Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences

Mit dem Programm Erasmus+ fördert die Europäische Union nicht nur die internationale akademische Mobilität von Studierenden, sondern auch die des Hochschulpersonals. Zu unterscheiden sind dabei Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, für die ausschließlich das Lehrpersonal in Frage kommt, von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die von allen Hochschulangehörigen, einschließlich des Lehrpersonals, wahrgenommen werden können.

Die finanzielle Förderung dieser Mobilitäten erfolgt aus dem Erasmus-Budget der Hochschule.

Gastdozenturen

Wer kann sich bewerben?

Die Förderlinie richtet sich an Professor(inn)en und Dozent(inn)en mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule, an wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen sowie an Doktoranden und Doktorandinnen, die in der Lehre tätig sind. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gastdozenturen an Partnerhochschulen der HKA in Europa. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Die Geförderten erhalten …

  • finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt
  • ggf. Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung
     

Dauer der Förderung

Lehraufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (sieben Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Werden Lehrtätigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.

Fort- und Weiterbildung

Wer kann sich bewerben?

Das Programm steht allen Beschäftigen der Hochschule offen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Hospitationen, Job-Shadowing-Maßnahmen, Studienbesuche, die Mitwirkung an der Curricula-Entwicklung (Dozenten), die Teilnahme an Workshops und Seminaren, die Teilnahme an Sprachkursen etc. an Partnerhochschulen der HKA in Europa. Oft werden förderfähige Maßnahmen im Rahmen von „International Staff Weeks“ angeboten.

Die Geförderten erhalten …

  • finanzielle Zuschüsse für ihren Auslandsaufenthalt
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • ggf. Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung


Dauer der Förderung

Auslandsaufenthalte dauern zwischen mindestens 2 Tagen für Programmländer bzw. 5 Tagen für Partnerländer und 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten). 

Übersicht: Förderbeträge für Personalmobilität zu Unterrichts- und Lehrzwecken sowie Fort- und Weiterbildung

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Förderung für Hochschulpersonal des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) als der Nationalen Agentur für die EU-Hochschulzusammenarbeit.

Ob Sie sich für eine Gastdozentur interessieren oder für eine Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, das International Office der HKA berät Sie gerne zu den Möglichkeiten einer Förderung durch das Programm Erasmus+. Unter Umständen ist auch eine Gastdozentur oder eine Fort- oder Weiterbildung an einer Hochschule möglich, mit der aktuell noch kein Erasmus-Abkommen besteht. Ihre Ansprechpartner im International Office sind Dr. Joachim Lembach für allgemeine Fragen und zu Ihrer Unterstützung bei der Anbahnung von Kontakten zu möglichen Gasthochschulen und Hannes Schwarz für eine Beratung zu den Details der Förderung und für deren administrative Abwicklung.