
Informationen zur ZAV
Informationen für ausländische Studierende
Sie kommen aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes? Hier finden Sie Informationen zu studienfachbezogenen Praktika für ausländische Studierende in Deutschland.
Arbeitsmarktzugang
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) benötigen kein Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit.
Ausländische Studierende dürfen eine Beschäftigung nur aufnehmen, wenn Sie einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis) besitzen, welcher Sie dazu berechtigt. Erteilt wir der Aufenthaltstitel durch die Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) oder die Ausländerbehörde. Für studienfachbezogene Praktika muss die Auslandsvertretung bzw. die Ausländerbehörde das Einvernehmen der ZAV einholen. Für Auskünfte zur Einreise und den Aufenthalt in Deutschland sowie zur Visumpflicht und zum Visumverfahren wenden Sie sich bitte an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.
Versicherungen
Bitte informieren Sie sich auch vorab über die verschiedenen Versicherungen, die Sie für ein Praktikum in Deutschland benötigen. Informationen hierüber erhalten Sie im Virutellen Welcome Center Make it in Germany

