Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Überblick Studienorganisation Antrag & Nachweis Hinweise

Hier finden Sie Hinweise bezüglich Versicherung, finanzielle und rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit einem StudiumFLEX. Wir empfehlen immer eine rechtzeitige Abklärung mit den entsprechenden Stellen.

Muss ich während des StudiumFLEX den gesamten Semesterbeitrag bezahlen?
Ja, denn auch für das StudiumFLEX entsteht ein Verwaltungsaufwand. Zudem können Sie als FLEX-Studierende alle Angebote des Studierendenwerks ebenso nutzen wie regulär eingeschriebene Studierende. Die Verpflichtung zur Zahlung des Verwaltungskostenbeitrags, des Studentenwerksbeitrags sowie des Beitrags für die Verfasste Studierendenschaft bleibt daher bestehen.

Muss ich während des StudiumFLEX die gesamten Studiengebühren oder Zweitstudiengebühren bezahlen?
Ja, während des StudiumFLEX sind Studiengebühren und Zweitstudiengebühren nach dem Landeshochschulgesetz in voller Höhe zu entrichten.

Gibt es Auswirkungen auf Sozialversicherung etc., wenn ich ein StudiumFLEX aufnehme?
Es ist gut möglich, dass ein StudiumFLEX Auswirkungen auf Sozialleistungen (z. B. Waisenrente), Krankenversicherung, Steuern (z. B. Anspruchsverlust auf Kindergeld), Stipendien oder die Möglichkeit als Werkstudent/-in zu arbeiten haben kann. Eine Abklärung im Vorhinein bei den entsprechenden Stellen wird unbedingt empfohlen. Dies ist Verantwortung des jeweiligen Studierenden.

Erhalte ich BAföG während ich ein StudiumFLEX absolviere?
Inwieweit eine BAföG-Förderung während des StudiumFLEX möglich ist, müssen Sie individuell mit dem zuständigen BAföG-Amt abklären.

Kann ich während eines StudiumFLEX als Werkstudent/-in tätig sein?
Inwieweit Sie als Werkstudent/-in tätig sein können, müssen Sie mit ihrem jeweiligen Arbeitgeber bzw. mit der Sozialversicherung klären.

Muss ich Sozialversicherungsbeiträge für eine Beschäftigung neben dem StudiumFLEX bezahlen?
Inwieweit Sie Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, müssen Sie mit dem jeweiligen Arbeitgeber bzw. der Sozialversicherung klären.

Kann ich als Nicht-EU-Ausländer ein StudiumFLEX absolvieren?
Für Nicht-EU-Ausländer, mit einer Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken, muss das Studium der Hauptzweck des Aufenthalts sein. Bitte klären Sie vorab, ob Sie durch ein StudiumFLEX Ihren Aufenthaltstitel gefährden.

Kontakt

Ansprechpartner:innen + der studienfachlichen Beratung sowie des Studierendenbüros der Bachelorstudiengänge: www.h-ka.de/bewerben-fuer-bachelor/ansprechpartner + der studienfachlichen Beratung sowie des Studierendenbüros der Masterstudiengänge: www.h-ka.de/bewerben-fuer-master/ansprechpartner + des Programm StudiumPLUS: www.h-ka.de/studiumplus  

Downloads

Satzung für StudiumFLEX
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Studienplan
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