Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Logo des Deutschlandstipendiums

Unterstützung für Ihr Studium

Mit dem Deutschlandstipendium unterstützen der Bund, private Förderer und die Hochschule Karlsruhe Ihr Studium. Das Stipendium richtet sich an alle Studierenden in der Regelstudienzeit. Bei der Vergabe ist die Note zentrales Kriterium, aber auch persönliche Umstände und Engagement werden berücksichtigt. Der eigene finanzielle Hintergrund spielt keine Rolle! Das Deutschlandstipendium unterstützt Sie in der Regel für zwei Semester mit monatlich je 300 Euro. 150 Euro zahlen private Förderer, 150 Euro steuert der Bund bei. Die Wiederbewerbung ist möglich. Bei konstanter Leistung ist somit eine Förderung bis zum Ende der Regelstudienzeit möglich.

Neben dem finanziellen Aspekt bietet das Deutschlandstipendium auch eine ideelle Komponente. Vorträge und Workshops ermöglichen im Rahmen des Begleitprogramms den Blick über den Tellerrand und den Ausbau der eigenen Kompetenzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit „Ihrem Förderer" in Kontakt zu kommen und wertvolle Einblicke in die berufliche Praxis zu erlangen. Als Stipendiatin bzw. Stipendiat profitieren Sie vom Know-how der fördernden Unternehmen und Stiftungen und haben zudem die Möglichkeit, sich einzubringen. Dadurch ergeben sich weitere Vorteile z. B. bei der Suche nach Praktika, Abschlussarbeiten oder Werkstudententätigkeit. Als Stipendiatinnen und Stipendiaten steht Ihnen auch der Zugang zum Netzwerk Deutschlandstipendium e.V. offen.

Bewerbung wieder ab dem 01.06.2026 möglich

Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium erfolgt bequem online und steht allen Studierenden sowie Studienanfängerinnen und Studienanfängern offen. Studierende müssen sich bei Stipendienbeginn noch mindestens ein Semester innerhalb der Regelstudienzeit befinden. Außerdem darf keine weitere Förderung erhalten werden, welche monatlich 30 Euro überschreitet (BAföG, Studienkredite und Mobilitätszuschüsse für Praktika und Auslandsaufenthalte, wie z. B. Erasmus+ oder PROMOS sind hiervon ausgenommen).
Die Hochschule Karlsruhe schreibt das Deutschlandstipendium jährlich zum Wintersemester aus. Die nächste Bewerbungsphase läuft vom 01.06. bis zum 31.07.2026. Details finden Sie in der nachstehenden Ausschreibung. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Bewerbungsablauf. Die Entscheidung wer ein Stipendium erhält trifft ein fakultätsübergreifender Auswahlausschuss zu Beginn des Wintersemesters. Basis für die Vergabe ist die Satzung der HKA

Ausschreibung

Deutschlandstipendium - Ausschreibung für das Programmjahr 2026/27

Im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms werden an der Hochschule Karlsruhe (HKA) zum Wintersemester 2026/27 105 Stipendien ausgeschrieben (vorbehaltlich der zum Zeitpunkt der Stipendienvergabe zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel). Damit sollen begabte Studierende gefördert werden, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Die Stipendien in Höhe von monatlich 300 Euro werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus Mitteln privater Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen etc.) finanziert.

Bewerbungsberechtigt sind:

  • alle Studierenden, die im Wintersemester 2026/27 an der HKA immatrikuliert sind und sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden (Ausnahmen sind der Satzung zu entnehmen), sowie
  • Studienbewerber*innen, die zum Wintersemester 2026/27 oder Sommersemester 2027 ein Studium an der HKA aufnehmen möchten.

Bewerbungen von Studierenden, die bereits finanziell gefördert werden (z.B. im Rahmen des Kooperationsstipendiums etc.), können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Stipendien werden auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes der Bundesregierung (StipG) sowie der Satzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien an der HKA vergeben. 

