei "grünem" Reisen |
10 - 99 km | 28 EUR | 56 EUR |
100 - 499 km | 211 EUR | 285 EUR |
500 - 1.999 km | 309 EUR | 417 EUR |
2.000 - 2.999 km | 395 EUR | 535 EUR |
3.000 - 3.999 km | 580 EUR | 785 EUR |
4.000 - 7.999 km | 1188 EUR | 1188 EUR |
8.000 km und mehr | 1735 EUR | 1785 EUR |
Der Abreiseort muss nicht mit dem Sitz der entsendenden Einrichtung übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren.
An-/Abreisen mit einem nachhaltigen Transportmittel (z.B. Fahrrad, Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft) werden mit dem erhöhten Zuschuss für grünes Reisen honoriert. Der Zuschuss für grünes Reisen wird mit der „Ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reisen“ beantragt und gemeinsam mit der ersten Stipendienrate ausbezahlt. KOOR kann stichprobenartig Originalbelege anfordern. Weitere Infos zum Grünes Reisen finden Sie hier.
Zusätzlich geförderte Reisetage
Teilnehmende erhalten bei Bedarf bis zu zwei Reisetage. Der Bedarf wird über die Ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reisen abgefragt.
Teilnehmende, die mit einem nachhaltigen Transportmittel reisen, können bis zu sechs zusätzliche Reisetage erhalten. KOOR berechnet den Anspruch auf die Anzahl an Reisetagen je nach Transportmittel und Entfernung wie folgt:
Bahn, Fernbus, Fahrgemeinschaft | Fahrrad | |
2 Reisetage | < 500 km | < 100 km |
3 Reisetage | 500 - 999 km | 100 - 149 km |
4 Reisetage | 1.000 - 1.499 km | 150 - 199 km |
5 Reisetage | 1.500 - 2.000 km | 200 - 250 km |
6 Reisetage | > 2.000 km | > 250 km |
Sonderförderung für Personal mit Behinderung, chronischen Erkrankungen und/oder Kind(ern)

