Der Personalrat
Der Personalrat ist die Personalvertretung an der Hochschule Karlsruhe. Die rechtliche Grundlage ist das Landespersonalvertretungsgesetz von Baden-Württemberg (LPVG). Vom Personalrat werden die Gruppen der Beamt*innen und Arbeitnehmer*innen vertreten. Davon ausgenommen sind unter anderem Professor*innen, Gastdozent*innen und nebenberuflich beschäftigtes Personal.
Die Mitglieder des Personalrats werden alle fünf Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt. Die Wahlen zur aktuellen Amtsperiode des Personalrats der Hochschule fanden am 2. Juli und 3. Juli 2024 statt und haben folgende Besetzung ergeben: John Christ (2. Vorsitz) für die Gruppe der Beamten sowie für die Gruppe der Arbeitnehmer*innen Tobias Ott (1. Vorsitz), Annette Radke (erweiterter Vorstand), Christian Seitz (erweiterter Vorstand), Jan Kupper, Martin Mandausch, Georg Reinhardt, Heike Borowski, Miriam Semling, Selattin Özcelik und Selma Janssen. Um das gesamte Gremium zu kontaktieren, nutzen Sie bitte die Adresse: personalrat. @h-ka.de

Kontakt
Sekretariat
Isabelle Wesner (Sekretariat)
Tobias Ott (Vorsitz)
John Christ (stellv. Vorsitz)
Tel.: +49 (0)721 925-2856,
-2857
Fax: +49 (0)721 925-2855
info.personalrat
@h-ka.de
Gebäude B | Raum 216
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe
Postanschrift:
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe
Aufgaben
Für die aktuelle Wahlperiode hat sich der Personalrat die folgenden fünf Arbeitssschwerpunkte (Ansprechpersonen zuerst genannt) gegeben:
- New Work | John Christ, Selattin Özcelik, Heike Borowski, Tobias Ott, Selma Janssen
- Chancen und Entwicklung | Heike Borowski, Selattin Özcelik, Miriam Semling, Annette Radke
- Kommunikation und Austausch | Martin Mandausch, Christian Seitz, Miriam Semling, Tobias Ott, Annette Radke, Heike Borowski
- Digitalisierung und Prozesse | Georg Reinhardt, Martin Mandausch, Jan Kupper
- Resilienz und Achtsamkeit | Annette Radke, Miriam Semling, Christian Seitz, Martin Mandausch, Selma Janssen, Jan Kupper
Der Personalrat führt mindestens einmal jährlich eine Personalversammlung mit allen Beschäftigten der Hochschule durch. Flankierend zur Arbeit des Personalrats gibt es zur besonderen Interessenvertretung die Schwerbehindertenvertretung.
Für die Wahrnehmung der Arbeitnehmerrechte hat der Gesetzgeber den Personalräten Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) an die Hand gegeben. Wichtige Aufgaben sind:
- die Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen, der Tarifverträge, der Dienstvereinbarungen und anderer Bestimmungen, die den Beschäftigten Rechte einräumen, zu überwachen sowie
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und weiterzuverfolgen.
Darüber hinaus hat der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen der Dienststelle:
- Einstellungen, Eingruppierung, Versetzung, Umsetzung und Kündigungen
- Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen
- Festlegung der Arbeitsinhalte und des Arbeitsumfanges sowie Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
- Arbeitszeitregelungen
- Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeit
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
- Aufstellung von Urlaubsplänen (Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen den Beteiligten kein Einverständnis erzielt wird)
- Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen
- Änderung des oder Nebenabreden zum Arbeitsvertrag
- Nicht nur vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren oder niedrigeren Vergütung oder Lohngruppe entspricht