Zentrales Vergabekriterium ist die hervorragende Leistung und Begabung. Diese kann wie folgt nachgewiesen werden:

  • für Studienbewerber*innen durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt;
  • für bereits immatrikulierte Studierende der Durchschnitt der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (Durchschnittsnote) sowie die bisher erzielten ECTS-Punkte. Das Verhältnis der erreichten ECTS-Punkte zu den laut jeweils geltender Studien- und Prüfungsordnung zum jeweiligen Studiensemester zu erreichenden ECTS-Punkten wird mit der errechneten Durchschnittsnote multipliziert,
  • für Studierende eines Master-Studiengangs mit beginnendem ersten Semester auch durch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerberin oder des Bewerbers werden als Hilfskriterien berücksichtigt:

  1. ein unvergütetes und zum Zeitpunkt der Bewerbung laufendes gesellschaftliches und/oder Hochschul-Engagement, wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen,

  2. durchgeführte studienbezogene Praktika von mindestens 12 Wochen Dauer, vorangegangene Berufstätigkeiten sowie im laufenden Studienjahr erreichte Erfolge, erhaltene Auszeichnungen und/oder Preise

  3. persönliche und familiäre Umstände, wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Je angerechnetem Hilfskriterium erhalten die Bewerbenden 1 Punkt. Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger werden mit 2 Punkten gewertet. Maximal können 5 Punkte vergeben werden. Jeder erhaltene Punkt entspricht 0,1 Notenpunkten. Die Hilfskriterien können so die Durchschnittsnote der Bewerbenden um maximal 0,5 Notenpunkte anheben.

Bewerbungen sind ab dem 01.06.2026 möglich. Bewerbungsschluss ist der 31.07.2026.

Die Stipendien werden in der Regel für 12 Kalendermonate, beginnend zum Wintersemester vergeben. Eine erneute Bewerbung ist möglich solange die Bewerbungsvoraussetzungen gegeben sind. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Die Auszahlung des Stipendiums setzt voraus, dass der Stipendiat oder die Stipendiatin an der HKA immatrikuliert ist. Wechselt der Studierende während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt, sofern kein Fachrichtungswechsel vorgenommen wird.

Die Auszahlung des Stipendiums wird auch während eines Auslandsemesters (Studiensemester, Praxissemester oder Abschlussarbeit) gezahlt.

Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet.

Eine Förderung durch das Deutschlandstipendium ist ausgeschlossen, wenn der Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des StipG vom 21. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung erhält. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.

Für die Durchführung des Bewerbungsprozesses und der Stipendienabwicklung gilt die Datenschutzerklärung Deutschlandstipendium - HKA. Es gelten zudem die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.

Die 105 zu vergebenen Stipendien für das Programmjahr 2026/27 verteilen sich bei ausreichender Verfügbarkeit privater Mittel entsprechend der Studierendenzahlen wie folgt auf die Studienrichtungen an der HKA:

AB - Fakultät für Architektur und Bauwesen - 19 Stipendien

  • ARTB/ARTM - 5 Stipendien
  • BIWB/BIWM - 6 Stipendien
  • BITB/BITM - 1 Stipendium
  • BMBB/BMNM - 5 Stipendien
  • ISEB/UIWB - 2 Stipendien

EIT - Fakultät für Elektro- und Informationstechnik - 9 Stipendien

  • EEIB - 1 Stipendium
  • EITB/EITM - 5 Stipendien
  • KIIB - 1 Stipendium
  • QUCB - 1 Stipendium
  • SSTM - 1 Stipendium

IWI - Fakultät für Informatik und Wirtschaftsinformatik - 24 Stipendien

  • DSCB - 3 Stipendium
  • INFB/INFM - 8 Stipendien
  • IIBB - 2 Stipendien
  • MKIB/MINB - 3 Stipendien
  • WIIB/WIIM - 8 Stipendien

IMM - Fakultät für Informationsmanagement und Medien - 12 Stipendien

  • INDB - 2 Stipendien
  • GUNB - 1 Stipendium
  • UGIB/GMCM - 1 Stipendium
  • KMMB/KMMM - 6 Stipendien
  • VSMB/MOMM/VSMM - 2 Stipendien

MMT - Fakultät für Maschinenbau und Mechatronik - 16 Stipendien

  • FZTB/AAEB/ASEM - 3 Stipendien
  • GTMB - 1 Stipendium
  • MABB/MABM - 6 Stipendien
  • MECB/MECM - 4 Stipendien
  • MMSM - 1 Stipendium
  • RKIM - 1 Stipendium

W - Fakultät für Wirtschaftswissenschaften - 25 Stipendien

  • BWLB/IMTB/IMTM - 12 Stipendien
  • TEEM - 1 Stipendium
  • TRIM - 1 Stipendium
  • WINB/WINM - 11 Stipendien

