Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Logo des Deutschlandstipendiums

Unterstützung für Ihr Studium

Mit dem Deutschlandstipendium unterstützen der Bund, private Förderer und die Hochschule Karlsruhe Ihr Studium. Das Stipendium richtet sich an alle Studierenden in der Regelstudienzeit. Bei der Vergabe ist die Note zentrales Kriterium, aber auch persönliche Umstände und Engagement werden berücksichtigt. Der eigene finanzielle Hintergrund spielt keine Rolle! Das Deutschlandstipendium unterstützt Sie in der Regel für zwei Semester mit monatlich je 300 Euro. 150 Euro zahlen private Förderer, 150 Euro steuert der Bund bei. Die Wiederbewerbung ist möglich. Bei konstanter Leistung ist somit eine Förderung bis zum Ende der Regelstudienzeit möglich.

Neben dem finanziellen Aspekt bietet das Deutschlandstipendium auch eine ideelle Komponente. Vorträge und Workshops ermöglichen im Rahmen des Begleitprogramms den Blick über den Tellerrand und den Ausbau der eigenen Kompetenzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit „Ihrem Förderer" in Kontakt zu kommen und wertvolle Einblicke in die berufliche Praxis zu erlangen. Als Stipendiatin bzw. Stipendiat profitieren Sie vom Know-how der fördernden Unternehmen und Stiftungen und haben zudem die Möglichkeit, sich einzubringen. Dadurch ergeben sich weitere Vorteile z. B. bei der Suche nach Praktika, Abschlussarbeiten oder Werkstudententätigkeit. Als Stipendiatinnen und Stipendiaten steht Ihnen auch der Zugang zum Netzwerk Deutschlandstipendium e.V. offen.

Bewerbungen wieder im Sommersemester 2026 möglich

Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium erfolgt bequem online und steht allen Studierenden sowie Studienanfängerinnen und Studienanfängern offen. Studierende müssen sich bei Stipendienbeginn noch min. ein Semester innerhalb der Regelstudienzeit befinden. Außerdem darf keine weitere Förderung erhalten werden, welche monatlich 30 Euro überschreitet (BAföG, Studienkredite und Mobilitätszuschüsse für Praktika und Auslandsaufenthalte sind hiervon ausgenommen). Die nächste Bewerbungsphase läuft voraussichtlich im Mai/Juni 2026.

Ausschreibung

Deutschlandstipendium - Ausschreibung für das Programmjahr 2025/26

Im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms werden an der Hochschule Karlsruhe (HKA) zum Wintersemester 2025/26 103 Stipendien ausgeschrieben (vorbehaltlich der zum Zeitpunkt der Stipendienvergabe zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel). Damit sollen begabte Studierende gefördert werden, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben. Die Stipendien in Höhe von monatlich 300 Euro werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und aus Mitteln privater Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen etc.) finanziert.

Bewerbungsberechtigt sind:

  • alle Studierenden, die im Wintersemester 2025/26 an der HKA immatrikuliert sind und sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden (Ausnahmen sind der Satzung zu entnehmen), sowie
  • Studienbewerber*innen, die zum Wintersemester 2025/26 oder Sommersemester 2026 ein Studium an der HKA aufnehmen möchten.

Bewerbungen von Studierenden, die bereits finanziell gefördert werden (z.B. im Rahmen des Kooperationsstipendiums etc.), können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Stipendien werden auf der Grundlage des Stipendienprogramm-Gesetzes der Bundesregierung (StipG) sowie der Satzung für die Vergabe von Deutschlandstipendien an der HKA vergeben. 

Zentrales Vergabekriterium ist die hervorragende Leistung und Begabung. Diese kann wie folgt nachgewiesen werden:

  • für Studienbewerber*innen durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten oder die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt;
  • für bereits immatrikulierte Studierende der Durchschnitt der bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (Durchschnittsnote) sowie die bisher erzielten ECTS-Punkte. Das Verhältnis der erreichten ECTS-Punkte zu den laut jeweils geltender Studien- und Prüfungsordnung zum jeweiligen Studiensemester zu erreichenden ECTS-Punkten wird mit der errechneten Durchschnittsnote multipliziert,
  • für Studierende eines Master-Studiengangs mit beginnendem ersten Semester auch durch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potenzials der Bewerberin oder des Bewerbers werden als Hilfskriterien berücksichtigt:

