Bewerben für Master
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Bewerben
Voraussetzung
- DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- TestDaF 4
- Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
- telc Deutsch C1 Hochschule
- DSD II (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II)
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
- ÖSD Zertifikat C2
Nicht-EU-Länder und EU-Länder
Nachweis von Deutschkenntnissen
Die wichtigsten Prüfungen, mit denen ausländische Bewerber*innen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können, sind:
Andere Zertifikate des Goethe-Instituts reichen nicht aus.
Rechtsgrundlage ist § 60 LHG i. V. m. der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen und Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums über die Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsnachweisen.
Regelung für vietnamesische, indische und chinesische Studienbewerber
Als Studienbewerber*in aus China, Indien oder Vietnam müssen Sie uns auch die Bescheinigung (APS) der Akademischen Prüfstelle der deutschen Botschaft (Botschaft Peking, Botschaft New Delhi, Botschaft Hanoi) über die erbrachten Leistungen vorlegen.