Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
Bitte füllen Sie nachfolgende Felder für Ihre Buchungsanfrage im Rahmen der Campuswerbung aus:
ANFRAGE INFOSTAND (ab 400€ plus MwSt.)
ANFRAGE VERTEILAKTION (ab 200 € plus MwSt.)
ANFRAGE PLAKATIERUNG AUF DEM CAMPUS (Laufzeit: 4 Wochen)

An jedem Hochschulgebäude haben Sie die Möglichkeit, einen Plakatrahmen in DIN A2 zu buchen, 200 € pro Rahmen für 4 Wochen (individuelles Angebot bei Buchung von mehr als 5 Rahmen)

ANFRAGE WERBUNG IN DER CAREERNEWS (300€ plus MwSt.)
Einmal im Monat erhalten alle Studierenden per E-Mail den Newsletter CareerNews.
Hierüber informieren sich die Studierenden über anstehende Termine, freie Seminarplätze im Studium Generale oder Angebote der Career Services und Kooperationspartner. Inhalte müssen bis zum 20. des Vormonats vorliegen.

+++ ACHTUNG! Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie zur Identitätsprüfung eine System-E-Mail mit dem Betreff: "Bitte bestätigen Sie Ihre Emailadresse", in welcher Sie einen Link anklicken müssen. Bitte schauen Sie ggf. auch in Ihrem Spam-Ordner nach. +++

Allgemeine Vertragsbedingungen - Campuswerbung

Allgemeine Vertragsbestimmungen des Center of Competence der Hochschule Karlsruhe - Logo- und Campuswerbung

1. Logowerbung

Die Hochschule Karlsruhe (die HKA) bietet Unternehmen verschiedene Werbeträger an, um den Studierenden mit ihrem Logo als Arbeitgeber präsent zu sein. Es stehen für Unternehmen folgende Möglichkeiten zur Verfügung, ihr Logo zu platzieren:

  • Ersti-Rucksack,
  • Liegestühle,
  • Streetscooter.

1.1 Ersti-Rucksack

1.1.1 Jeder neuimmatrikulierte Studierende der Hochschule Karlsruhe erhält zum Studienstart ein Willkommensgeschenk des Center of Competence, das durch Unternehmen finanziert wird. Seit 2017 ist das Willkommensgeschenk ein Rucksack. Das Center of Competence entscheidet jedes Jahr über das Willkommensgeschenk neu. Das Unternehmen kann an einer zuvor festgelegten Stelle sein Firmenlogo platzieren. Dafür wird das Logo als Vektorgraphik und mit den Pantone-Farbangaben benötigt. Das Logo muss bis zum 31. März eines Jahres vorliegen. Eine Partnerschaft besteht für ein Jahr, beginnend mit dem Wintersemester.

1.1.2 Die Produktion des Ersti-Rucksacks richtet sich nach den eingeschriebenen Studierenden. Derzeit werden rund 1.500 Rucksäcke produziert.

1.1.3 Leistungen:

  • Aufdruck des Logos auf dem Rucksack,
  • Möglichkeit, Give-aways (nach Absprache) zu schicken oder mit auszugeben,
  • Bild des Rucksacks mit Unternehmenslogos auf der Website www.h-ka.de bzw. den Webseiten des Center of Competence.

1.1.4 Der Ersti-Rucksack wird in der Regel an dem Tag verteilt, an dem das Rektorat die Neuimmatrikulierten an der Hochschule begrüßt. Die Studierenden werden vorab über den Ausgabezeitpunkt und -ort informiert. Studierenden, die zum Zeitpunkt der Rucksackausgabe verhindert sind, werden alternative Möglichkeiten zur Abholung angeboten.

1.1.5 Die Unternehmen können bei der Ausgabe am Campus der HKA dabei sein und Give-aways (nach vorheriger Absprache) mit verteilen. Außerdem können sie ein Roll-Up oder ähnliches mitbringen bzw. aufstellen lassen.

1.2 Liegestühle

1.2.1 Es besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Liegestühle in verschiedenen Farben mit dem eigenen Firmenlogo bedrucken zu lassen. Die Mindestabnahmemenge beträgt 20 Stück. Die Bearbeitung der Bestellungen erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs und ist auf die zu diesem Zeitpunkt vorhandene Menge begrenzt.

1.2.2 Die Hochschule Karlsruhe stellt die Liegestühle auf dem Campus, innerhalb der Gebäude und bei Events (Campustag, CareerContacts usw.) auf. Über Ort, Anzahl und Dauer entscheidet die Hochschule. Soweit es die Sicherheitsbestimmungen zulassen, werden möglichst alle bestellten Liegestühle platziert.