  1. ein unvergütetes und zum Zeitpunkt der Bewerbung laufendes gesellschaftliches und/oder Hochschul-Engagement, wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen,

  2. durchgeführte studienbezogene Praktika von mindestens 12 Wochen Dauer, vorangegangene Berufstätigkeiten sowie im laufenden Studienjahr erreichte Erfolge, erhaltene Auszeichnungen und/oder Preise

  3. persönliche und familiäre Umstände, wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Je angerechnetem Hilfskriterium erhalten die Bewerbenden 1 Punkt. Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger werden mit 2 Punkten gewertet. Maximal können 5 Punkte vergeben werden. Jeder erhaltene Punkt entspricht 0,1 Notenpunkten. Die Hilfskriterien können so die Durchschnittsnote der Bewerbenden um maximal 0,5 Notenpunkte anheben.

Bewerbungen sind ab dem 01.05.2025 möglich. Bewerbungsschluss ist der 30.06.2025.

Das Online-Bewerbungsportal finden Sie hier.

Die Stipendien werden in der Regel für 12 Kalendermonate, beginnend zum Wintersemester vergeben. Eine erneute Bewerbung ist möglich solange die Bewerbungsvoraussetzungen gegeben sind. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Die Auszahlung des Stipendiums setzt voraus, dass der Stipendiat oder die Stipendiatin an der HKA immatrikuliert ist. Wechselt der Studierende während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt, sofern kein Fachrichtungswechsel vorgenommen wird.

Die Auszahlung des Stipendiums wird auch während eines Auslandsemesters (Studiensemester, Praxissemester oder Abschlussarbeit) gezahlt.

Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet.

Eine Förderung durch das Deutschlandstipendium ist ausgeschlossen, wenn der Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des StipG vom 21. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung erhält. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen finden im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.

Für die Durchführung des Bewerbungsprozesses und der Stipendienabwicklung gilt die Datenschutzerklärung Deutschlandstipendium - HKA. Es gelten zudem die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.

Die 103 zu vergebenen Stipendien für das Programmjahr 2025/26 verteilen sich bei ausreichender Verfügbarkeit privater Mittel entsprechend der Studierendenzahlen wie folgt auf die Studienrichtungen an der HKA:

AB - Fakultät für Architektur und Bauwesen - 19 Stipendien

  • ARTB/ARTM - 5 Stipendien
  • BIWB/BIWM - 6 Stipendien
  • BITB/BITM - 1 Stipendium
  • BMBB/BMNM - 5 Stipendien
  • ISEB/UIWB - 2 Stipendien

EIT - Fakultät für Elektro- und Informationstechnik - 9 Stipendien

  • EEIB - 1 Stipendium
  • EITB/EITM - 6 Stipendien
  • KIIB - 1 Stipendium
  • SSTM - 1 Stipendium

IWI - Fakultät für Informatik und Wirtschaftsinformatik - 24 Stipendien

  • DSCB - 3 Stipendium
  • INFB/INFM - 8 Stipendien
  • IIBB - 2 Stipendien
  • MKIB/MINB - 3 Stipendien
  • WIIB/WIIM - 8 Stipendien

IMM - Fakultät für Informationsmanagement und Medien - 11 Stipendien

  • INDB - 1 Stipendium
  • GUNB - 1 Stipendium
  • GIMB/UGIB/GMCM - 1 Stipendium
  • KMMB/KMMM - 5 Stipendien
  • VSMB/MOMM/VSMM - 3 Stipendien

MMT - Fakultät für Maschinenbau und Mechatronik - 19 Stipendien

  • FZTB/EMFM/ASEM - 4 Stipendien
  • GTMB - 1 Stipendium
  • MABB/MABM - 7 Stipendien
  • MECB/MECM - 5 Stipendien
  • MMSM - 1 Stipendium
  • RKIM - 1 Stipendium

W - Fakultät für Wirtschaftswissenschaften - 21 Stipendien

  • IMTB/IMTM - 11 Stipendien
  • TRIM - 1 Stipendium
  • TEEM - 1 Stipendium
  • WINB/WINM - 8 Stipendien

Kontakt

Center of Competence
Deutschlandstipendium
Katja Ehlert

Tel.: +49 (0)721 925-2526
Fax: +49 (0)721 925-2520
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