Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Zuerst vereinbaren Sie einen Termin mit der studienfachlichen Beratung Ihres Studiengangs. Mit der studienfachlichen Beratung besprechen Sie einen individuellen Studienplan. Danach können Sie den Antrag online im Campusmanagementsystem der HKA unter Studienservice stellen. Dies ist ab dem Rückmeldezeitraum fürs nächste Semester und bis zu 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich. Erstsemesterstudierende können einen Antrag auf ein StudiumFLEX erst nach der Immatrikulation stellen.

Im Campusmanagementsystem laden Sie folgende Unterlagen hoch:

  • Nachweis des Grunds für das StudiumFLEX
  • Ein mit der studienfachlichen Beratung abgestimmter individueller Studienplan

Der Antrag auf ein StudiumFLEX kann wiederholt gestellt werden und ist in jedem Fachsemester möglich. Die Bachelorarbeit und die Masterarbeit können nicht im StudiumFLEX erbracht werden.

Welche Nachweise muss ich einreichen?

Familienpflichten – Mutterschutz, Elternzeit, Betreuung eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Geburtsurkunde des Kindes, Bescheid der Familienkasse bzw. des Arbeitgebers (Elternzeit)

Familienpflichten – pflegebedürftige Angehörige im Sinne des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG)
Bescheinigung des Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung bzw. der privaten Pflege-Pflichtversicherung

Behinderung oder chronische Erkrankung
Nachweis der Schwerbehinderung oder Nachweis der chronischen Krankheit sowie Auswirkung auf die Studierfähigkeit

Zugehörigkeit zu einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader 1 des Deutschen Olympischen Sportbundes
Bescheinigung des Deutschen Olympischen Sportbundes o. ä.

Programm StudiumPLUS
Vorlage des entsprechenden Nachweises des Unternehmens

Berufstätigkeit
Kammerzulassung/Gewerbezulassung/Handelsregistereintrag; Arbeitsvertrag; Bescheinigung des Finanzamts/Steuerberater

Wahlmitglied eines kommunalpolitischen Gremiums mit allgemeinpolitischem Mandat
Entsprechender Nachweis

Amt in der Verfassten Studierendenschaft oder Tätigkeit in der Selbstverwaltung der Hochschule
Entsprechender Nachweis

Sonstige Gründe
Entsprechender Nachweis

Widerruf & Rücknahme

Das StudiumFLEX wird widerrufen, wenn der Grund für die Teilnahme wegfällt oder wenn während des gesamten Studienjahrs mehr als 40 CP erbracht wurden. Bei Wegfall des Teilnahmegrunds sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich dem Studierendenbüro zu melden.

Eine formale Rücknahme des Antrags ist nicht nötig, wenn Sie aus einem anderen Grund den Antrag zurücknehmen wollen. Bei mehr als 40 CP im FLEX-Studienjahr wird das StudiumFLEX widerrufen. Bitte beachten Sie, dass dies dazu führt, dass die Semester wieder voll gezählt werden und Fristen früher eintreten.