Kurz auch „N.C.“ genannt, bedeutet der Numerus Clausus so viel wie „geschlossene Anzahl“. Er soll beim Auswahlverfahren zur Zulassung für einen Studiengang helfen, indem er den Zugang beschränkt. Das ist immer nur dann notwendig, wenn die Nachfrage das Angebot an Studienplätzen überschreitet. Dabei hat ist die Abiturdurchschnittsnote den größten Einflussder erste Einflussfaktor, denn daraus wirdaus dem der N.Cc. Wert gebildet wird. Das heißt man nimmt die Abiturdurchschnittsnote der Bewerber: *in, an die im vergangenen Semester der letzte zur Verfügung stehende Studienplatz vergeben wurde. Wenn diese Person beispielsweise eine Abiturnote von 2,1 hatte und bereits 4 Semester auf den Studienplatz gewartet hat, bildet sich der N.C von 2,1/4. Also werden alle Bewerber: innen angenommen, die eine Abiturnote von 2,1 oder besser haben und 4 oder mehr Wartesemester aufweisen. Häufig können aber nicht alle Bewerber mit der gleichen Note aufgenommen werden, da die Plätze nicht ausreichen. Dann werden weitere Kriterien, wie beispielsweise Wartesemestervorherige Ausbildungen, Eignungstests der Hochschule oder spezielle Noten der Leistungskurse miteinbezogen. Außerdem erfolgt ein Losverfahren für übriggebliebene Studienplätze.