Hinweise zum Bewerbungsablauf

Um sich für das Deutschlandstipendium zu bewerben, füllen Sie zunächst   das Online-Bewerbungsformular  aus und klicken auf Absenden. Nun wird ein Bewerbungsaccount für Sie generiert. Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit der Absenderadresse noreply@sop.co.at, in welcher Sie aufgefordert werden, den angelegten Account zu vervollständigen. Überprüfen Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner, falls Sie die E-Mail nicht erhalten. Denken Sie bitte daran, bei der Vervollständigung des Accounts den selbst gewählten Benutzernamen sowie das dazu gehörige Passwort zu notieren, damit Sie sich wieder im System einloggen können. Anschließend können Sie die einzelnen Bewerbungsschritte in aller Ruhe nacheinander absolvieren.

Alle Bewerbenden, die sich bereits im Vorjahr für ein Deutschlandstipendium beworben und KEIN Deutschlandstipendium erhalten haben, legen bitte eine neue Bewerbung an. Bitte aktualisieren Sie nicht die alte Bewerbung aus dem Vorjahr. 

Sobald der Account für Ihre Bewerbung eingerichtet und durch Sie vervollständigt wurde, sind folgende Dokumente eingescannt hochzuladen:

  1. ein tabellarischer Lebenslauf - Beratungsangebot Lebenslauf und Anschreiben mit Mustervorlage
  2. ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens zwei Seiten (darin sollten Sie darlegen, warum Sie mit einem Deutschlandstipendium gefördert werden sollten, wo Ihre Studienschwerpunkte und beruflichen Interessen liegen ggf. mit Angaben zu Ihrem geplanten oder bereits absolvierten praktischen Studiensemester, welche Zukunftspläne Sie haben, welches fördernde Unternehmen Sie sich wünschen würden sowie, falls zutreffend, auf die in der Ausschreibung aufgeführten Hilfskriterien eingehen)
  3. das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem)
  4. die Immatrikulationsbescheinigung
  5. ein aktuelles Notenblatt mit allen Studienleistungen. Sollten Sie als Bachelor-Erstsemester noch keine Noten haben, laden Sie bitte ein leeres Notenblatt hoch und fügen Sie als Master-Erstsemester das Zeugnis des letzten Abschlusses bei. Wir lassen Anfang September durch das RZ Ihre aktuelle Durchschnittsnote berechnen. Prüfungen des Sommersemesters werden also in der Regel berücksichtigt.
  6. ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium an der HKA berechtigt
  7. ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang
  8. sofern in der Bewerbung angegeben: aktuelle Nachweise für die Hilfskriterien. Fassen Sie alle Nachweise in einem PDF zusammen und nutzen Sie zum Upload den Punkt "Sonstige Dokumente hochladen". Ohne Nachweise kann keine Anrechnung erfolgen. Hinweise zu den Hilfskriterien finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

Die Anlagen sind in der Regel online als PDF hochzuladen.

Sie starten im Wintersemester Ihren Master bei uns, haben aber noch keine Bachelornote? Die Situation kennen wir. In der Regel besteht bis Anfang Semester die Möglichkeit die Bachelornote nachzureichen (Zeugnis oder Notenblatt mit Aufführung der Bachelor(gesamt)note). Ansonsten nutzen wir für die Auswahl die Noten aus dem Notenblatt.

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache erforderlich. Ist die elektronische Antragstellung bzw. das Einscannen und Hochladen der Anlagen nicht möglich, kann die Bewerbung ausnahmsweise schriftlich erfolgen bzw. können die Anlagen in Papierform eingereicht werden.

Wenn Sie alle Dokumente hochgeladen haben, speichern Sie das Bewerbungsformular ab. Unterschreiben Sie es oder fügen Sie ihre digitale Unterschrift in das PDF ein. Senden Sie den Scan oder das digital unterschriebene PDF per Mail an

katja.ehlertspam prevention@h-ka.de

Alternativ können Sie es auch per Post senden an:

Hochschule Karlsruhe
Center of Competence
Katja Ehlert
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe

Sie können das Formular auch persönlich in Raum F303 abgeben. Bewerbungsschluss ist der 31.07.2026. Es zählt der Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung bzw. der Poststempel bei postalischem Versand. Ende September wählt ein fakultätsübergreifender Ausschuss der Hochschule die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus. Sie erfahren Mitte Oktober, ob Sie ein Stipendium erhalten oder nicht.

