Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences

Sandra bemerkt schon nach wenigen Wochen an der Hochschule, dass ihr das Studium überhaupt nicht liegt. Sie überlegt, ob studieren überhaupt das richtige für sie ist. Was sind die Alternativen? Studium oder doch lieber Ausbildung?

Florian dagegen studiert schon vier Semester – und das ziemlich erfolgreich, doch immer wieder zweifelt er an seiner Studienentscheidung. Macht es ihm wirklich Spaß? Ist es das, was er den Rest seines Lebens machen möchte. Bisher hat er immer alles durchgezogen, was er angefangen hat, deswegen kommt Abbrechen nicht in Frage – oder doch? Durchziehen oder Fachwechsel?

Kathrin, seine Freundin, studiert im selben Studiengang. Ihr macht das Studium eigentlich Spaß, wenn da nicht diese eine Prüfung wäre… . Gerade hat sie den Drittversuch geschrieben, das Ergebnis ist eine 4,3. Damit kann sie zwar eine mündliche Ergänzungsprüfung machen, doch wenn sie diese nicht schafft, ist das Studium vorbei: Prüfungsanspruch verloren. Was dann?

Auch Jan studiert an der Hochschule. Er lebt alleine bei seinem Vater. Dieser hatte kürzlich einen schweren Schlaganfall, nun muss Jan alles organisatorische anpacken, die Reha-Maßnahme beantragen, den Arbeitgeber seines Vaters auf dem Laufenden halten – und sich natürlich um seinen Vater im Krankenhaus kümmern. Da bleibt so gut wie keine Zeit mehr fürs Studium. Dabei stehen ausgerechnet dieses Semester so viele wichtige Klausuren an – und nächstes Semester wollte er doch eigentlich ins Praxissemester bei Porsche starten, der Platz war ihm schon sicher. Wie geht es nun weiter? Urlaubssemester?

Informationen rund um die Beurlaubung

Wie kann ich mich beurlauben lassen?
Sie können während Ihres Studiums einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Der Antrag wird in der Regel online im Campusmanagementsystem der HKA gestellt. Alle Nachweise für die Begründung der Beurlaubung (eigene schriftliche Begründung, Attest, Praktikumsnachweis etc.) werden ebenfalls online eingereicht. Angehörige, die ausnahmsweise und im Notfall den Antrag stellen wollen, wenden sich bitte direkt an das Studierendenbüro (Kontakt s. u.).

Welche Gründe für eine Beurlaubung gibt es?
Gründe für eine Beurlaubung können sein:

  • Auslandsstudium
  • Krankheit
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Unterstützung pflegebedürftiger Verwandte
  • Schwangerschaft
  • Verbüßen einer Freiheitsstrafe
  • Aufnahme einer dem Studienziel dienenden praktischen Tätigkeit
  • Todesfall in der Familie
  • Pflege eines Familienangehörigen
  • sonstige wichtige Gründe


Was ist bei der Beurlaubung zu beachten?

  • Die Beurlaubung wird in der Regel für maximal zwei Semester ausgesprochen.
  • Urlaubssemester werden bei der Ermittlung der Studienzeit (Grundstudienzeit/Höchststudienzeit) nicht angerechnet.
  • Der Grund für die Beurlaubung ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
  • Der Urlaubsantrag muss vor dem Vorlesungsanfang des zu beurlaubenden Semester eingereicht werden.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann auch bis einen Monat vor Beginn der Prüfungszeit ein Urlaubsantrag eingereicht werden.

Sollten Sie BAföG beziehen, so beachten Sie bitte folgendes:

Während einer Beurlaubung besteht kein Anspruch auf eine Förderung mit BAföG (Ausnahme: Beurlaubung wegen eines Auslandssemesters). Sie sind verpflichtet, das BAföG-Amt über Ihre Beurlaubung zu informieren. Sollten Sie während des Semesters beurlaubt werden, so müssen die im laufenden Semester bereits erbrachten Monatsraten unmittelbar zurückgezahlt werden.

Bei weiteren Fragen zum Urlaubssemester wenden Sie sich bitte gerne an Herrn Harlacher (Gebäude R, Zimmer 10, E-Mail: studieninfo@h-ka.de, Telefon: +49 0721 925-1070).

 

 

Wer das Studium vorzeitig abbrechen möchte, über einen Fach- oder Hochschulwechsel nachdenkt, sich über die Alternativen in Studium und Beruf erkundigen will oder eine Studienunterbrechung wegen persönlicher Probleme in Betracht zieht, der ist bei der Zentralen Studienberatung genau richtig.

Wir unterstützen Sie in Ihrer jeweiligen Situation, in dem wir Ihnen in Beratungsgesprächen Hilfen zur Selbsthilfe geben, mit Ihnen Konzepte für die nächsten Schritte erarbeiten und veranschaulichen, worauf Sie achten müssen und wer Ihre weiteren Ansprechpartner zur Klärung offener Fragen sind. Fragen zur Anrechnung bisheriger Studienleistungen kann Ihnen beispielsweise die studienfachliche Beratung des jeweiligen Studiengangs beantworten.

Die Zentrale Studienberatung der Hochschule Karlsruhe ist auch Mitglied des Netzwerks Karlsruher Weg. Hier haben sich verschiedene Karlsruher Bildungs- und bildungsnahe Organisationen zusammengeschlossen, um gemeinsam ihre Beratungsangebote für Studium und Beruf vorzustellen. So können wir Sie je nach Fragestellung auch einmal unkompliziert weitervermitteln.

Kontakt

Zentrale Studienberatung

studienberatungspam prevention@h-ka.de

Sprechzeiten:
Mo.–Do. 08:00–16:30 Uhr
Fr. 08:00–14:30 Uhr

Geb. B, Raum 211-214
Moltkestraße 30
76133 Karlsruhe