Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Überblick Studienorganisation

Studienplan und CP

Für das StudiumFLEX erfolgt eine individuelle Studienplanung in Absprache mit der für Sie zuständigen studienfachlichen Beratung in Form eines Studienplans. In diesem wird festgelegt, welche Veranstaltungen Sie besuchen und welche Studien- und Prüfungsleistungen sie wann zu erbringen haben.

Wie Sie die Veranstaltungen auf das Studienjahr aufteilen, entscheiden Sie individuell. Angedacht ist eine Reduzierung des Umfangs der pro Semester zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen etwa um die Hälfte. Sie sind hierbei nicht an eine 50/50 Aufteilung gebunden, sondern können die Gewichtung an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen – vorausgesetzt, die Veranstaltungen werden regulär passend angeboten, denn Sie haben im StudiumFLEX keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines besonderen Studien- oder Prüfungsangebots. In einem FLEX-Studienjahr dürfen maximal 40 CP erbracht werden. Bei der Berechnung bleiben durch Wiederholungsprüfungen erworbene Leistungen unberücksichtigt.

Hinweis

Beim StudiumFLEX handelt es sich nicht um ein berufsbegleitendes Studium, welches ausschließlich in den Abendstunden oder geblockt am Wochenende absolviert werden kann. Ob sich eine Beschränkung auf bestimmte Tage und Zeiten der Anwesenheit realisieren lässt ist vom regulären Studienangebot abhängig. Es ist auch möglich, dass nicht jede Veranstaltung in jedem Semester angeboten wird.

Prüfungen und Fristen

  • Ein FLEX-Semester wird als halbes Fachsemester (Studiengangsemester), aber als ganzes Hochschulsemester gezählt. Die in der SPO geregelten Fristen bleiben dadurch unberührt.
  • Die Bachelorarbeit und die Masterarbeit können nicht im StudiumFLEX erbracht werden, prüfen Sie vorab, ob diese vorgesehen Frist für Sie realistisch ist. Fristverlängerung sind gem. §§ 30, 31 der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge möglich und müssen gesondert beantragt werden.
  • Für reguläre Studierende und FLEX-Studierende gelten die gleichen Anforderungen zu Art, Umfang und Bearbeitungszeit der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (SPO). In einem FLEX-Semester kann lediglich die Anzahl an Prüfungen reduziert werden. Nach §23 der SPO können Studierende in besonderen Lebenslagen Nachteilsausgleich und flexible Fristen beantragen.
  • Wenn Ihr Studiengang an der automatischen Prüfungsanmeldung teilnimmt, sind Sie für die fristgerechte Abmeldung und Überprüfung der Prüfungsanmeldung selbst verantwortlich.
Antrag & Nachweis Hinweise

Kontakt

Ansprechpartner:innen + der studienfachlichen Beratung sowie des Studierendenbüros der Bachelorstudiengänge: www.h-ka.de/bewerben-fuer-bachelor/ansprechpartner + der studienfachlichen Beratung sowie des Studierendenbüros der Masterstudiengänge: www.h-ka.de/bewerben-fuer-master/ansprechpartner + des Programm StudiumPLUS: www.h-ka.de/studiumplus  

Downloads

Satzung für StudiumFLEX
LINK ZUR SATZUNG

Studienplan
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