1.2.3 Die Hochschule bemüht sich, dass die Liegestühle pfleglich behandelt werden und im Besitz der Hochschule bleiben. Dennoch können Beschädigungen oder Verlust nicht ausgeschlossen werden. Daher übernimmt die Hochschule keine Haftung für Verlust oder Beschädigung.

1.3 Streetscooter

1.3.1 Es besteht für Unternehmen die Möglichkeit, mit ihrem Firmenlogo auf dem Streetscooter der Hochschule Karlsruhe zu werben. Die Werbefläche befindet sich auf der Heckklappe des Streetscooters. Es stehen verschieden große Logoflächen (z.B. 369x180 mm, 369x369 mm, 369x558 mm und 747x747 mm) zur Auswahl.

1.3.2 Die Logoflächen werden nach Reihenfolge ihres Eingangs vergeben.

1.3.3 Die Partnerschaft besteht für zwei Jahre und kann nach Ablauf dieser Zeit verlängert werden.

1.3.4 Der Streetscooter ist bei Veranstaltungen der Hochschule Karlsruhe (z.B. Campustag) und zeitweise während des Semesters auf dem Campusgelände für Studierende und Besucher sichtbar sowie bei Schulbesuchen im Rahmen des Projektes InspirING im Einsatz.

1.3.4 Das Unternehmen ist berechtigt Schulen zu benennen, an denen der Streetscooter zum Einsatz kommen soll und unterstützt ggf. durch die Benennung von Ansprechpartnern. Die Hochschule Karlsruhe bemüht sich die Bedarfe der Partner zu erfüllen, ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Schule besteht jedoch nicht.

2. Campuswerbung

Die Hochschule Karlsruhe vermarket Innen- und Außenflächen auf dem Hochschulcampus für ausgewählte Werbeaktionen von Unternehmen. Durch diese Aktionen wird es den Unternehmen ermöglicht, sich selbst als Arbeitgeber oder ihre Produkte und Beratungsangebote den Studierenden der Hochschule Karlsruhe vorzustellen. Es bestehen folgende Möglichkeiten am Campus präsent zu sein:

  • Plakatwerbung,
  • Flyerverteilung,
  • Infostand.

2.1 Plakatwerbung

2.1.1 Zur Bewerbung von Veranstaltungen für Studierende stellt die Hochschule Karlsruhe Plakatflächen zur Verfügung, die über das Center of Competence durch einen Auftraggeber gebucht werden können. Zur Buchung stehen zur Verfügung:

  • Zwei Leuchtsäulen buchbar für Plakate oder Backlight Folien im Format der DIN A1 oder ½ CLP Hochformat (CityLightPoster Hochformat, entspricht DIN A1 Breite und doppelter DIN A1 Höhe, 594x1682 mm),
  • eine Pinnwand im Gebäude A max. DIN A3,
  • Glasflächen in den Eingangsbereichen der Hochschulgebäude E, F, M, jeweils Plakate in DIN A0 und DIN A1,
  • drei Chargen an Hochhängern (Plakataufhängern an Laternen in ca. drei Metern Höhe) auf dem Campus buchbar für Plakate in DIN A1.

2.1.2 Die Plakate können für eine Laufzeit von vier Wochen gebucht werden.

2.1.3 Plakatmotiv und Inhalt sind der Hochschule spätestens fünf Wochen vor gebuchtem Ersttag der Plakatierung zur Abnahme vorzulegen.

2.1.4 Nicht gestattet sind Plakate mit Motiven und Inhalten mit Bezug auf Alkohol, Drogen, Sexismus, Diskriminierung, Gewalt, Pornografie. Die Prüfung von Motiv und Inhalt erfolgt innerhalb von 6 Werktagen nach Vorlage.

2.1.5 Nach Genehmigung müssen die Plakate bis 14 Tage vor gebuchtem Ersttag der Hochschule in Printform vorliegen.

2.1.6 Es ist Affichenpapier zu verwenden.

2.1.7 Die Hochschule übernimmt die Plakatierung, Ersatzplakatierung bei Beschädigung oder Entwendung sowie die Entsorgung. Die Hochschule erbringt den Nachweis über die erfolgte Plakatierung gegenüber dem Auftraggeber.

2.2 Flyerverteilung

2.2.1 Es besteht die Möglichkeit, an der Hochschule Karlsruhe Flyer und andere Werbemittel zu verteilen. Eine Verteilung kann immer mittwochs an bestimmten Daten während des Semesters gebucht werden.

2.2.2 Zur Buchung wird das Buchungsformular des Center of Competence verwendet, das auf der Website zu erreichen ist. Die Buchung muss mindestens 4 Wochen vor dem Datum der Aktion erfolgen.

