Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Informationen zur Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten (KVdS)

Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten (KVdS)

Informationen zur Krankenversicherung der Studentinnen und Studenten (KVdS)

Elektronisches Studierenden-Meldeverfahren (SMV)

Gemäß §199a SGB V besteht die gegenseitige Meldepflicht bezüglich der Krankenversicherung zwischen Krankenkassen und Hochschulen.

Die Krankenkassen melden an die Hochschule :

  • den Versicherungsstatus (M10)
  • den Beginn der Versicherung bei einem Krankenkassenwechsel (M11)
  • den Verzug bei Zahlung der Krankenkassenbeiträge (M12)
  • die Begleichung der rückständigen Krankenkassenbeiträge (M13)

Die Hochschule meldet an die Krankenkassen:

  • den Beginn des Studiums und den Tag der Einschreibung (M20)
  • den Ablauf des Semesters, in dem oder mit Wirkung dessen die Exmatrikulation erfolgt/erfolgte (M30)

Zur Umsetzung dieser wechselseitigen Meldeverfahren wird die HKA ab dem 1. Januar 2022 das elektronische Studenten-Meldeverfahren nutzen – Meldungen in Papierform können dann nicht mehr entgegengenommen werden.

Was bedeutet das für Bewerberinnen und Bewerber?

Spätestens zum Zeitpunkt der Einschreibung benötigen wir von Ihrer Krankenversicherung eine elektronische Meldung über Ihren Versicherungsstatus (M10). Kontaktieren Sie bitte zeitnah Ihre Krankenkasse, damit diese die erforderliche elektronische Meldung an uns schickt. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0002206 an.

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber die privat versichert sind:

Bitte kontaktieren Sie eine beliebige gesetzliche Krankenkasse damit diese uns dann das Vorliegen einer privaten Versicherung meldet. Teilen Sie der gesetzlichen Krankenkasse bitte unsere Absendernummer H0002206 mit.

Was bedeutet das für Studierende?

Studierende, die bereits eingeschrieben sind, müssen durch die Umstellung vorerst nichts beachten. Die Umstellung betrifft Sie erst bei Änderungen der Krankenkasse.

Studierende, die ihre Krankenkasse wechseln:

Damit die nächste Rückmeldung reibungslos erfolgen kann, benötigen wir von Ihrer neuen Krankenkasse eine elektronische Meldung über den Krankenkassenwechsel (M11). Kontaktieren Sie bitte zeitnah Ihre Krankenkasse damit diese die erforderliche elektronische Meldung an uns schickt. Bitte geben Sie dazu unsere Absendernummer H0002206 an.