Für alle Bewerbenden sowie Stipendiatinnen und Stipendiaten gelten die Datenschutzerklärung (PDF) und die Allgemeinen Geschäftstsbedingungen (PDF).

Hilfskriterien

HilfskriteriumBeschreibung/ErläuterungNachweisPunkte pro nachgewiesenem Hilfskriterium
gesellschaftliches und/oder Hochschul-Engagement
  • ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
  • unvergütet
  • erhebliches zeitliches Engagement
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung laufend
  • schriftlicher Nachweis der Fachschaften, Hochschuleinrichtungen, Verbände, Vereine etc.
  • Nachweis nicht älter als sechs Monate
1
studienbezogene Praktika
  • mindestens 12 Wochen Dauer
  • erkennbarer Bezug zum Studienfach
  • keine Anerkennung mit ECTS erfolgt
  • Praktikumszeugnis
1
vorangegangene Berufstätigkeiten
  • mindestens 12 Monate vor Studienbeginn
  • Ausbildungszeiten zählen nicht
  • Arbeitszeugnis
1
studienbezogene Auszeichnungen/ Preise/ Erfolge
  • Förderpreis
  • Ausbildungspreis
  • Preise für studienbezogene Leistungen
  • leistungsbezogene Stipendien

     

  • Bescheinigung, Zertifikat, Urkunde o.ä
  • nicht älter als 12 Monate
  • aus dem laufenden Studienjahr
1
Krankheiten und Behinderungen
  • chronische Erkrankungen
  • Behinderung
  • ärztliches Attest
  • Schwerbehindertenausweis
2
Betreuung von eigenen Kindern 
  • Geburtsurkunde,
  • sonstiger Nachweis über Elternschaft
2
Pflege von nahen Angehörigen
  • Pflege Angehöriger 1. Grades (eigene Kinder, Eltern) oder im Haushalt lebender Angehöriger (bspw. Geschwister, Großeltern)
  • erheblicher zeitlicher Aufwand
  • Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der zu pflegenden Person (Bescheid des MDK) ODER wenn kein Pflegegrad Bestätigung der Pflegebedürftigkeit der Person durch einen Arzt oder Gutachten

    UND

  • Nachweis der Pflegekasse über die Benennung als Pflegeperson ODER schriftliche Selbstauskunft der zu pflegenden Person, dass sie durch den Bewerber gepflegt wird/wurde
2
Erwerbstätigkeit
  • Mitarbeit im familiären Betrieb
  • studienbegleitende Erwerbstätigkeit
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung laufend
  • erheblicher zeitlicher Aufwand (mind. 30 Stunden pro Monat)
  • Nachweis gibt Auskunft über Tätigkeit, Zeitraum und zeitlichen Aufwand
  • Nachweis nicht älter als 6 Monate
1
Familiäre Herkunft
  • Bildungsherkunft (Erstakademiker)
  • Waisenstatus
  • schriftliche Selbstauskunft der Eltern zum höchsten Bildungsabschluss
  • Bescheinigung über einen bestehenden Waisenstatus
1
Migrationshintergrund
  • ehemalige oder aktuelle ausländischer Staatsangehörigkeit (internationale Studierende sind von diesem Kriterium ausgenommen)
  • ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern
  • bei ehemaliger oder aktueller ausländischer Staatsangehörigkeit der Bewerbenden der Pass/ Personalausweis und/oder die Geburtsurkunde
  • bei ausländischer Staatsangehörigkeit der Eltern: Pass/ Visum/ Personalausweis des Elternteils, alternativ: schriftliche Selbstauskunft der Eltern
1
Flucht
  • Studierende, die gezwungen waren, ihr Heimatland zu verlassen, um ihr Leben und/oder ihre Freiheit vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder existenzieller Not zu retten
  • Nachweis über den Geflüchtetenstatus
1

Kontakt

Center of Competence
Deutschlandstipendium
Katja Ehlert

Tel.: +49 (0)721 925-2526
Fax: +49 (0)721 925-2520
deutschlandstipendiumspam prevention@h-ka.de

Sprechzeiten:
Mo.-Fr. nach Vereinbarung

Geb. F, Raum 303
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe