Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Bewerbung Förderstipendium VDE-Mittelbaden e.V. in Kooperation mit der Hochschule Karlsruhe
Zur Einreichung Ihrer Bewerbung füllen Sie die nachstehenden Felder aus und laden Sie Ihr Motivationsschreiben, Ihren tabellarischer Lebenslauf, Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Ihr aktuelles Notenblatt sowie Ihre Arbeits- und Praktikumszeugnisse in einem PDF hoch.
+++Achtung! Nach dem Absenden der Bewerbung erhalten Sie zur Identitätsprüfung an Ihre Hochschul-E-Mail-Addresse eine E-Mail mit dem Betreff: "Bitte bestätigen Sie Ihre Emailadresse", in welcher Sie den Link anklicken müssen, um die Bewerbung abzuschließen. Bitte schauen Sie ggf. im Spam-Ordner nach.+++

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Stipendienprogramms des VDE Mittelbaden in Kooperation mit der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft (AGB)

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung des Stipendienprogramms des VDE - Bezirksverein Mittelbaden e.V. in Kooperation mit der Hochschule Karlsruhe (nachfolgend Kooperationsstipendium) und umfassen neben dem Bewerbungsprozess auch die Abwicklung des Stipendiums.

2. Leistungen und Rechte der Hochschule Karlsruhe
Die Hochschule Karlsruhe führt das Kooperationsstipendium durch.

Die Hochschule Karlsruhe bietet ein Informations- und Beratungsangebot zum Kooperationsstipendium an.

Die Hochschule Karlsruhe schreibt das Stipendium/die Stipendien aus.

In der Ausschreibung wird bekannt gemacht:
(1) die Zahl der Stipendien,
(2) ob und welche Stipendien für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge festgelegt sind,
(3) die Förderkriterien die durch den Bewerbenden zu erfüllen sind,
(4) die Kriterien auf deren Grundlage die Entscheidung über den Erhalt des Stipendiums getroffen wird
(5) der Bewilligungszeitraum,
(6) welche Bewerbungsunterlagen einzureichen sind,
(7) die Form der Bewerbung und die Stelle, bei der sie einzureichen ist,
(8) der Tag, bis zu dem die Bewerbung einzureichen ist,
(9) dass nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung finden.

Die Hochschule Karlsruhe führt den Bewerbungsprozess (Onlineformular) sowie die Auswertung und Auswahl der Bewerbungen und die Abwicklung des Stipendiums durch und erhält das Recht, die dafür notwendigen Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und anzufordern (siehe Datenschutzerklärung).

Mit der Datenschutzerklärung unterrichtet die Hochschule Karlsruhe die Bewerbenden sowie die Stipendiatinnen und Stipendiaten über:
(1) Art und Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Durchführung des Bewerbungsprozesses sowie für die Abwicklung des Stipendiums erforderlichen personenbezogenen Daten
(2) das Recht auf unentgeltlichen Auskunft ihrer im Rahmen der Bewerbung/des Stipendiums gespeicherten personenbezogenen Daten.
(3) das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung ihrer im Rahmen der Bewerbung/des Stipendiums gespeicherten personenbezogenen Daten.

3. Auswahlprozess und Bewilligung des Stipendiums
Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten für das Kooperationsstipendium erfolgt durch eine Auswahlkommission. Aus den form- und fristgerecht eingereichten Bewerbungen wählt die Auswahlkommission anhand der Auswahlkriterien jene Bewerbungen aus, die in die Auswahl bzw. Vorauswahl aufgenommen werden, sowie weitere Bewerbungen, die in einer von ihm festgelegten Reihung nachrücken, wenn in die Auswahl bzw. Vorauswahl aufgenommene Bewerbungen nachträglich zurückgezogen oder aus sonstigen Gründen nicht bewilligt werden können oder bereits vergebene Stipendien verkürzt oder ausgesetzt werden.

Der Auswahlkommission gehören kraft Amtes an:
(1) der Dekan der Fakultät in dem die meisten Stipendien vergeben werden oder eine von diesem Dekan bestellte Person als Vorsitzender,
(2) der professorale Vertreter des Masterstudiengangs Elektro- und Informationstechnik,
(3) ein Vertreter des VDE Mittelbaden oder eine von dieser bestellte Person,
(4) die Geschäftsführung des Center of Competence oder eine von ihr beauftragte Person

Die Hochschule informiert die Bewerbenden über Erhalt und Nichterhalt des Stipendiums.

Der Vorsitzende der Auswahlkommission bewilligt das Kooperationsstipendium auf der Grundlage der Auswahlentscheidung der Auswahlkommission.

Die Bewilligung des Stipendiums erfolgt in der Regel für 2 Semester bzw. 12 Kalendermonate und umfasst die Entscheidung über den Bewilligungszeitraum, die Höhe des Stipendiums sowie die Förderdauer. Die Auszahlung des Stipendiums setzt voraus, dass der Stipendiat oder die Stipendiatin an der Hochschule Karlsruhe immatrikuliert ist. Eine Förderung durch das Stipendienprogramm ist ausgeschlossen, wenn der Studierende bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält. Es erfolgt eine Verkürzung der Förderungsdauer für die Zeit, in welcher der oder die Studierende eine weitere begabungs- und/oder leistungsabhängige materielle Förderung erhält. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser weiteren Förderung je Semester, für das diese weitere Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet.

Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium wird das Stipendium nicht gezahlt. Ausgenommen sind Beurlaubungen während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts oder während eines Praktikums im In- und Ausland.

Ein verkürzter Bewilligungszeitraum gilt ebenfalls für jene Bewerbungen, die berücksichtigt werden, weil bereits vergebene Stipendien verkürzt oder ausgesetzt werden.

Das Stipendium endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat die letzte für den Abschluss des Studiums erforderliche Prüfungsleistung erbracht hat, das Studium abgebrochen hat, den Studiengang gewechselt hat oder exmatrikuliert wird.

Die Bewilligung des Stipendiums soll mit mindestens zweiwöchiger Frist zum Ende eines Kalendermonats zurückgenommen bzw. widerrufen werden, wenn der Stipendiat eine weitere Förderung (ausgenommen: u.a. BAföG, Erasmus+, PROMOS) erhält, oder die Hochschule feststellt, dass die Eignungs- und Leistungsvoraussetzungen für das Stipendium nicht mehr fortbestehen. Eine rückwirkende Rücknahme der Bewilligung ist insbesondere im Fall der Doppelförderung möglich, ferner in den Fällen, in denen die Bewilligung auf falschen Angaben des Stipendiaten beruht.
Im Falle der rückwirkenden Rücknahme des Kooperationsstipendiums sind die bereits ausgezahlten Beträge zurückzuzahlen und zu verzinsen.

Die Stipendiatin/der Stipendiat erklärt per Unterschrift mittels auszufüllendem Formblatt die Annahme des Stipendiums und stellt der Hochschule die für die Auszahlung notwendigen Überweisungsdaten zur Verfügung.

Die Hochschule überweist die Stipendienraten in monatlichen Abständen an die vom Stipendiaten angegebene Bankverbindung.

Die Auszahlung der finanziellen Förderung erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel während der Laufzeit des Bewilligungszeitraums.

4. Rechte und Pflichten der Bewerbenden um ein Kooperationsstipendium
Die Bewerbenden sind verpflichtet wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Falsche und unwahre Angaben führen dazu, dass die Bewerbung für die Auswahl und Bewilligung eines Stipendiums nicht berücksichtigt wird.

Die Bewerbenden haben das Recht Ihre Bewerbung jederzeit vor Ausspruch der Bewilligung des Stipendiums zurückzuziehen.

5. Rechte und Pflichten der Stipendiatinnen und Stipendiaten des Kooperationsstipendiums
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Falsche und unwahre Angaben führen dazu, dass das Kooperationsstipendium ganz oder teilweise zurückgefordert wird.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet alle stipendienrelevanten Änderungen, insbesondere eine Exmatrikulation, Studienunterbrechung, einen Hochschul- und Studiengangswechsel oder den Erhalt einer weiteren Förderung unverzüglich anzuzeigen.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet der Hochschule auf Aufforderung jene Nachweise einzureichen, die zur Überprüfung der fortwährenden Gültigkeit der Förderkriterien während des Stipendienerhalts notwendig sind.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben das Recht das Stipendium jederzeit zu beenden. Die Förderung endet mit Ablauf des Monats in dem das Stipendium beendet wurde.

