
Corona
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News & Studienbetrieb
- Der Zutritt ist bei Verdacht auf eine Corona-Erkrankung (oder entsprechenden Krankheitssymptomen) verboten.
- Auf dem Campus, in den Eingangsbereichen und in den Gebäuden empfehlen wir dringend das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar), vor allem, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann.
- Bitte lüften Sie die Räume regelmäßig (alle 20 Min. für 5 Min.).
- Bitte desinfizieren Sie Tastaturen und Mäuse in Poolräumen vor der Nutzung durch geeignete Mittel.
- Das Essen im Labor und während der Vorlesung ist nicht erlaubt, Trinken nur aus eigenen, mitgebrachten Flaschen.
Die Coronaverordnung Studienbetrieb ist, nachdem die Rechtsgrundlage für die bisherigen Maßnahmen durch Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bundesseitig aufgehoben wurde, mit Ablauf des 2. April 2022 außer Kraft getreten. Damit ist ein uneingeschränkter Präsenzstudienbetrieb an der HKA möglich. Es gelten nunmehr die allgemeinen Corona-Regelungen des Landes
Informationen zum Studienbetrieb

Schutzmaßnahmen und Empfehlungen an der HKA
Mit dem Auslaufen der Corona-Verordnung Studienbetrieb am 2. April 2022 findet im Hochschulbetrieb keine 3G-Regel mehr statt. Einige wichtige Randbedingungen für den allgemeinen Hochschulbetrieb (u. a. Vorlesungen und Labore) sind im Folgenden:
Weitere Details entnehmen Sie bitte der aktuellen Corona-Betriebsanweisung. Hinweis: Die Betriebsanweisung liegt im internen Bereich und ist nach Anmeldung verfügbar.