Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Aufgaben

Die Stabstelle Arbeitssicherheit berät und unterstützt alle Hochschulmitglieder in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Unfallverhütung sowie der Gestaltung der Arbeit bzw. des Arbeitsplatzes. In Zusammenarbeit mit dem betriebsärztlichen Dienst leistet die Arbeitssicherheit Vorsorge, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Hochschulmitglieder zu gewähren. Zudem überwacht und verbessert sie die entsprechenden Prozesse mithilfe des eigens implementierten Arbeitsschutz-Managementsystems AGUM. 

Zum Beispiel können Sie die Arbeitssicherheit zu folgenden Themen kontaktieren:

  • Beratung bei Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Betriebsanweisungen
  • Ersthelfer ausbilden und bestellen, Beschaffung der Erste-Hilfe-Materialien
  • Brandschutz: Brandschutzhelfer ausbilden, Evakuierungsübungen planen und durchführen
  • Sicherheitsbeauftragte ausbilden und bestellen
  • Ergonomie-Beratung für eine gesunde Körperhaltung am Arbeitsplatz
  • Beratung zur Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille
  • Bearbeitung von Arbeits- und Wegeunfällen der Beamten und Angestellten

Vorsorgeuntersuchung „Bildschirmtätigkeit (Sehtest)“ im Rahmen der Gesundheitsförderung

Im Rahmen der Gesundheitsförderung bietet die HKA ihren Mitarbeitenden eine Vorsorgeuntersuchung „Bildschirmtätigkeit (Sehtest)“ an. Die Untersuchung kann wahlweise am Montag, 8. September 2025 oder am Montag, 10. November 2025 wahrgenommen werden und wird von unserer Betriebsärztin Frau Nicole Seigneurie sowie ihrer Assistentin Frau Katharina Tomm durchgeführt.

Ort: HKA, Gebäude LI, Raum U 008 + U 009
Anmeldung:  Über die nachfolgenden Anmeldelinks können Sie sich einen persönlichen Termin buchen – und diesen bei Bedarf auch selbstständig ändern, falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten.
Terminbuchung für den 8. September 2025
Terminbuchung für den 10. November 2025

Der Sehtest ist kostenfrei, erfolgt während der Arbeitszeit und setzt die Einwilligung der teilnehmenden Person voraus. 
Er umfasst unter anderem:
+ Die Bestimmung der Sehschärfe im Nah- und Fernbereich (unter Berücksichtigung arbeitsplatzrelevanter Sehabstände),
+ sowie die Prüfung des Farbensinns.

Ziel der Vorsorge ist es, Schäden des Sehvermögens vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen, insbesondere da an Bildschirmarbeitsplätzen bei unzureichender ergonomischer Gestaltung Fehlbelastungen entstehen können.

Wir versichern Ihnen ausdrücklich, dass Ihnen weder durch die Annahme noch durch die Ablehnung des Vorsorgeangebots Nachteile entstehen. Gemäß den gesetzlichen Regelungen wird der Arbeitgeber nicht über das Ergebnis der Untersuchung informiert, sondern erhält lediglich eine Teilnahmebescheinigung. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt selbstverständlich gewahrt!

Ansprechperson:

Andreas Matthias Erdmann