6. Grundlage, salvatorische Klausel und Gerichtsstand
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen ist die jeweilige Vereinbarung zur Förderung von Studierenden an der Hochschule Karlsruhe im Rahmen eines Kooperationsstipendiums, welche mit privaten Förderern geschlossen werden sowie der Ausschreibungstext des entsprechenden Kooperationsstipendiums.

Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen und haben keine Gültigkeit.

Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird die Vereinbarung im Übrigen hiervon nicht berührt. Derartige Bestimmungen werden die Vertragspartner durch solche neuen, gültigen Bestimmungen ersetzen, die dem Vertragszweck am ehestenentsprechen.

Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Stipendium.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung gilt für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der im Rahmen der Ausschreibung und Durchführung des Förderstipendiums des VDE Mittelbaden e.V.  in Kooperation mit der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft (HKA) anfallenden und notwendigen Daten.

Allgemeines
Das Eingabeformular für eine Bewerbung um ein Kooperationsstipendium ist in die allgemeine Website der HKA integriert. Die allgemeinen Datenschutzvereinbarungen der HKA Website finden Sie unter: www.h-ka.de/datenschutz. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Alle persönlichen Daten, die im Rahmen der Eingabe in das Bewerbungsformular bei uns erhoben und verarbeitet werden, sind durch technische und organisatorische Maßnahmen gegen unberechtigte Zugriffe und Manipulation geschützt.

Verantwortlicher
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die Hochschule Karlsruhe, vertreten durch den

Rektor der Hochschule Karlsruhe
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe
Deutschland
Tel.: +49 (0)721 925-1000
E-Mail: rektorspam prevention@h-ka.de

Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter
Sollten Sie Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, oder in Fällen von Auskünften, Berichtigung oder Löschung von Daten, sowie Widerruf erteilter Einwilligungen, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

Hochschule Karlsruhe
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe
Tel.: +49 (0)721 925-1373
E-Mail: datenschutzspam prevention@h-ka.de

Abwicklung der Bewerbung für das und Durchführung des Kooperationsstipendiums
Die HKA nutzt die an- bzw. eingegebenen und überprüften Daten für die im Rahmen des Bewerbungsprozesses und der Stipendienabwicklung anfallenden Aufgaben wie z. B. der Kommunikation mit den BewerberInnen und den StipendiatInnen, den Auswahlprozess für das Stipendium und die Auszahlung der Stipendienraten.

Datenerhebung
Im Zuge Ihrer Bewerbung um ein Kooperationsstipendium werden von uns die nachfolgend aufgezählten persönlichen Bewerbungsdaten von Ihnen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies erfolgt zum Zwecke der Auswahl der Stipendiaten des Kooperationsstipendiums und der Abwicklung des Stipendiums, sofern Sie als Stipendiat ausgewählt werden. Rechtliche Grundlage ist Art. 6. (1) Abschnitt a) (Einwilligung) und e) (Verarbeitung zur Aufgabenerfüllung der Hochschule) der DSGVO.

Personendaten von Bewerbenden: (* = Mindestangaben, ** = ggf.  Mindestangabe, sofern als Folgekriterium oder in der Ausschreibung gefordert; alles andere sind freiwillige Angaben)

  • Nachname*
  • Vorname*
  • Geschlecht*
  • Geburtsdatum*
  • Matrikelnummer*
  • Hochschul-E-Mail-Adresse*
  • Fakultät*
  • Studiengang*
  • Derzeit angestrebter Abschluss*
  • Regelstudienzeit*
  • Hochschulsemesterzahl*
  • Studiengangssemesterzahl*
  • Durchschnittsnote*
  • Erhalt weiterer Förderungen oder Beantragung*
    + Name und Höhe der weiteren Förderungen**
  • Bewerbungsunterlagen:
    + Lebenslauf*
    + Motivationsschreiben*
    + Immatrikulationsbescheinigung*
    + Notenblatt*
    + Hochschulzugangsberechtigung**
    + Bachelorzeugnis **
    + Arbeits- und Praktikumszeugnisse**

