Der Landtag hat am 20. Oktober 2021 eine nochmalige Verlängerung der Fristen zur Erbringung fachsemestergebundener Studien- und Prüfungsleistungen sowohl rückwirkend für das Sommersemester 2021 als auch für das Wintersemester 2021/22 beschlossen. Die Fristverlängerung ist auf insgesamt höchstens drei Semester beschränkt. Informationen zur Umsetzung dieser Gesetzesänderung für das Sommersemester 2021 finden Sie hier (Achtung: die Information findet sich im internen Bereich für Studierende; nach der erforderlichen Anmeldung wählen Sie bitte Ihre Fakultät aus).