Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Studienfinanzierung

Information zur Energiepreispauschale für Studierende der HKA

Aufgrund der gestiegenen Energiekosten können Studierende, die am 01.12.2022 an der HKA eingeschrieben waren und zu diesem Zeitpunkt ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder ihren 1. Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten, zur Entlastung eine Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Die Antragstellung zur Auszahlung wird bundesweit ab Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich sein. Studierende benötigen hierfür einen Zugangscode der Hochschule und ein BundID-Konto als sicheren Nachweis Ihrer Identität. Die Einmalzahlung von 200 Euro ist steuerfrei und wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet. Das Wichtigste zur Antragstellung bietet das Online-Portal EinmalZahlung200

Wer ist anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt nach dem EPPSG (Studierenden-Energiepreispauschalgesetz) sind

  • alle Studierenden, die zum Stichtag des 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren. Weitere Voraussetzung ist das Vorliegen eines Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland zum genannten Stichtag.
  • Anspruch auf die Einmalzahlung haben auch diejenigen, die im September 2022 als Arbeitnehmer*in bereits eine Energiepauschale erhalten haben.
  • Ebenso Anspruch haben auch BAföG-Empfänger*innen, an die vor kurzem andere Pauschalen ausgezahlt wurden.
  • Der Anspruch auf die Einmalzahlung ist vererbbar, wenn die anspruchsberechtigte Person nach dem 01.12.2022 verstorben ist. Um den Anspruch geltend zu machen, muss der Erbe/die Erbengemeinschaft der Hochschule den Erbschein vorlegen.

Wie beantrage ich das Energiegeld?

Allen immatrikulierten Studierenden der HKA wird der individuelle Zugangscode und eine notwendige PIN im CMS der HKA zum Download bereitgestellt. Nach der Anmeldung mit der Hochschulbenutzererkennung auf https://hisinone.extern-h-ka.de sind Zugangscode und PIN in einem neuen Portlet direkt auf der Startseite zu finden. Ehemalige Studierenden, die bis 14.03.2023 exmatrikuliert wurden, erhalten die individuellen Zugangscodes und die notwendigen PINs per Brief. Die Briefe wurden am 15.03.2023 zugesandt. Viele Briefe konnten nicht zugestellt werden und kamen an die H KA zurück. Daher bitten wir die Absolvent*innen um Mitteilung der neuen Postanschrift an claus_dieter.harlacherspam prevention@h-ka.de, damit wir die Briefe erneut, an die richtige Adresse zusenden können.

Wer ist für die Durchführung verantwortlich?

Die Durchführung des EPPSG obliegt den Ländern. Mit dem Ziel einer möglichst unbürokratischen und zügigen Auszahlung tragen Bund und Länder gemeinsam dafür Sorge, dass die Berechtigten im Rahmen einer bundesweit zentral bereitgestellten Online-Plattform ihren Antrag auf die Einmalzahlung stellen können und es dann im Rahmen dieser IT-gestützten Anwendung auch zur Auszahlung der 200 Euro kommt.

Zuständige Stelle für die Durchführung an den Hochschulen im Land Baden-Württemberg ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK).

Antragstellung mit Zugangscode + BundID (hohes Vertrauensniveau + schnell)

Antragsportal: antrag.einmalzahlung200.de

Für die Anmeldung im Antragsportal benötigt die berechtigte Person zusätzlich ein BundID-Konto, dass sie sich vorab einrichten muss.

Die Antragstellung mit hohem Vertrauensniveau erfolgt mittels Zugangscode + BundID (die Authentifizierung erfolgt hier mit der Online-Ausweis-Funktion, der Europäischen eID oder mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat - für die Antragsstellenden die schnellste Variante)

Die Nutzung der schnellen Variante durch die Antragsstellenden hat zur Folge, dass diese mit dem durch die HKA bereitgestellten Zugangscode und der BundID mit hohem Vertrauensniveau alle Zugangsdaten haben, um den Antrag vollständig stellen zu können.

Dieses Verfahren für die Beantragung ist deshalb sicherer in der Anwendung, weil der zweite Faktor für die Authentifizierung (eID oder ELSTER-Zertifikat) aus einer anderen Quelle stammt als der Zugangscode als erster Authentifizierungsfaktor.

Antragstellung mit Zugangscode + PIN + BundID (niedriges Vertrauensniveau + langsamer)

Antragsportal: antrag.einmalzahlung200.de

Für die Anmeldung im Antragsportal benötigt die berechtigte Person zusätzlich ein BundID-Konto, dass sie sich vorab einrichten muss.

Die Antragstellung mit niedrigem Vertrauensniveau erfolgt mittels Zugangscode + PIN + BundID (Registrierung mit Benutzername, Passwort und E-Mail-Adresse - für die Antragsstellenden die langsamere Variante)

Die Nutzung der langsameren Variante durch die Antragsstellenden hat zur Folge, dass diese neben dem durch die Ausbildungsstätte bereitgestellten Zugangscode und der BundID mit niedrigem Vertrauensniveau noch einen PIN von der Ausbildungsstätte erhalten müssen, um alle Zugangsdaten zu haben, die eine vollständige Antragstellung ermöglichen.

Dieses Verfahren für die Beantragung ist deshalb weniger vertrauenswürdig in der Anwendung, weil der zweite Faktor für die Authentifizierung (PIN) aus der gleichen Quelle stammt wie der Zugangscode als erster Authentifizierungsfaktor.