Zusätzlich bei Stipendiaten:
+ Straße*
+ Postleitzahl*
+ Wohnort*
+ IBAN*
+ BIC*

Weiterleitung an Dritte:
Die erhobenen Daten werden durch die Auswahlkommission (siehe AGB) genutzt, um zu bestimmen, wer ein Kooperationsstipendium erhält. Mitglied dieser Auswahlkommission ist auf eigenen Wunsch ein Vertreter des privaten Förderers, der das Stipendium stiftet.
Wir geben Ihre Daten nur an Dritte weiter:

  • wenn Sie Ihre nach Art 6 (1) a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben (notwendig, wenn die Bewerbung im Auswahlprozess Berücksichtigung finden soll) und die Auswahlkommission ohne Beteiligung des Vertreters des privaten Förderers Ihre Bewerbung in die Vorauswahl des Stipendiums aufgenommen hat.
  • gemäß Art 6 (1) b DSGVO, wenn wir für die Durchführung des Kooperationsstipendiums mit dem privaten Förderer eine Beteiligung im Auswahlprozess vereinbart haben,
  • im Fall, dass für die Weitergabe nach Art 6 (1) c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Dauer der Datenspeicherung
Die Daten der nicht für ein Stipendium ausgewählten Bewerber werden nach Abschluss des Auswahlprozesses spätestens jedoch 3 Monate nach Bewerbungsschluss gelöscht, sofern die Bewerber nicht der Aufbewahrung bis zum Ende des in der Ausschreibung genannten Bewilligungszeitraumes des Kooperationsstipendiums für den Fall eines Nachrückverfahrens explizit zugestimmt haben.
Die Daten der Stipendiaten werden mit Abschluss des Stipendiums spätestens jedoch einen Monat nach Ende des in der Ausschreibung genannten Bewilligungszeitraumes des Kooperationsstipendiums gelöscht. Bis einschließlich des fünften Jahres nach Ende des Stipendiums gespeichert bleiben: Name, Vorname, Geburtsdatum und Stipendienprogramm, um bei erneuten Bewerbungen nachvollziehen zu können, ob Sie bereits Stipendiat im Programm waren.

Recht auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung und Datenübertragbarkeit
Der/die Bewerbende hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner/ihrer im Rahmen der Bewerbung gespeicherten personenbezogenen Daten.
Der/die Bewerbende hat das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner/ihrer im Rahmen der Bewerbung gespeicherten personenbezogenen Daten. Im Falle der Löschung oder Sperrung ist eine weitere Berücksichtigung der Bewerbung nicht mehr möglich.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben das Recht auf unentgeltliche Auskunft ihrer im Rahmen des Stipendiums gespeicherten personenbezogenen Daten.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung ihrer im Rahmen des Stipendiums gespeicherten personenbezogenen Daten. Im Falle der Löschung oder Sperrung ist ein weiterer Erhalt des Kooperationsstipendiums nicht mehr möglich.

Recht auf Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde des Landes Baden-Württemberg
Sie haben das Recht sich bei begründetem Verdacht der Verletzung des Datenschutzes oder des unsachgemäßen oder sträflichen Umgangs beim Erheben, Speichern oder Verarbeiten Ihrer Daten an den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg zu wenden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Prof. Dr. Tobias Keber
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
oder:
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Telefon: 07 11/61 55 41-0
Telefax: 07 11/61 55 41-15
E-Mail: poststelle{at}lfd.bwl{dot}de

Homepage: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

Einwilligungserklärung
Mit der Eingabe Ihrer Daten in das Bewerbungsformular sowie in der Annahmeerklärung des Kooperationsstipendiums erklären Sie sich mit der Nutzung Ihrer Daten im Rahmen der Abwicklung des Kooperationsstipendiums einverstanden. Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Angaben von Gründen widerrufen, indem Sie uns unter (Clint Bollmann, clint.bollmann@h-ka.de, 0721 925-2511) über Ihren Widerruf informieren. Im Falle eines Widerrufes werden wir Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich löschen. Die Rücknahme der Einwilligung bedeutet die Beendigung Ihrer Teilnahme am Bewerbungsprozess bzw. die Beendigung des Stipendiums.