Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Gruppe von 5 Studierenden mit Europaflagge

Die HKA hat mit fast 100 Hochschulen in 27 europäischen Ländern Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des Programms Erasmus+ abgeschlossen. Damit können Sie für ein Studiensemester an einer dieser Partnerhochschulen eine Förderung aus EU-Mitteln erhalten. 

Wer kann sich bewerben?

Sie können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn …

  • Sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben
  • die HKA und die Gasthochschule einen Erasmus-Kooperationsvertrag abgeschlossen haben
  • Sie sich mit Ihrem Studiengang auf ein  sog. Learning Agreement geeinigt haben und damit die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen gewährleistet ist

Unserer Datenbank der Austauschmöglichkeiten können Sie entnehmen, mit welchen Hochschulen in den Erasmus-Programmländern für welche Fachgebiete und für welche Studienzyklen (Bachelor, Master oder Promotion) solche bilateralen Vereinbarungen bestehen und damit eine Erasmus-Förderung grundsätzlich in Frage kommt. Auswahlkriterien sind Studienfortschritt und Fremdsprachenkenntnisse. Einen detaillierten Kriterienkatalog zur Förderung mit geringeren Chancen finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Sie bekommen …

  • eine monatliche Unterstützung in Höhe von 490 - 600 €, abhängig vom Zielland
  • eine Befreiung von Studien-, Registrierungs-, Prüfungs-, Labor- und Bibliotheksgebühren an der Gasthochschule
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. einen durch Erasmus+ geförderten Onlinesprachkurs im Rahmen des Online Linguistic Support (OLS)
  • ggf. Sonderzuschüsse für einen Auslandsaufenthalt mit Kindern
  • ggf. Sonderzuschüsse für besondere Bedürfnisse
  • Förderfähig sind auch: Außergewöhnliche Kosten für sogenanntes teures Reisen durch Green Travel Punkt 4: Sofern der Reisekostenzuschuss gemäß der Entfernungskategorie nicht min. 70% der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, können Teilnehmende 80% der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen. Details finden sich auf dieser Website.

Übersicht: Förderbeträge für Studierendenmobilität zum Auslandsstudium

Dauer der Förderung und Bewerbungsfristen

Ein Erasmus+-Studienaufenthalt kann zwischen drei Monaten und zwölf Monaten dauern. Insgesamt können Studierende pro Studienzyklus (Bachelor, Master oder Promotion) bis zu 12 Monate für Studium und/oder Praktikum gefördert werden. Die Förderung kann aufgeteilt und innerhalb eines Studienzyklus auch mehrfach in Anspruch genommen werden, also z.B. für zwei Mal sechs Monate.

Fristen: Anträge und Interessensbekundungen werden bis zum 15. Februar für das kommende Wintersemester und bis zum 15. September für das kommende Sommersemester, sowie nach Verfügbarkeit der Plätze und Nominierungsfristen an den Partnerhochschulen, entgegengenommen. Die Auswahl erfolgt in Abstimmung mit den Auslandskoordinatoren und Auslandskoordinatorinnen der Studiengänge.

Erasmus+ erlaubt auch eine Kombination von Studium und Praktikum: Studierende können somit einerseits an einer Hochschule studieren und andererseits ein Praktikum in einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung innerhalb derselben Mobilitätsphase absolvieren.

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für die Förderung eines Studienaufenthalts im Ausland über Erasmus+ ist Hannes Schwarz im International Office der HKA.

Allgemeine Informationen zum Auslandsstudium mit Erasmus+ finden Sie hier auf den Seiten der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit. Die Agentur steht Ihnen auch für allgemeine Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Sie erreichen sie über ihre Informationshotline unter 0800 2014 020 oder über erasmusspam prevention@daad.de