2.2.3 Die Aktion kann nur an vorher vom Veranstalter bestimmten Orten durchgeführt werden. Der Vorlesungsbetrieb darf durch die Verteilung nicht beeinträchtigt werden, daher sind alle Gebäude außer dem Gebäude A für die Verteilung ausgeschlossen.

2.2.4 Die Verteilung erfolgt durch den Besteller beauftragte Personen. Nicht verteilte Flyer sind durch den Besteller wieder mitzunehmen. Herumliegende Flyer werden durch den Veranstalter auf Kosten des Unternehmens entsorgt.

2.3 Infostand

2.3.1 An der Hochschule Karlsruhe können externe Unternehmen dienstags zu bestimmten Daten während des Semesters einen Infostand buchen. Dieser wird im Gebäude A im Foyer oder vor dem Gebäude A unter dem Dach vor dem Asta-Büro platziert. Die Fläche ist ca. 6 m² groß. Die Zuweisung erfolgt durch die Hochschule Karlsruhe. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimme Fläche. Nach vorheriger rechtzeitiger Absprache ist eine Stromversorgung möglich. Die Nutzung des Platzes wird nur zum vereinbarten Zweck eingeräumt.

2.3.2 Zur Buchung wird das Buchungsformular des Center of Competence verwendet, das auf der Website zu erreichen ist. Die Buchung muss mindestens 4 Wochen vor dem Datum des Infostands erfolgen.

2.3.3 Am Infostand dürfen Informationen zu einem Unternehmen oder einer Veranstaltung gegeben werden, Flyer oder Broschüren verteilt werden. Gewinnspiele sowie die Ausgabe von Alkohol und Tabak sind nicht erlaubt.

2.3.4 Die Standbetreuung darf sich im Foyer des Gebäudes A und auf dem Vorplatz frei bewegen. Sie darf nicht in die anderen Gebäude gehen, der Vorlesungsbetrieb darf nicht beeinträchtigt werden.

2.3.5 Am Ende der Aktion muss der Standort komplett aufgeräumt hinterlassen werden. Herumliegende Flyer und Gegenstände werden durch den Veranstalter auf Kosten des Unternehmens entsorgt.

2.3.6 Die Hochschule Karlsruhe behält sich das Recht vor, bei eigenen Veranstaltungen am ausgewählten Standplatz die Werbeaktionen auch kurzfristig abzusagen und einen geeigneten Ersatztermin zu vereinbaren.

3. Aufwand

3.1 Das Unternehmen entrichtet pro gebuchtem Werbeformat eine Aufwandspauschale an die Hochschule gemäß den ausgewiesenen Preisen des Center of Competence.

3.2 Für folgende Werbeformate wird bei vorzeitiger Kündigung im Laufe des Vertragszeitraums eine Stornogebühr fällig:

3.2.1 Ersti-Rucksack: Bei vorzeitiger Kündigung im Laufe des Vertragszeitraums wird die volle Vertragssumme fällig.

3.2.2 Liegestühle: Bei vorzeitiger Kündigung im Laufe des Vertragszeitraums wird die volle Vertragssumme fällig.

3.2.3 Streetscooter: Bei vorzeitiger Kündigung im Laufe des Vertragszeitraums wird die volle Vertragssumme fällig.

3.2.4 Plakatierung: Bei Rücktritt von einer gebuchten Plakatierung bis 7 Werktage vor Laufzeitbeginn werden 50% der Kosten fällig. Bei Rücktritt von einer gebuchten Plakatierung von weniger als 7 Werktagen vor Laufzeitbeginn werden 100% der Kosten fällig.

4. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Vertraulichkeitsregel

Die Vertragspartner verpflichten sich, die getroffenen Absprachen vertraulich zu behandeln. Vor einer Veröffentlichung oder Mitteilung an Dritte im Ganzen oder in Teilen ist die schriftliche Zustimmung der anderen Partei einzuholen. Diese darf die Zustimmung verweigern, wenn der Veröffentlichung oder der Mitteilung an Dritte berechtigte Interessen entgegenstehen. In diesem Fall hat die andere Partei die Veröffentlichung oder Mitteilung zu unterlassen. Ausgenommen hiervon sind behördliche Verfügungen oder gerichtliche Entscheidungen, die die Vertragspartner zur Mitteilung verpflichten; in diesem Fall erfolgt eine Information an den Vertragspartner.

6. Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Der Gerichtsstand ist Karlsruhe.

7. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig oder undurchführbar erweisen, so werden davon die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, die ungültigen Bestimmungen durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die das, was die Vertragsparteien gewollt haben, mit der weitest gehenden Ähnlichkeit erreichen. Entsprechendes gilt, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke herausstellen sollte.