Hochschule KarlsruheHochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Certificate of International and Intercultural Competence (CIIC)

Profil Themenbereich 1 Themenbereich 2

Themenbereich 2: Auslandsaufenthalte

Ein Auslandsaufenthalt ist der klassische Weg, um neue Kulturen kennenzulernen und zu erfahren. Es gibt unterschiedliche Formate, wie ein Auslandsaufenthalt gestaltet werden kann. Das CIIC erkennt im Studium erworbene qualifizierte Auslandsaufenthalte an.

In Themenbereich 2 können Sie sich Ihre studienbezogenen Auslandsaufenthalte anrechnen lassen. Folgende studienbezogene Auslandsaufenthalte werden im Rahmen des CIIC für den TB 2 anerkannt:

  • Auslandssemester
  • Auslandspraktikum
  • Teilnahme an einer Summer/Winter School
  • Projektarbeit/Abschlussarbeit im Ausland
  • Forschungsaufenthalt

Die ununterbrochene Aufenthaltsdauer im Ausland muss mindestens sechs Wochen am Stück betragen und ist zum Bestehen von TB 2 nachzuweisen. Der Besuch einer Summer School bzw. Winter School im Ausland ermöglicht eine Reduktion der Mindestaufenthaltsdauer eines weiteren studienbedingten Auslandsaufenthalts: Werden in der Summer School bzw. Winter School Prüfungsleistungen erbracht und von der zuständigen Fakultät der HKA anerkannt, müssen die Aufenthaltsdauer an der Summer School bzw. Winter School und die Dauer des weiteren studienbedingten Auslandsaufenthalts zusammen der genannten Mindestaufenthaltsdauer entsprechen.

Für die Anerkennung des Auslandsaufenthalts ist des Weiteren die Erstellung eines Erfahrungsberichts erforderlich. Die Anforderungen an den Bericht sind modulabhängig und im Leitfaden zu Themenbereich 2 beschrieben.

* Bei zusätzlichem Besuch einer Summer/Winter School: Mindestgesamtdauer beider Auslandsaufenthalte

 

 

 

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