Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Stapel von Euromünzen, im Hintergrund Euro-Banknoten

Mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert die Baden-Württemberg Stiftung den internationalen Austausch von besonders qualifizierten jungen Menschen.

Die Stipendien kommen gleichermaßen Studierenden aus Baden-Württemberg und aus dem Ausland zugute. Das BW-STIPENDIUM zielt dabei nicht nur auf die individuelle Förderung von Einzelpersonen, sondern auch auf die Festigung der Beziehungen und der Zusammenarbeit der in- und ausländischen Hochschulen für weitergehende Kooperation. Studierende der Hochschule Karlsruhe können sich daher nur dann für ein BW-STIPENDIUM bewerben, wenn sie an einer HKA-Partnerhochschule im Rahmen einer Austauschvereinbarung studieren werden. Aufenthalte im Rahmen des Erasmus-Programms können damit nicht gefördert werden.

Auswahlkriterien und Verfahrenshinweise

In den Leitlinien der Baden-Württemberg Stiftung zum BW-STIPENDIUM heißt es:

„Ein Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs ist die Bindung der Stipendiatinnen und Stipendiaten an das Land Baden-Württemberg. Die Baden-Württemberg Stiftung baut das weltweite Netzwerk der Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Alumni kontinuierlich aus. Dabei wird sie von den Regional Chapters und dem ‚Verein der Stipendiaten und Freunde des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs‘ unterstützt.“

Bitte nehmen Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben Stellung dazu, wie Sie die Stiftung in diesem Anliegen unterstützen und damit zum Ausbau des weltweiten Stipendiatennetzwerks beitragen wollen.

Bewerben können sich ausschließlich Studierende, die an einer Partnerhochschule der Hochschule Karlsruhe im Rahmen einer Austauschvereinbarung – also ohne Studiengebühren bezahlen zu müssen – studieren werden. Studiensemester an Erasmus-Partnerhochschulen der Hochschule Karlsruhe können nicht gefördert werden.

Gefördert werden nur vollwertige, anrechnungsfähige Studiensemester im Ausland. Bitte legen Sie deshalb im Learning Agreement dar, welche Fächer angerechnet werden sollen.

Bewerben können sich nur fachlich gute bis sehr gute Studierende, die darüber hinaus ein gewisses Maß an sozialem Engagement und interkultureller Kompetenz aufweisen. Bei der Beurteilung durch die Auswahlkommission spielen diese Komponenten eine gleichgewichtige Rolle.

Im Rahmen der Auswahl zum Stipendium werden Studiensemester im Rahmen von strukturierten Programmen, insbesondere von Doppel- oder Mehrfachabschlussprogrammen, bevorzugt berücksichtigt. Die Auswahlkommission ist bestrebt, Bewerber aller Fakultäten zu berücksichtigen, wobei die Auswahl auch proportional zur „past performance“ der einzelnen Fakultäten bzw. Studiengänge hinsichtlich ihrer „outgoing mobility“ erfolgt. Bei der Auswahl werden im Einzelfall auch alternative Fördermöglichkeiten – wie zum Beispiel PROMOS – berücksichtigt; eine Akkumulierung von Stipendien wird nicht unterstützt. Ferner erfolgt die Auswahl unter den Gesichtspunkten Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit (Berücksichtigung ausländischer Studierender und schwerbehinderter Studierender im Sinne des Schwerbehindertengesetzes).

Bewerbung

Studierende von ausländischen Partnerhochschulen, die einen Studienaufenthalt an der HKA im Rahmen einer Austauschvereinbarung planen,  müssen sich an ihrer Heimathochschule danach erkundigen, ob sie für ein BW-STIPENDIUM in Frage kommen. Auch die Bewerbung erfolgt dann über die Heimathochschule. 

Studierende der Hochschule Karlsruhe können sich für die von der HKA ausgeschriebenen Stipendienplätze zum 31. März eines jeden Kalenderjahres für einen Studienbeginn im darauffolgenden akademischen Jahr, also im nächsten Wintersemester und dem darauffolgenden Sommersemester, beim International Office der HKA bewerben. Ende April erfolgt die Nominierung bei der Baden-Württemberg Stiftung, Mitte Juni die Bekanntgabe der Auswahlentscheidung durch die Stiftung.

Als Studierende der Hochschule Karlsruhe reichen Sie bitte für eine Bewerbung die folgenden Unterlagen ein:

  • Bewerbungsschreiben mit Angaben zum bisherigen Studium und Lebenslauf
  • Immatrikulationsnachweis
  • Nachweis Hochschulabschluss- bzw. Hochschulzwischenzeugnis / Vordiplom
  • Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Baden-Württemberg Stiftung.

 

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist Hannes Schwarz im International Office