Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Mädchen zeigt auf Europa in einer Weltkarte

Informationen für ausländische Studierende

Sie kommen aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes? Hier finden Sie Informationen zu studienfachbezogenen Praktika für ausländische Studierende in Deutschland.

Arbeitsmarktzugang

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) benötigen kein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit.

Ausländische Studierende dürfen eine Beschäftigung nur aufnehmen, wenn Sie einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) besitzen, welcher Sie dazu berechtigt. Erteilt wir der Aufenthaltstitel durch die Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) oder die Ausländerbehörde. Für studienfachbezogene Praktika muss die Auslandsvertretung bzw. die Ausländerbehörde das Einvernehmen der ZAV einholen. Für Auskünfte zur Einreise und den Aufenthalt in Deutschland sowie zur Visumpflicht und zum Visumverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.

Versicherungen

Bitte informieren Sie sich auch vorab über die verschiedenen Versicherungen, die Sie für ein Praktikum in Deutschland benötigen. Informationen hierüber erhalten Sie im Virutellen Welcome Center Make it in Germany

Einvernehmen der ZAV

Studierende mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft, deren Praktikum in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Studium steht und die an einer ausländischen Universität oder Fachhochschule eingeschrieben sind, können ein Praktikum in Deutschland absolvieren. Hierfür benötigen sie das Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit, das als Nachweis einer erlaubten Beschäftigung gilt. Das Einvernehmen für ein studienfachbezogenes Praktikum wird für maximal sechs Monate von der ZAV Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt. Ein Verlänerungsantrag für weitere sechs Monate kann gemeinsam mit einer aktuell gültigen Immatrikulationsbescheinigung  beantragt werden.

Das Einvernehmen kann von den Hochschulen in Baden-Württemberg über die Koordinierungsstelle (KOOR), ansonsten über andere, von der ZAV anerkannte studentische Austauschorganisationen oder vergleichbare Einrichtungen, beantragt werden. Praktika, die im Rahmen von EU geförderten Programmen, z. B. ERASMUS stattfinden, bedürfen nicht der Erteilung des Einvernehmens der ZAV. Hier entscheidet die Auslandsvertretung oder Ausländerbehörde ob ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis notwendig ist. Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland das Mindestlohngesetz eingeführt. Seit Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12,- EUR brutto je ArbeitsstundeAusgenommen sind:

  • Pflichtpraktika (Bestätigung der Heimathochschule anhand der Studienordnung)
  • Praktika bis zu drei Monaten

Für Absolventen gilt ausnahmslos das Mindestlohngesetz.

Einzureichende Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung des Einvernehmens:

  • Antrag auf Einholung des Einvernehmens
  • Immatrikulationsbescheinigung in Kopie (bitte verwenden Sie dieses Formular (PDF))
  • Reisepass/Ausweisdokumente in Kopie
  • Das Antragsformular zu Weiterbildungszwecken
  • Bitte beachten Sie, dass die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf
  • Praktikumsplan (PDF)
  • Falls die monatliche Praktikumsvergütung für Pflichtpraktika bzw. für freiwillige Praktika bis zu 3 Monaten unter dem aktuellen BAFÖG-Höchstsatz liegt (ab WS 2022/2023 934 EUR), folgende Verpflichtungserklärung (PDF)
  • bei Pflichtpraktika: Auszug aus der Studienordnung und Bestätigung der Hochschule darüber, dass die ausländische Schul- oder Studienordnung ein Pflichtpraktikum verlangt und das geplante Auslandspraktikum als Pflichtpraktikum anerkannt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu acht Wochen in Anspruch nimmt und das Einvernehmen nicht rückwirkend erteilt werden kann. Daher benötigen wir die oben genannten Unterlagen spätestens acht Wochen vor geplantem Praktikumsbeginn

Bitte senden Sie alles an:

Hochschule Karlsruhe
KOOR – Erasmus Services BW
Moltkestr. 30
76133 Karlsruhe
Deutschland

Bitte informieren Sie uns umgehend, sollte das Praktikum nicht wie geplant stattfinden können.

Informationen für Unternehmen

Unsere Koordinierungsstelle

  • bietet Ihnen die Möglichkeit, Praktikums- und Stellenangebote für In- und Ausland kostenlos auf der Stellenbörse Jobs & Events der Hochschule Karlsruhe einzutragen
  • beantragt bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) für Ihre ausländischen PraktikantInnen die Freistellung von der Arbeitsgenehmigung

KOOR – Erasmus Services BW

Tel. +49 (0)721 925-2521, -2522, -2523, -2524, -2525, -2526
Fax +49 (0)721 925-2520

Telefonsprechzeiten: Mo - Fr von 09:00 bis 11:00 Uhr und Mo - Do von 13:00 bis 15:00 Uhr

erasmus.koor@h-ka.de

Hochschule Karlsruhe
Geb. F, Raum 302 & 303
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe