 
		Bewerben für Master
				
				
					
							
								
								
										Bewerben
									
								
								
							
						
				
					
							
								
								
										Voraussetzung
									
								
								
							
		
		
			
				
			
			
	
		
			
				
	
			
		
	
		
	
		
			
				
	
			
			
	
		
			
				
	
	
			
			
	
			
	
	
		
			
		
		
				
					
						
					
					
							
			
	
			
				
			
		
			
		
	
		
	
		
			
				
	
			
			
	
		
			
				
	
		
	
	
	
			
		
		
			
				
	
		
	
	
	
			
		
		
			
				
					
	
		
	
	
	
				
			
		
	
		
	
	
						
				
					
							
								
								
										Motivation/Assessment
									
								
								
							
						
				
					
							
								
								
										Nach der Bewerbung
									
								
								
							
						
				
					
							
								
								
										Ansprechpartner
									
								
								
							
						
				
			
		Nicht-EU-Länder und EU-Länder
Nachweis von Deutschkenntnissen
Die wichtigsten Prüfungen, mit denen ausländische Bewerber*innen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können, sind:
- DSH-2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
- TestDaF 4
- Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
- telc Deutsch C1 Hochschule
- DSD II (Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II)
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
- ÖSD Zertifikat C2
Andere Zertifikate des Goethe-Instituts reichen nicht aus.
Rechtsgrundlage ist § 60 LHG i. V. m. der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen und Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums über die Gleichwertigkeit von ausländischen Bildungsnachweisen.
Regelung für vietnamesische, indische und chinesische Studienbewerber
Als Studienbewerber*in aus China, Indien oder Vietnam müssen Sie uns auch die Bescheinigung (APS) der Akademischen Prüfstelle der deutschen Botschaft (Botschaft Peking, Botschaft New Delhi, Botschaft Hanoi) über die erbrachten Leistungen vorlegen.