Hochschule Karlsruhe Hochschule Karlsruhe - University of Applied Sciences
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Rollen von Geldscheinen verschiedener Währungen

Was viele nicht wissen: BAföG gibt es grundsätzlich auch im Ausland! Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland führen dazu, dass auch etliche Studierende BAföG-berechtigt sind, die im Inland keine Förderung erhalten, weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist.

In welchem Umfang der Auslandsaufenthalt mit Auslands-BAföG gefördert werden kann, hängt vom Gastland und von der Art des Aufenthalts ab.

Wer einen Austausch an einer Partnerhochschule macht, kann während der gesamten Zeit BAföG beziehen. Finanzielle Unterstützung im Ausland gibt es auch für Studierende während ihres Pflichtpraktikums, wenn das Praktikum mindestens zwölf Wochen dauert.  

Dabei werden folgende Zuschläge gezahlt:

  • für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr
  • für Reisekosten innerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 250 Euro, außerhalb Europas für eine Hin- und eine Rückreise je 500 Euro
  • für eventuelle Zusatzkosten der Krankenversicherung
  • für höhere Lebenshaltungskosten außerhalb der EU und der Schweiz vom jeweiligen Land abhängige Auslandszuschläge

Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind – je nach Zielland unterschiedliche – zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig. Welches Amt dies in Ihrem Fall ist, können Sie über die Auslands-BAföG-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) herausfinden. Dort finden Sie auch die Formulare zur Antragstellung.

Weiterführender Link

Auslands-BAföG-Seite des BMBF

Kontakt

International Office
Hannes Schwarz

Tel.: +49 (0)721 925-1085
Fax: +49 (0)721 925-1089
hannes.schwarzspam prevention@h-ka.de

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